Mannheim, 15. Januar 2018. (red/pro) Beim Prozessauftakt gegen Maximilian E. gab dieser heute nicht-öffentlich eine persönliche Erklärung gegenüber dem Gericht ab. Im Anschluss wurden zwei mittlerweile verurteilte Drogenhändler befragt, auf deren Angaben sich die Klage der Staatsanwaltschaft Mannheim wesentlich stützt. Dass der teilgeständige Angeklagte eine Strafe erhält, ist vermutlich unstrittig. Die entscheidende Frage ist, in welcher Höhe. Denn das könnte Auswirkungen auf seine Zulassung als Rechtsanwalt haben.
Von Hardy Prothmann
Anm. d. Red.: Sorry, ist schon wieder ein langer Text, der Leser/innen von Boulevardangeboten massiv intellektuell überfordern wird. Unsere Leserschaft freut sich auf hintergründige und analytische Information. Wenn Sie was über Rechtsstaat lesen wollen, lesen Sie. Wenn Sie Hintergründe verstehen wollen, lesen Sie. Wir muten Ihnen einen anstrengenden Text zu und fordern Sie noch dazu auf, uns nicht nur Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, sondern auch noch dafür zu bezahlen. Sie entscheiden selbst, welcher Betrag Ihnen das wert ist. Sicher ist, unser Angebot ist absolut exklusiv. Danke vorab.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen,
in der Zeit zwischen „etwa“ Februar bis „etwa“ Juli 2016 in 14 Fällen Drogen in nicht unerheblicher Menge gekauft und besessen zu haben. Acht Mal soll er je zehn Gramm Kokain, sechs Mal je 20 Gramm für den Eigenkonsum erworben haben. Dazu wird ihm Beihilfe bei Drogengeschäften vorgeworfen.
Im Dezember 2016 waren seine Privat- und Geschäftsräume durchsucht worden, der Angeklagte kam gleichzeitig für rund zwei Wochen in Untersuchungshaft.
Bis hier ist nichts an diesem Strafverfahren von besonderem öffentlichen Interesse.
Was ist spektakulär?
„Spektakulär“ wird die Angelegenheit erst durch das Zutun zweier Akteure – der Staatsanwaltschaft Mannheim sowie der Lokalzeitung Mannheimer Morgen. Die Zeitung hatte von dem Fall erfahren und forderte Auskunft, insbesondere die Bestätigung des Namens des Tatverdächtigen, bei der Staatsanwaltschaft ein. Die verweigerte die Auskunft mit Hinweisen auf das Persönlichkeitsrecht des nunmehr Angeklagten und damals „nur“ Tatverdächtigen. Die Zeitung verklagte das Land Baden-Württemberg (also die Staatsanwaltschaft) vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft anonymisiert zur Anklage berichtet, wodurch sich ein Teil der Anfrage erledigt hatte. Ansonsten verfügten die Karlsruher Richter, dass weitere Auskünfte zu erteilen seien. Beide Seiten legten Widerspruch ein und der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschied dann, dass im Abwägungsprozess zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrechten die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht zur Auskunft verpflichtet war.
Das hielt die Zeitung, allen voran deren Chefredakteur Dirk Lübke, zunächst nicht davon ab, nach der Entscheidung des Karlsruher Verwaltungsgerichts sehr laut zu tönen, dass die Staatsanwaltschaft die Arbeit von hart recherchierenden Journalisten behindert habe und letztlich die Pressefreiheit gesiegt hätte. Dazu fertigte die Zeitung das „Protokoll einer Recherche“ großformatig und tat so, als sei man dem Staatsfeind Nummer 1 auf der Spur. Der Branchenreport „kress“ feierte die Reporterin Angela Boll. Der Autor des Artikels – Paul-Josef Raue, ein alter Buddy von Lübke.
Als der VGH das Urteil der Karlsruher Richter im August 2017 kassierte, tönte die Zeitung kämpferisch, man werde das Urteil prüfen, ob Verfassungsbeschwerde eingelegt werde. Seither hat man nichts mehr in der Sache zu lesen bekommen.
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Was bleibt nun von diesem „spektakulären“ Prozess nach dem ersten Tag übrig? Sehr viel.
Sehr viel ist spektakulär
Die Verteidiger des Angeklagten hatten beantragt, die Öffentlichkeit während einer persönlichen Stellungnahme des Maximilian E. auszuschließen, weil er sich umfangreich einlassen wolle, dies aber tief in seine Privat- und Intimsphäre reiche und diese Informationen nichts in der Öffentlichkeit zu suchen hätten. Die Gefahr einer Boulevardisierung könnte sehr nachträglich für den Beschuldigten sein. Dabei ging es unter anderem um dessen Sexualleben, aber auch familiäre Verhältnisse. Das Gericht gab dem Antrag statt. Ob dabei jemand an die „Causa Kachelmann“ dachte, ist uns nicht bekannt. Klar ist, dass der Kachelmann-Prozess sowohl für das Landgericht Mannheim wie auch die Staatsanwaltschaft Mannheim im Nachhinein betrachtet, ein Desaster war.
Diese drei Buchstaben S E X, sind eine magische Formel. Nicht nur für Medien, weil Sex halt immer Aufmerksamkeit findet. Nur hier nicht, denn es war keine Öffentlichkeit zugelassen, damit auch keine Reporter. Wir werden nicht erfahren, was Herr E. vorgetragen hat. Sex, Drugs, Rock’n’Roll? Man kann sich viel vorstellen.
Doch ist das wesentlich für die Öffentlichkeit? Es ist kein Sexualverbrechen angeklagt. Auch sonstige familiäre oder private Verhältnisse des Angeklagten sind für die Öffentlichkeit so lange nicht von Interesse, solange diese den öffentlichen Raum nicht berühren und damit keine öffentliche Relevanz haben.
Genau das aber wird konstruiert – insbesondere durch die Lokalzeitung Mannheimer Morgen. Weil der Angeklagte ein „bekannter Strafverteidiger“ sei, sei er eben eine Person von öffentlichem Interesse. Die Frage ist: Stimmt das? Ist das so?
Was ist öffentlich relevant?
Die Antwort ist sehr einfach: Nein, es stimmt nicht. Ein Strafverteidiger ist kein gewählter Repräsentant, also in einer politischen Verantwortung wie etwa ein Bürgermeister, Abgeordneter oder Minister. Ein Strafverteidiger ist auch kein Filmstar oder ein durch Funk und Fernsehen bekannter Moderator, der sich freiwillig (mit allen Konsequenzen) in die Öffentlichkeit begibt. Ein Strafverteidiger ist wie auch Richter, Schöffen, Staatsanwälte oder Gutachter – und ebenso Zeugen – nur ein Teilnehmer einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Alle diese an einem öffentlichen Prozess beteiligten Personen suchen nicht freiwillig die Öffentlichkeit, sondern müssen quasi „zwangsweise“ eine öffentliche Beobachtung hinnehmen. Und Medien entscheiden selbstverantwortlich, welche Öffentlichkeit sie – verantwortlich – über diese Personen herstellen.
Manchmal ist im Abwägungsprozess das öffentliche Interesse groß, manchmal nicht.
Wenn nun die Tatsache, dass eine Person eine mutmaßliche Straftat verübt hat und vor Gericht steht, durch den beruflichen Status skandalisiert wird, dann ist dies als übler Journalismus abzulehnen, wenn dieser berufliche Status in fälschlicher Weise zu einem Skandal hingewurschtelt wird, bei dem keine inneren Zusammenhänge bestehen. Weil das aber so gemacht wird, reagieren auch wir. Sollte das RNB schweigen? Das ist eher nicht unser Auftrag.
Private Verfehlungen gehören normalerweise nicht in die Öffentlichkeit
Im vorliegenden Strafverfahren ist aber nur eine mutmaßlich private Verfehlung einer Person angeklagt und überhaupt nicht dessen beruflicher Status. Klar – über den beruflichen Status hat der Angeklagte vermutlich Kontakte zu einem Milieu erhalten, über das er sich Drogen verschafft haben soll. Aber er hat das nach vorliegenden Informationen nicht ausgenutzt, weder systematisch, noch vorsätzlich.
Er hat sich damit keine beruflichen Vorteile verschafft, keinen Dritten geschädigt, sondern am Ende nur sich selbst. Denn am Ende des Prozesses wird das Strafmaß möglicherweise berufliche Folgen haben, denn er könnte seine Zulassung als Anwalt verlieren, weil er sich -ausschließlich – privat falsch verhalten hat.
Gestrickte Legenden und berechtigte Fragen
Auch hier wird von verschiedenen Medien und auch der Staatsanwaltschaft Mannheim eine Legende zum Nachteil dieser Person gestrickt. Hat er sich nicht öffentlich geäußert und sogar inszeniert? In spektakulären Prozessen? Hat er also nicht Öffentlichkeit gesucht und muss sich nun der Öffentlichkeit stellen?
Das sind berechtigte Fragen – die verantwortungsvoller Journalismus aber im Vorfeld einer Veröffentlichung klären sollte und nicht auf dem Boulevard.
Nachteilig für den Angeklagten scheint nun das umgedeutet zu werden, was ihn ausmacht. Er ist ein erfolgreicher Strafverteidiger.
Doch was heißt das? „Erfolgreich“? Die meisten seiner Mandanten wurden verurteilt. Sein Erfolg ist, dass er der Rechtsstaatlichkeit auf den Zahn fühlt, bis zur Schmerzgrenze, schlimmer als ein Zahnarzt und damit wesentlich das erfüllt, was einen Rechtsstaat ausmacht: Ein Urteil darf nur aufgrund von gesicherten Beweisen erfolgen und niemals durch Willkür.
Und genau beim Stichwort „Willkür“ bekommt dieser Prozess ein „Geschmäckle“: Soll hier einer, der dem Rechtsstaat auf die Füße tritt, über Gebühr abgeurteilt werden? Weil er von Behörden als „Störer“ empfunden wird?
Nach unserer Auffassung sind diese Fragen nicht belegt. Aber sie haben ihre Berechtigung, weil wir insbesondere mit einzelnen Personen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim in beruflichem Zusammenhang massiv negative Erfahrungen haben. Kritik ist dort unserer Einschätzung nach nicht nur nicht erwünscht, man muss den Eindruck haben, dass sich Majestäten unangenehm berührt fühlen. Staatsanwälte sind aber keine Majestäten, sondern als staatliche Beamte der Öffentlichkeit verpflichtet.
Die Fresse macht das Thema
Dazu hat der Angeklagte eine „Fresse“. Sein Gesicht ist außerordentlich markant. Er ist Extremsportler. Zwar nicht groß gewachsen, aber sein Körper ist muskulös und unter Spannung. Wo er auftritt, kommt keiner an ihm vorbei. Er ist eine Persönlichkeit, die auffällig ist. Für die Staatsanwälte in Mannheim gilt diese Beschreibung eher nicht.
Das Rheinneckarblog steht für Transparenz. Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach Kontakt mit dem Angeklagten und können eben nicht bestätigen, dass dieser „öffentlichkeitsgeil“ wäre. Unser Eindruck ist explizit gegenteilig und differenziert. Bei Gerichtsprozessen in der Vergangenheit hat sich der nun Angeklagte auf Anfrage als Strafverteidiger sachlich geäußert. Er ist niemals an uns herangetreten, um Aufmerksamkeit auf einen der Fälle zu lenken, in denen er als Strafverteidiger aktiv war. Und als wir an ihn mit einem Interviewwunsch herangetreten sind, hat er sich zunächst sehr zurückhaltend gezeigt, sehr bedächtig abgewogen, ob er dem Anliegen nachkommen will und letztlich eingewilligt, weil es um die Sache ging und nicht um ihn als Person in der Öffentlichkeit.
Dieser Strafverteidiger setzt sich nicht dafür ein, dass Kriminelle „gut wegkommen“, sondern nur, dass sie einen ordentlichen Prozess bekommen. Jetzt wird er mit einer nie behaupteten Moral konfrontiert, bei der er am Ende nicht gut wegkommen soll. Und das geht nicht in Ordnung. Über dieses Missverhältnis, diese Fake News, klären wir auf.
All diese Hintergründe erfahren Sie in anderen Medien explizit nicht. Darauf möchten wir Sie deutlich hinweisen. Weder erhalten Sie auch nur ansatzweise die Güte unserer Transparenz, noch eine vergleichbare Einordnung. Wir weisen Sie darauf hin, weil wir gerne möchten, dass Sie den Vergleich machen. Was berichtet RNB wie, was andere Medien? Wir stellen uns offen der „Konkurrenz“. Lesen Sie also gerne andere Medien, vergleichen Sie, was Sie bei uns erfahren und bei anderen nicht.
Was kam heute „ans Licht“?
Der Angeklagte ist teils geständig. Er hat den Kauf und den Besitz von Kokain zum Teil zugegeben und zum Teil streitet er Tatvorwürfe ab. Insbesondere die aktive Beihilfe zu Drogengeschäften.
Die beide heute befragten Zeugen, eine Ernestina G. und ein Kai F. haben durchaus widersprüchliche Angaben gemacht. Beide sind wegen Drogengeschäften verurteilte Straftäter, die auf Bewährung frei sind. Beide haben sich umfangreich gegen den Angeklagten eingelassen. Beide bezeichneten sich als frühere „Freunde“ des Angeklagten. Beide haben von den Einlassungen gegen den Angeklagten offenbar mit „mildernden“ Umständen bei den eigenen Urteilen von zwei Jahren und einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung profitiert.
Insbesondere Kai F. macht einen „verschlagenen“ Eindruck. Als ich ihn in einer Pause anspreche und mich nach seinem Urteil erkundige, reagiert er aggressiv, beleidigend und abschätzig nervös.
Während der Befragung vor Gericht wird klar, dass er kein sehr geregeltes Leben führte. Der Angeklagte E. verteidigte ihn als Strafverteidiger in Drogendelikten, besorgte ihm sogar einen Job. Es entwickelte sich eine Art Freundschaft. Dann soll F. dem Angeklagten Kokain besorgt haben.
Während er angibt, dass der Angeklagte bei vollendeten Drogengeschäften dabei war, stellt Ernestina G. das anders dar. Sie bestätigt eine „Kontaktanbahnung“ zwischen ihr und Kai F., aber explizit keine Geschäfte, bei denen der Angeklagte zugegen war.
Was stimmt nun? Hier stehen drei Aussagen gegeneinander. Interessant ist, dass beide Belastungszeugen mehrfach die Auskunft verweigern, weil sie sich sonst über die bereits verhandelten Strafen selbst belasten würden. Klingen so glaubwürdige Zeugen?
Gramm ist keine zuverlässige Mengeneinheit
Was hat die Staatsanwaltschaft in der Hand? Viel und nichts. Klar ist, dass Drogenverkäufe an den Angeklagten stattgefunden haben. Dies hat er teils selbst eingeräumt. Völlig unklar ist hingegen, ob die Mengenangaben zutreffend sind und welchen „Gehalt“ das Kokain hatte. Mal ist von 30-35 Prozent die Rede, dann nur von 20 Prozent.
Insbesondere Verteidiger Dr. Klaus Malek interessiert das. Bei den mutmaßlichen Ankäufen von je 10 oder 20 Gramm ergibt sich ein „reiner“ Wirkstoff von rund drei Gramm oder eben 6,5 Gramm bei einem höheren Wirkstoffgehalt. Bei nur 20 Prozent sind es nur 2 oder 4 Gramm – was unterhalb einer „nicht geringen Menge“ von 5 Gramm liegt.
Niemand hat je die genaue Grammzahl abgewogen, niemand weiß wirklich, ob es nun 30-35 Prozent waren oder 20 Prozent oder noch weniger. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten des Herrn E. fanden die Behörden genau nichts. Wie soll ein Gericht darüber beweissicher entscheiden?
Interessant ist, dass der Zeuge Kai F. schildert, dass sich der Angeklagte einmal innerhalb nur einer halben Stunde rund 3 Gramm „reingezogen“ haben soll. Nimmt man das als „wahr“ an, muss der „Stoff“ deutlich gestreckter gewesen sein, weil ein solch exzessiver Drogenkonsum bei „hartem Stoff“ eher unmittelbar tödlich gewesen sein müsste.
Konsument übers Ohr gehauen?
60 bis 80 Euro soll der Angeklagte für das Gramm Kokain bezahlt haben. Vermutlich wurde er massiv übers Ohr gehauen, was die „Marktpreise“ angeht. Möglicherweise hielt er sich auch hier für einen außergewöhnlichen Menschen – wer kann schon so viel Kokain konsumieren, ohne tot umzufallen? Immerhin ist der Angeklagte auch Extremsportler, hat gut zwei Dutzend Marathons absolviert und mehrere Ironman. Tatsächlich hat man ihm vermutlich „Schmuddel“ angedreht, wie Verteidiger Dr. Jens Graf meint. Wie viel Koks war im Kokain drin? Niemand kann das nachweislich belegen.
Sehr interessant könnte sein, wie sich die Ermittler verhalten haben. Wollte man die beiden heute als Zeugen gehörten Drogenhändler dran kriegen? Oder war das Ziel ein anderes?
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Herr Dr. Graf äußerte sich am Ende des Verhandlungstages explizit:
Es scheint darum zu gehen, Herrn E. hinhängen zu wollen.
Dieser Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen. Staatsanwältin Linda Thomsen wirkte insgesamt sehr schüchtern und unsicher. Fast „mäuschenhaft“. Mehrfach musste sie sich von den Verteidigern korrigieren lassen, was überhaupt keinen kompetenten Eindruck machte, sondern eher den, dass sie eigentlich nicht wirklich im Stoff ist, sprich, die Akten nicht gut kennt.
Nach unseren Recherchen waren andere Staatsanwälte sehr bemüht, die Klage gegen den Angeklagten voranzutreiben. Weiter wird die Personalie „Thomsen“ kommentiert: „Die hatte noch nichts mit E. zu tun, vermutlich ist sie als Feigenblatt entsendet worden.“ Weiter wurde nicht deutlich, dass die Staatsanwaltschaft auch zur Entlastung des Angeklagten ermittelt hätte – dazu ist sie eigentlich qua Gesetz verpflichtet.
Spannung im Gerichtssaal
Wie hochgradig interessant der Prozess ist, lässt sich auch an der Stimmung ablesen, die teils sehr angespannt war. Häufig gab es Diskussionen zwischen der Vorsitzenden Richterin Krenz und dem Verteidiger Dr. Graf. Teils wirkte das, als könne es eskalieren, tatsächlich waren aber beide sehr bemüht, es nicht dazu kommen zu lassen. Der gegenseitige Respekt behielt die Oberhand.
Die Vorsitzende fiel sehr positiv auf, weil sie trotz dieser Spannungen souverän agierte, aber auch selbst häufig beharrlich nachfragte, wenn die Zeugenaussagen unklar waren, was oft der Fall war. Frau Thomsen beobachtete die Szenerie häufig gefühlt „abwesend“ und bemüht, „eine gute Figur zu machen“. Initiativen gingen von ihr keine aus.
Dieser Prozess ist hochspannend und spektakulär, weil es um sehr viele feine Nuancen geht. Um ein falsch behauptetes öffentliches Interesse, das bei intensiverer Betrachtung tatsächlich doch öffentlich relevant ist, aber eben nicht so, wie es falsch behauptet wird, sondern klar durch diese Falschbehauptung.
Denn es geht sehr um Persönlichkeitsrechte, die sich gegen eine Skandalisierung verteidigen müssen.
Es geht zudem um die Frage, welche Beweise „klar“ sind und welche nicht. Es geht um eine nicht-öffentliche Einlassung eines bislang unbescholtenen Angeklagten, die gegen die öffentliche Befragung von verurteilten Straftätern steht, die sich in ihren Aussagen selbst und gegeneinander widersprechen, während diese Zeugen maßgeblich für die Anklage einer Staatsanwaltschaft sind, die zunehmend in Verdacht gerät, sich an dem Angeklagten mit allen Mitteln abarbeiten zu wollen, auch, wenn sie vermeintlich in der Vergangenheit „Privatsphäre“ zu schützen vorgab.
Schade, dass die großen Medien diesen Prozess nicht verfolgen. Wir würden als RNB gerne den Contest suchen. Mit der Konkurrenz zur Lokalzeitung haben wir wenig Spaß. Deren Berichterstattung ist leider banal, was aber nicht heißt, dass sie nicht brandgefährlich ist, weil Fake News erzeugt werden.
Anm. d. Red.: Die hauptverantwortliche Reporterin beim Mannheimer Morgen, Angela Boll, ist übrigens mit Martin Boll verheiratet. Herr Boll war lange Jahre als Polizeipressesprecher aktiv und arbeitet heute in der Prävention. Wir haben diese Befangenheit in der Vergangenheit „zart“ thematisiert. Das ist nun vorbei, weil es einen eindeutigen Eindruck gibt, dass Frau Boll auf Polizeiinterna Zugriff hat. Hier ist auch das Polizeipräsidium Mannheim direkt angefragt, ob dieser mutmaßliche prekäre Zustand bekannt ist und behoben wird.
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