Rhein-Neckar/Kreis Ahrweiler, 06. Februar 2022. (red/pro) Am 12. Januar stellen wir eine Anfrage an den Kreis Ahrweiler mit Antwortfrist bis 18. Januar. Am 17. Januar informiert uns die Pressestelle, dass die Zeit nicht reiche. Am 26. Januar erhalten wir die „Antworten“, wie immer sehr kurz gehalten.
1. Nach unseren Informationen erhält Herr Wilhelm Hartmann für das Containerdorf 510.000 Euro brutto und für das Baustoffzelt 410.000 Euro brutto. Wir bitten um Auskunft, welche Leistungen in welchem Zeitraum darin enthalten sind. Also beispielsweise Betriebskosten, Reparaturen, Verwaltung, Umzug.
Derzeit findet die Zentralisierung der Helferorganisationen in Grafschaft-Ringen statt. Sowohl das Baustoffzelt als auch das Containerdorf ziehen ebenfalls nach Grafschaft-Ringen um. Laut Beschluss des Kreis- und Umweltausschusses (KUA) fallen hier folgende Kosten an: 500.000 Euro für die Vorbereitung der Flächen, 400.000 Euro für Auf-, Ab- und Umbau, 285.000 Euro an monatlichen Betriebskosten sowie monatliche Mietkosten in Höhe von 140.000 Euro.
Eingehende Angebote werden dahingehend geprüft, ob diese in den veranschlagten Kostenrahmen passen. Sofern dies der Fall ist, werden die entsprechenden Aufträge vergeben.
Anm. d. Red.: Die Frage wurde nicht beantwortet. Ebenfalls unklar ist, ab wann die Betriebskosten und Mietkosten anfallen. Wie der „veranschlagte Kostenrahmen“ berechnet ist? Völlig intransparent. Ebenso, wie die Summen zusammenkommen. Bei sechs Monaten sind es 1.710.000 Euro und 840.000 Euro. Ergibt eine Gesamtsumme von 3.450.000 Euro für sechs Monate oder 575.000 Euro monatlich für eine heute unbekannte Anzahl von Personen.
2. Handelt es sich durch die Bezahlung durch den Kreis bei Containerdorf und Baustoffzelt damit um öffentlichen Raum?
Nein.
Anm. d. Red.: Damit hat der Auftraggeber Kreis Ahrweiler dort nichts zu sagen.
3. Welche Anweisungen können durch den Kreis zum Betrieb der beiden Einrichtungen erteilt werden?
Wie sich aus der KUA-Vorlage ergibt, ist mit der Finanzierung durch den Kreis eine Zweckbindung zur Nutzung für Hilfsleistungen im Ahrtal bzw. dem Wiederaufbau verbunden. Es dürfen also beispielsweise von dort aus keine Hilfs-/Handwerkerleistungen außerhalb des Flutgebietes erbracht werden.
Anm. d. Red.: Keine Information, wie dies geprüft werden soll.
4. Kann der Kreis selbst Personen im Containerdorf unterbringen? Wer entscheidet letztlich, welche Personen untergebracht werden?
Die Unterbringung der Helferinnen und Helfer erfolgt in Eigenverantwortung.
Anm. d. Red.: Der Kreis zahlt Umzug, Betrieb und Miete und hat keinerlei Mitspracherecht.
5. Gibt es regelmäßige Kontrollen durch den Kreis in Sachen Hygiene/Sicherheit?
Ja.
6. Welche Kosten sind insgesamt durch die Vorbereitungen in Grafschaft auf dem Gelände bei Haribo entstanden?
s. o.
7. Wie lange soll dieses Gelände genutzt werden?
Laut KUA-Beschluss ist vorerst eine Dauer von sechs Monaten geplant; eine Verlängerung ist je nach Lage nicht ausgeschlossen, müsset sodann aber entsprechend durch das Gremium beschlossen werden.
Anm. d. Red.: Sechs Monate ab in Betriebnahme oder seit Vorbereitung? Wieder unklar beantwortet.
8. In wessen Besitz befindet sich das Gelände?
Im Besitz der Gemeinde Grafschaft.
9. Muss hier ein Mietzins geleistet werden? Wenn ja, in welcher Höhe und wie lange?
Nein.
10. Aus welchem „Topf“/Haushalt werden die Zahlungen geleistet?
Aus den Soforthilfen.
11. War für die Aufstellung von Containerdorf und Zelt in Walporzheim eine Genehmigung notwendig? Wenn ja, wann wurde diese beantragt/erteilt?
Nein.
Anm. d. Red.: Das überrascht uns. Normalerweise ist für das Aufstellen von Containern und Großzelten ein Bauantrag notwendig.
12. Ist für die Aufstellung in Grafschaft eine Genehmigung notwendig. Wer hat diese wann beantragt, wann wurde sie für welchen Zeitraum erteilt?
Nein.
Anm. d. Red.: Das überrascht uns. Normalerweise ist für das Aufstellen von Containern und Großzelten ein Bauantrag notwendig.
13. Wurden durch den Kreis Vergleichsangebote anderer Händler/Hersteller von Containern/Zelten eingeholt? Wenn ja, lagen günstigere Angebot vor? Wenn nein, warum nicht?
Nein, da das Baustoffzelt sowie das Containerdorf bereits an anderer Stelle im Einsatz waren.
Anm. d. Red.: Auch andernorts sind Container und Zelte im Einsatz. Offenbar wurde nicht versucht, das günstigste Angebot zu finden – ist ja genug Steuergeld vorhanden.
14. Wie viele Aufträge wurden seit dem 01. Oktober 2021 für welche Arbeiten wurden durch den Kreis an Herrn Hartmann erteilt?
Diese Auskunft darf aus Datenschutzgründen leider nicht gegeben werden.
Anm. d. Red.: Das sehen wir anders. Hier erfolgt noch eine Rücksprache mit unserem Anwalt.
15. Wie viele Personen können künftig in der Containeranlage untergebracht werden?
Rund 100 Personen.
16. Wie viele Personen darüber hinaus auf den neu angelegten Flächen – bitte aufgeteilt in Stellplätze und Zeltplätze, sofern für die Zukunft geplant.
Hierzu liegen uns keine Daten vor.
Anm. d. Red.: Es werden monatlich 285.000 Euro an Betriebskosten veranschlagt, zusätzlich 140.000 Euro an Mieten und der Kreis weiß nicht, für wie viele Personen in dieser zentralen Helferstelle untergebracht und versorgt werden können?
17. Wird die Versorgung für Helfer weiterhin kostenfrei bleiben? Wenn nein, welche Preise werden die Mahlzeiten haben?
Die Versorgung der Helferinnen und Helfer wird weiterhin kostenlos sein.
Anm. d. Red.: Kostenlos ganz sicher nicht, sondern kostenfrei für die Helfer. Auch für Handwerker mit Aufträgen?
18. Wie wird das Gelände abgesichert? Wer übernimmt dafür die Kosten?
Mittels eines Sicherheitsdienstes, dessen Kosten bereits in den monatlichen Betriebskosten eingerechnet sind (bislang wurden diesbezüglich keine Kosten in Rechnung gestellt).