Weinheim/Rhein-Neckar, 16. Dezember 2016. (red/pro) Die AfD-Abgeordnete Claudia Martin wollte vom Innenministerium wissen, was man zu einer Immobilie in der Boschstraße weiß. Dort sollen sich regelmäßig muslimische Gläubige treffen, die auch „aggressiv“ gegenüber Anwohnern auftreten sollen. Fest steht, dass für die ehemalige Gewerbeimmobilie eine Nutzungsänderung in einen sunnitischen Gebetsraum beantragt und bewilligt worden ist.
Seit über zwei Jahren wird von Anwohnern der Weinheimer Weststadt beobachtet, dass sich auf einem Anwesen in der Boschstraße in regelmäßigen Abständen (an der Kleidung zu erkennende) größere Anzahlen muslimischer Glaubensangehöriger aus dem näheren und weiteren Umfeld versammeln. Diese Versammlungen finden offenbar in bewusster Abschottung zur umliegenden Bevölkerung statt, das Anwesen ist auch in keiner Weise als Gebetsraum o.ä. ausgeschildert. Bürger, welche sich vor Ort erkundigen wollten, wurden auf aggressive Art des Grundstücks verwiesen,
beschreibt die Landtagsabgeordnete Claudia Martin (AfD) die Situation vor Ort in ihrer kleinen Anfrage an das Innenministerium. Nachfragen von Bürgern an die Stadt Weinheim, den Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) sowie Gemeinderatsfraktionen würde nur „ausweichend“ oder gar nicht beantwortet.
Nach Auskunft des Innenministeriums sei im April 2015 eine Nutzungsänderung beantragt worden. Seither sei auch der Polizei das Gebäude und dessen Zweck bekannt. Nach den derzeitigen Erkenntnissen seien die Räumlichkeiten keiner muslimischen Organisation zuzuordnen.
Nach eigenen Angaben handelt es sich um einen losen Zusammenschluss sunnitischer Hanafiten und Schafiiten unterschiedlicher Nationalität, also um Anhänger zweier der vier traditionellen Rechtsschulen des sunnitischen Islams,
teilte das Innenministerium der Abgeordneten mit. Diese Auskunft ist einigermaßen kurios, da Hanafiten und Schafiiten nicht eben gerade „freundlich“ gegeneinander gesinnt sind. Beide gehören zu den vier großen islamischen Rechtsschulen der Sunniten, denen wiederum rund 90 Prozent der Muslime angehören.
Weiter teilt das Innenministerium mit, man nutze die Räumlichkeiten, um unabhängig von einer in Weinheim angesiedelten DITIB-Moschee das Gebet nach den eigenen Glaubensregeln durchzuführen, sowie als Treffpunkt. Der für die Räumlichkeiten Verantwortliche habe sich von einer salafistischen Auslegung des Islams distanziert. Zu der Örtlichkeit und den dort verkehrenden Personen lägen der Landesregierung keine staatsschutz- oder verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor.
Dort stattfindende Treffen und Veranstaltungen seien nicht genehmigungspflichtig.
Hier lesen Sie die Antworten der Stadt Weinheim auf unsere Anfrage.