Ahrtal/Rhein-Neckar, 22. Juni 2022. (red/pro) Wir haben der Kreisverwaltung Ahrweiler mehrere Anfragen mit Fristsetzung zugesandt. Zur ersten Frist gab es die Rückmeldung, dass man überlastet sei und nicht antworten könne. Daraufhin haben wir erneut Frist gesetzt und Klage angekündigt. Weil die Prozesse so zäh sind, dokumentieren wir die heutigen Antworten auf unsere Anfragen vom 02. Juni 2022 in diesem Artikel ohne redaktionelle Einordnung, sondern als Zwischenstand, weil wir in den nächsten Tagen prüfen, ob wir weitere, tiefergehende Antworten dann doch einklagen werden. Teil 1.
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„Welche Beträge wurden bislang ausgezahlt für:
Containerdorf / Baustoffzelt / Helfer-Shuttle
„Eine detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Hilfsorganisationen am Standort ‚Helfer-Zentrum‘ Ringen würde einen erheblichen zeitlichen Aufwand benötigen. Dies ist aufgrund der aktuell enormen Arbeitsbelastung der entsprechenden Abteilungen nicht möglich. Wir bitten hier um Verständnis. Eine interne Dokumentation der bisherigen Kosten für das ‚Helfer-Zentrum‘ Ringen als Gesamtprojekt liegen vor. Demnach sind für das ‚Helfer-Zentrum‘ Ringen mit Stand 16.05.2022 rund 1,3 Millionen Euro verausgabt worden. Nach den vorliegenden Kostenschätzungen sind weitere rund 1,3 Millionen Euro bereits angefallen, jedoch noch nicht in Rechnung gestellt, bzw. auf Grund ausstehender Rechnungsprüfung noch nicht beglichen worden.“
Spendenverteilzentrum
Betriebskosten (diese bitte in Kostenblöcke aufgeschlüsselt)
„Die Kosten für das ‚Spendenverteilzentrum Ahrtal‘ setzen sich aus Betriebs-, Personal- und Mietkosten zusammen. Mietkosten entstehen im Wesentlichen für die Flächen, das Spendenzelt, Fahrzeuge sowie Lager- und Sanitärcontainer. Die Betriebskosten setzen sich insbesondere aus Energie- und Treibstoffkosten sowie Helferverpflegung zusammen. Einige Kostenpositionen sind nicht trennbar, weshalb eine Gesamtsumme der bisher angefallenen Kosten für das ‚Spendenverteilzentrum Ahrtal‘ teilweise nicht und wenn nur mit erheblichem Aufwand darstellbar ist. Wir bitten um Verständnis, dass dies nicht geleistet werden kann.“
Liegen von Helfer-Shuttle und Spendenverteilzentrum ordentliche Belege und Abrechnungen vor?
„Ja.“
Sie teilten mit, dass ordentliche Belege bei Containerdorf und Baustoffzelt fehlen – weshalb gab es dann Zahlungen?
„Es wurden bislang leidglich zwei Abschlagszahlungen für den Standort Walporzheim geleistet.“
Ist dem Kreis bekannt, dass Angaben von Herrn Hartmann im vergangenen Jahr, er habe 250.000 Euro investiert, gelogen waren? Prüft der Kreis hier eine Klage?
Für beider Fragen: „Nein.“
Bis wann sollen die Betonplatten durch Herrn Wipperfürth zurückgebaut sein?
„Nach dem Rückbau der Zeltanlagen kann mit dem Rückbau der befestigten Flächen begonnen werden. Ein genauer Zeitpunkt steht demnach noch nicht fest“
Herr Hartmann hat angekündigt, er habe einen „Plan B“ und die Anlagen könnten weiterbetrieben werden. Braucht es hierfür eine Baugenehmigung? Liegt diese vor? Wenn ja, ist diese zeitlich begrenzt und wenn ja, bis wann? Wer erteilt diese?
„Soweit das Containerdorf zur Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe genutzt wird, handelt es sich um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben nach § 62 Abs. 1 Nr. 9 d LBauO.
Das Baustoffzelt stellt einen Fliegenden Bau i.S.d. § 76 Abs. 1 LBauO dar, welcher nach erfolgter Gebrauchsabnahme für die Dauer von 3 Monaten baugenehmigungsfrei errichtet und genutzt werden darf. Bei Fliegenden Bauten, die längere Zeit an demselben Aufstellungsort betrieben werden, kann die Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsorts Nachabnahmen anordnen und vornehmen. Das Ergebnis der Nachabnahmen ist in das Prüfbuch einzutragen (§ 76 Abs. 9 LBauO).“