Rhein-Neckar/Mainz/Wiesbaden/Berlin, 12. Juni 2018. (red) Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna F. ist seit dem Wochenende zurück in Deutschland – doch auf welcher Rechtsgrundlage der Mann zurückgeholt worden ist, ist unklar. Weiter ist der Vorwurf der Vergewaltigung offenbar noch nicht belegbar und ein weiteres mutmaßlich 11 Jahre altes Vergewaltigungsopfer soll kein Flüchtlingsmädchen sein, sondern Deutsche.
Wir wir in einer Reihe von Artikel bereits aufgezeigt haben, sind die Bezeichnungen “unklar” und “unsicher” die, die man am häufigsten im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Susanna F. verwenden sollte.
Zunächst wurde ein angeblich tatbeteiligter 35-jähriger Türke, der als Flüchtling in Deutschland lebt verhaftet, um dann einen Tag später wieder auf freien Fuß gelassen zu werden.
Dann stellt sich heraus, dass die pathologischen Untersuchungen wohl noch nicht abgeschlossen sind, auch die Auswertungen der DNA-Analysen – wir hatten uns schon explizit gewundert, denn innerhalb einer Nacht geschieht das üblicherweise nicht. Die Ermittlungsbehörden stellten die Ergebnisse aber als Fakten dar – unter anderem, dass eine Vergewaltigung stattgefunden habe. Ob überhaupt, ob durch einen oder zwei Täter und ob nicht auch einvernehmlicher Sex stattgefunden haben könnte, ist unklar.
Der Tatverdächtige Ali B. wir mal als Kurde, mal als irakischer Araber dargestellt – wo er nun hingehört, ist unklar. Auch, ob er 20 Jahre alt ist. Die Behörden geben an, er habe den Mord, aber nicht die Vergewaltigung gestanden. Angeblich sei das Mädchen gestürzt, habe ich im Gesicht verletzt und wollte die Polizei rufen, deshalb habe er sie erdrosselt. Es sind Menschen schon aus geringeren Motiven getötet worden, aber plausibel klingt diese Darstellung nicht. Schon gar nicht von einem, der bereits wegen Gewalt und bewaffneten Raubs polizeibekannt ist – warum hat er andere Opfer nicht auch gleich umgebracht?
Offenbar unklar ist weiter der Tatort und wie die Leiche von dort zum Auffindeort gelangte – auch, mit welchen Werkzeuge die Grube ausgehoben worden ist. Widersprüchlich ist ebenso, dass nach Angaben der Mutter des Tatverdächtigen dieser zu betrunken gewesen sei, um sich an etwas zu erinnern, wie die Deutsche Welle berichtete. Und dann gesteht der Mann “alles”?
Ganz erstaunlich ist die polizeiliche Behandlung – ein tatverdächtiger Mörder wird normalerweise nicht in einen Guatanamo-ähnlichen Anzug gesteckt und von muskelbepackten, schwer bewaffneten Maskenmännern in Polizeihubschraubern hin- und her transportiert. Diese Behandlung erfahren normalerweise hochgefährliche Terroristen.
Vollständig unklar ist der Hintergrund der “Rückschaffung” des Tatverdächtigen. Angeblich war das eine Kommandoaktion der Bundespolizei unter Leitung ihres Chefs Dieter Romann. Zuständig für Auslieferungen sind aber Auswärtiges Amt und Justizministerium, die von nichts gewusst haben wollen. Bundesinnenminister Horst Seehofer war wohl auch nicht über die Aktion informiert. Was bitte hat also hat die Bundespolizei in einem fremden Land ohne Auftrag vorgesetzter Dienststellen zu tun? Die Antwort ist: Nichts.
Oder könnte das der Versuch sein, den Faux Pas, dass die Bundespolizei den Tatverdächtigen hat ausreisen lassen, wieder eingefangen werden soll?
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Erst hieß es, die kurdischen Behörden (welche rechtsstaatliche Grundlage haben diese?) hätten den Tatverdächtigen ausgeliefert. Jetzt heißt es, er sei abgeschoben worden. Wie geht das? Ist die kurdische Autonomieregion eine von Deutschland anerkanntes Land und Schengenmitglied? Oder könnte man von einer Entführung sprechen, denn danach sieht es aus.
Normalerweise ist das nämlich nicht so einfach mit der behördlichen Zusammenarbeit – wir erinnern hier an den 2016 ausgebrochenen Frauenmörder Sascha B. Der setzte sich nach Frankreich ab und die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte erheblichen Aufwand, den Mann wieder nach Deutschland zu schaffen. Hier ging aber alles den korrekten behördlichen Gang.
Weiter unklar ist auch, ob das Opfer Susanna F. tatsächlich in der Nacht vom 22. auf den 23. Mai umgebracht worden ist oder erst später. Nicht auszuschließen ist auch, dass Ali B. ein Bauernopfer sein soll. Möglicherweise ist jemand anderes der oder auch die Täter. Völlig unklar ist weiter, ob es für die Tat eine Rolle gespielt hat, dass das Mädchen Jüdin war.
Offenbar wird von den Behörden und von einigen Medien versucht, die Lage so darzustellen, als handle der Staat entschlossen und mache hier kurzen Prozess. So läuft das aber im Rechtsstaat nicht – der Mann bekommt auch keine harte Strafe, sondern die Strafe, die er verdient, wenn er den schuldig gesprochen werden kann.
Bislang liegt nur der Hinweis von zwei dubiosen Zeugen vor sowie das angebliche Geständnis. Haben die Behörden hier Rechtsfehler gemacht, ist das nichts wert. Es kommt also auf weitere eindeutige Beweise an, die aber offensichtlich noch nicht vorliegen.
Unsere Fragen sollen bewusst in Zweifel stellen, ob Ali B. der Täter ist und für welche Tat er möglicherweise schuldig ist. Es geht dabei nicht darum, den Mann vom Tatverdacht reinzuwaschen, sondern darum, dass rechtsstaatliche Prinzipien angewandt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Zwischenzeitlich hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Staatsfunktalkformat “Anne Will” die Verantwortung übernommen. Und weiter? Gibt es irgendeine Konsequenz?