Karlsruhe, 26. Januar 2017. (red/pm) Die Bundesanwaltschaft hat heute (26. Januar 2017) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den gestern festgenommenen 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thiemo B. erwirkt.
Er ist dringend verdächtig, gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben (§ 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG und § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG). Er steht darüber hinaus im Verdacht, sich gemeinsam mit weiteren Beschuldigten zu einer rechtsterroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) zusammengeschlossen zu haben, wie wir bereits gestern berichtet haben.
Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei dem Beschuldigten unter anderem Sprengstoff, diverse Waffen und Schussapparate sowie Munition sichergestellt. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen sollten die sichergestellten Gegenstände zur Umsetzung der Anschlagsziele der Vereinigung verwendet werden.
Der Beschuldigte war gestern vorläufig festgenommen worden. Er wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.