Rhein-Neckar/Trier/Ahrtal, 06. Februar 2022. (red/pro) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) hatte kurz nach der Flutkatastrophe bis Oktober die Einsatzleitung – und kommunikativ erheblich versagt. Statt darauf zu lernen, gibt man sich weiter stur. Anfragen werden nicht beantwortet – selbst nach anwaltlicher Aufforderung nicht. Wir mussten deshalb klagen und bekamen dann sehr dürftige Antworten – die aber mehr Aussagen, als der ADD lieb ist.
Nachdem die Klage Ende Dezember erfolgt ist, kamen die Antworten und die Klage wurde von Seiten der ADD für erledigt erklärt – die Kosten sollten wir tragen. Das sehen wir anders und das Verwaltungsgericht Trier hat dies bestätigt – die ADD muss die Kosten tragen. Für ein völlig unnötiges Verfahren. Sind ja auch nur Steuergelder, die hier verbraten werden.
Durch unsere Klage musste die ADD nach Aufforderung des Verwaltungsgerichts Trier die Akte zur Verfügung stellen – damit bekamen wir auch Einblick in einem umfassenden email-Verkehr zwischen der ADD und dem Kreis Ahrweiler. Fakt ist, alle Leitungen, also Thomas Linnertz und Begona Hermann sowie Horst Gies als 1. Kreisbeigeordneter waren wir jede Menge Abteilungsleiter über den Vorgang informiert. Man war entschlossen, möglichst nicht auf unsere Fragen zu antworten.
Inhaltlich interessant ist, dass sowohl ADD-Präsident Linnertz als auch ADD-Vize Hermann immer vom „Helfer-Stab“ sprachen – tatsächlich handelt es sich bei der Person „Missy Motown“ um Nicole Schober, Geschäftsführerin der m2a artitude Betriebs GmbH, Frankfurt, die nach eigenen Aussagen durch die Corona-Krise in erhebliche Schwierigkeiten gekommen ist.
Welche fachlichen Fähigkeiten Frau Schober aufweisen kann, wurde nicht überprüft. Klare Aufträge wurden offenbar weder erteilt, noch kontrolliert.
Der Vorgang zeigt, wie erheblich fragwürdig die ADD ihre „Einsatzleitung“ nach „Gutdünken“ gestaltet hat. Während von der Qualifikation her völlig unsichere Firmen Aufträge erhielten, blieben sehr viele andere auf ihren Kosten sitzen. Auch die Qualifikation der ADD selbst als Behörde war und wird immer fragwürdiger.
Nicole Schober wiederum hat über lange Zeit die Öffentlichkeit getäuscht, indem sie vorgab, bereits im Herbst eine „Helfer-Stab gGmbH“ gegründet zu haben. Die Eintragung erfolgte erst am 10. Januar 2022, so das Amtsgericht Frankfurt auf Nachfrage des RNB.
Antwort der ADD
Anbei die gewünschten Informationen. Ihre Fragen können für die Zeit, in der die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Einsatzleitung hatte (17.07. bis 01.10.2021), beantwortet werden. Die Fragen werden auch nur für die ADD beantwortet; der Landkreises Ahrweiler erfüllt die Aufgaben nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG – als eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe; hierfür haben Sie sich an den Landkreis gewandt und unzulässiger Weise den Versuch unternommen, die ADD als Kommunalaufsichtsbehörde zur Durchsetzung Ihres Informationsanspruchs zu mobilisieren, was ich mit meinem Schreiben vom 06.12.2021, Az.. 17 056-AW-2021/239- 21a abgelehnt hatte; auf die Begründung in diesem Schreiben nehme ich Bezug.
Welches Vertrags Verhältnis zu welchen Leistungen gibt es zwischen dem Kreis/der ADD und dem „Helfer-Stab“?
Keines. Die ADD hat am 07.09.2021 mit der Fa. m2a artitude Betriebs GmbH, Frankfurt, vertreten durch ihre Geschäftsführerin, Nicole Schober, welche auch für den Helferstab aktiv wurde einen Vertrag über eine Personalgestellung zur Besetzung der Infopoints, an denen die betroffenen Menschen im Flutgebiet wichtige Informationen erhalten haben, geschlossen. Vereinbart wurde, dass die Bruttopersonalkosten (gemäß Besoldungstabelle/Besoldungsgruppe E6), sowie eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 15 % pro eingestellten Helfer pro Monat (ggf. zeitanteilig) gezahlt werden. Hintergrund war, dass die eigentlich für den Betrieb der Infopoints vorgesehenen lokalen Verwaltungen der Kommunen, von ihren Personalressourcen nicht in der Lage waren, die Infopoints zu personalisieren. Zu evtl. Vertragsverhältnissen zum Landkreis Ahrweiler hat die ADD als Landesbehörde keine Informationen.
Wir bitten um Auskunft, welchen „Auftrag“ der „Helfer-Stab“ vom Kreis/von der ADD wann erhalten hat und ob dieser Auftrag auch erfüllt wird? Erhält der „Helfer-Stab“ dafür eine Vergütung/Aufwandsentschädigung o.ä.? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag? Von welcher Kostenstelle wird das bezahlt?
Es gab keine Aufträge.
Wurden dem „Helfer-Stab“ hoheitliche Befugnisse vom Kreis/von der ADD übertragen?
Nein, seitens der ADD ist hierzu nichts bekannt.
Wenn ja, welche?
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Ist der „Helfer-Stab“ gegenüber irgendjemandem weisungsbefugt?
Hierzu kann aus der Tätigkeit der ADD als Einsatzleitung keine Aussage getroffen werden.
Kann der „Helfer-Stab“ von irgendjemandem Auskünfte verlangen?
Wie zuvor.
Wie wird gewährleistet, dass an den Info-Pointen eingesetzte Mitarbeiter des „Helfer-Stabs“, die dort personenbezogene Angaben abfragen, die datenschutzrechtlichen Vorschrifteneinhalten?
Für das an den Infopoints eingesetzte Personal gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar und die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wird bei Verstößen tätig. Zusätzlich regelt der o. g. Vertrag über die Personalgestellung zur Besetzung der Infopoints, dass in den Arbeitsverträgen mit den Helfern eine Regelung zum Stillschweigen enthalten sein muss.
Ist der „Helfer-Stab“ in Bezug auf die Tiny Houses einbezogen?
Hierzu kann aus der Tätigkeit der ADD als Einsatzleitung keine Aussage getroffen werden.
Falls ja, in welcher Art und Weise?
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Welche Funktion nimmt Frau Nicole Schober nach Kenntnis der Kreisverwaltung/der ADD innerhalb des „Helfer-Stabs“ ein?
Frau Schober fungierte als Ansprechpartnerin für den Helfer-Stab; weitere Aussagen können hierzu aus der Tätigkeit der ADD als Einsatzleitung nicht getroffen werden.
Wurde die fachliche Qualifikation der Frau Schober durch den Kreis überprüft?
Hierzu kann die ADD keine Aussage treffen.
Wenn ja, wie?
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Wie werden die Leistungen dieses Dienstleisters überprüft, welche Leistungspflichten wurden vereinbart?
Hierzu kann die ADD keine Aussage treffen (s. Einleitung).