Mannheim, 15. Januar 2018. (red/pro) Das heute eröffnete Strafverfahren gegen einen Mannheimer, dem Kokainbesitz in 14 Fällen sowie Beihilfe zum Handel mit illegalen Drogen vorgeworfen wird, wird zunächst nicht öffentlich fortgeführt. Die Verteidigung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht gefolgt ist.
Nach der Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Linda Thomsen stellte Strafverteidiger Dr. Jens Graf einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Angeklagte sich zu persönlichen Verhältnisse einlassen wolle, die nur bedingt mit den Tatvorwürfen zu tun hätten und deren Details die höchstpersönliche Privat- und Intimsphäre betreffen würden.
Das Gericht unter Vorsitz der Richterin Bettina Krenz gab dem Antrag statt und verwies rund 20 Zuschauer sowie mehrere Journalisten des Saals. Am Nachmittag sollen dann wieder öffentlich Zeugen vernommen werden.
Weiter gilt eine sitzungspolizeiliche Anordnung, die Aufnahmen des Angeklagten verbietet.