Rhein-Neckar, 26. Januar 2017. (red/pro) Der Generalbundesanwalt hat einen mutmaßlich rechtsextremen Mann wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung verhaften lassen. Der angebliche „Kopf“ dieser rechten Zelle, ein selbsternannter „Druide“ aus dem Raum Schwetzingen/Brühl hingegen wurden von der Staatsanwaltschaft Mannheim verhaftet – hier lautet der Tatvorwurf „Volksverhetzung“.
Von Hardy Prothmann
Hunderte von Medien berichtet über bundesweite Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen rechtsextremen Terroristen – ganz groß herausgestellt wird ein selbsternannter Druide. Obwohl der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen führt, wird der tatverdächtige Mann aber in einem von den GBA-Ermittlungen „unabhängigen“ Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Mannheim verhaftet. Während der „Schlag gegen Rechtsterrorismus“ mit Pressemitteilung und Pressekonferenz an die große Glocke gehängt wird, erklärt die Staatsanwaltschaft Mannheim auf Nachfrage, eine Pressemitteilung zur Verhaftung des Tatverdächtigen Burghard B. (66) sei, so wörtlich: „nicht erforderlich“. Übersetzt: Man geht bei der Behörde davon aus, dass kein öffentliches Interesse besteht.
Interessant: Zunächst berichtete der SWR zur Verhaftung des „Druiden“. Auf Anfrage, woher der Sender das wusste, erklärt der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Andreas Grossmann: „Aufgrund einer Anfrage an uns.“ Erstaunlich, dass der Sender auf die Idee kommt, bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anzufragen, wenn doch der GBA die Ermittlungen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung führt. Wir beobachten mit großem Erstaunen, wie dieser Sender und eine Lokalzeitung immer wieder anlasslos angeblich gezielte Anfrage an die Staatsanwaltschaft Mannheim stellen – tatsächlich haben wir den Eindruck, dass von dort aus gewisse Medien gezielt informiert werden.
Schmallippige Auskünfte
Von Seiten des GBA heißt es auf Anfrage, man prüfe noch, ob man gegen den Tatverdächtigen ebenfalls einen Haftbefehl beantrage. Ob beim „Druiden“ Waffen, Munition oder Sprengstoff gefunden worden ist, wollten weder der GBA noch die Staatsanwaltschaft Mannheim sagen. Wo ist das Problem? Beim Tatverdächtigen Thiemo B. wurden heute diese Informationen übermittelt. Welcher Art die Funde waren, wollte der GBA wiederum nicht sagen. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass von diesen „Waffen“ keine erhebliche Gefahr ausgeht. Und ob Waffen beim „Druiden“ gefunden wurden, darf bezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft Mannheim machte auf Nachfrage dazu keine Angaben.
Druide bereits 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt
Immerhin erfahren wir, dass der Tatverdächtige im Juni 2016 wegen Volksverhetzung (Strafgesetzbuch §130) durch das Amtsgericht Schwetzingen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt worden ist. Die aktuelle Verhaftung sei „im wesentlichen wegen Volksverhetzung durch antisemitische Äußerungen im Internet“ bedingt. Das dürfte sehr dürftig sein, um den Mann in Haft zu halten, denn eine Flucht- und Verdunkelungsgefahr ist eher nicht gegeben. Wiederholungsgefahr könnte für eine gewisse Zeit reichen. Kommt der zottelige „Druide“, der sich selbst „Burgos von Buchonia“ nennt, also bald wieder frei? Das ist gut möglich.
Außer, der GBA findet noch etwas, was bislang offenbar nicht gefunden worden ist – hieb- und stichfeste Beweise, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen. Bislang scheint dies nicht der Fall zu sein.
Gegen weitere fünf Personen reichen die Beschuldigungen offenbar bislang auch nicht aus, um Haftbefehle zu begründen. Mögliche Anschlagsziele sind weiter nicht bekannt. Die Gruppe soll Anschläge auf Juden, Asylbewerber und Polizisten geplant haben.
Gefährliche Zelle oder einfach nur loses Netzwerk von Rechtsextremen?
Ob es sich also bei der Gruppe also tatsächlich um eine „rechte“ Zelle handelt, von der erhebliche Gefahr ausgeht und nicht einfach nur um ein loses Netzwerk von Rechtsextremisten, ist noch vollkommen offen. Staatsanwaltschaften schweigen immer dann resolut, wenn die Gefahren erheblich sind, weitere Gefährder dingfest gemacht werden sollen oder wenn es dünn wird mit der Beweislage. Wenn man sich sehr sicher ist, wird auch gerne der Erfolg präsentiert. Das ist aktuell nicht der Fall.
Bei den nicht näher bezeichneten Waffen könnte es sich auch um Schreckschusswaffen plus entsprechender Munition handeln, sowie Äxte, Messer, Bögen oder Armbrüste. Beim „Sprengstoff“ um Schwarzpulver, beispielsweise aus Böllern. Dafür bekommt man jede Menge Ärger, meist bleibt es aber bei Geldstrafen.
Ob also tatsächlich ein „Schlag“ gegen „rechte Terroristen“ gelungen ist, muss man abwarten. Nach unseren Informationen sieht das eher nicht danach aus.