Mannheim/Rhein-Neckar, 01. August 2014. (red/ms) Inga Berg und Maximilian Endler haben Emil S. verteidigt, den Mörder von Gabriele Z. (20). Das Interesse an diesem Prozess war außerordentlich hoch, weil die Tat so niederträchtig war. Viele haben nicht verstanden, wie man “so einen” verteidigen kann. Es gab sogar Morddrohungen gegen die Anwälte. Andere halten sie für skrupellose Geldmacher. Im Gespräch mit beiden wird klar, dass sie gnadenlos sind – in ihrem Idealismus und dem Glauben an den Rechtsstaat. Auch, wenn sie sich damit äußerst unbeliebt machen. Was zählt, ist mentale Stärke.
Von Minh Schredle
Inzwischen hat sich unsere Kanzlei einen Namen gemacht. Wir bekommen die meisten Aufträge über Empfehlungen. Die Leute wissen, dass wir unsere Arbeit ordentlich und gewissenhaft erledigen. Wir könnten auch ausschließlich Wahlmandate übernehmen und noch gut über die Runden kommen.
Der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung besteht vor allem darin, dass die Honorare bei der Wahlverteidigung wesentlich höher ausfallen und vom Mandanten selbst bezahlt werden. Bei Pflichtmandaten zahlt zunächst der Staat. Anwälte können sich als Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen – im Fall einer “notwendigen Verteidigung”, also beispielsweise beim Vorwurf eines Verbrechens, wird dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Bei einer Verurteilung muss das Geld eigentlich zurückgezahlt werden. Doch das passiert selten: Die meisten Verurteilten sind zahlungsunfähig – so auch Emil S.
Idealismus als Antrieb
Früher wurden Pflichtverteidiger immer vom Gericht bestimmt. Weder der Anwalt, noch der Angeklagte können dagegen Einspruch erheben. Mittlerweile ist es aber auch möglich, dass Anwälte den Beschuldigten anbieten, sich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen. Aber warum übernimmt die Kanzlei Endler überhaupt Pflichtmandate? Für Maximilian Endler ist das “ein Stück weit Idealismus”:
Ich kenne ein paar gute Typen, denen üble Vorwürfe gemacht wurden. Die konnten sich keine Wahlverteidiger leisten.
Emil S. ist bestimmt kein “guter Typ”. Im Prozess gegen ihn beschrieben ihn seine Mitbewohner und sogar einige Familienangehörige als gefühlskalt und unfähig, die Gefühle anderer nachzuvollziehen. “Er hat scheinbar nicht das geringste Interesse an anderen Menschen”, sagte sein ehemaliger Arbeitgeber über ihn. Der Sexualstraftäter und Mörder zeigte bei seinen Verbrechen eine extrem hohe Gewaltbereitschaft – und er überfällt bevorzugt wehrlose Frauen. Wie kann man bloß mit vollem Einsatz dafür kämpfen, dass so ein Mensch möglichst mild bestraft wird? Herr Endler und Frau Berg stellen klar:
Selbst der Teufel hat das Recht auf eine ordentliche Verteidigung.
Diese Einstellung ist für viele nur schwer nachzuvollziehen. Warum sollten Menschen, die anderen fürchterliches Unrecht angetan haben und die offenbar nicht allzu viel wert auf Gerechtigkeit legen, trotzdem ein Anrecht auf eine faire Verhandlung haben? Frau Berg erklärt:
Ein Mensch ist nicht schuldig, sobald er beschuldigt wird – sondern erst dann, wenn er von einem Gericht verurteilt wurde. Bis dahin ist es die Aufgabe und die Pflicht eines guten Verteidigers dort Zweifel zu sähen, wo sie keiner mehr sieht.
Mit allen rechtstaatlichen Mitteln
Und genau das haben Frau Berg und Herr Endler in der Verhandlung gegen Emil S. getan. Egal, wie schlecht die Chancen standen, so lange denkbar war, damit etwas zu bewirken, haben die Anwälte Anträge eingebracht und Gerichtsbeschlüsse beantragt, bis die Staatsanwaltschaft und die Richter noch so sehr genervt waren. Sie haben Zeugen – vor allem Polizisten – unangenehme Fragen gestellt und sie in Widersprüche verwickelt. Sie haben jede noch so kleine Unstimmigkeit angegriffen. Und zwar nicht, weil sie den Mörder auf der Anklagebank so sympathisch fanden. Sondern weil das ihr Job ist – alles für ihren Mandanten zu tun, was mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich ist:
Genau dafür werden wir bezahlt. Und dass jemand diese Aufgabe nach bestem Gewissen ausführt, ist vom Gesetz so vorgesehen: Vor Gericht ist dein Anwalt der letzte Freund, den du noch hast. Und dem musst du voll und ganz vertrauen können.
Für eine bestmögliche Verteidigung müssen Mandant und Anwalt offen über alles reden können. Nur so kann eine sinnvolle Strategie verfolgt werden. Es darf für die Verteidigung keinen Unterschied machen, ob sie von der Schuld wissen oder nicht:
Für eine Urteilsfindung ist es immer egal, was die Anwälte wissen. Es zählt einzig und allein, was das Gericht in Erfahrung gebracht hat. Ein Tatvorwurf muss zweifelsfrei und mit rechtsstaatlichen Mitteln nachgewiesen werden können. Durch diese Regelungen werden zwar hin und wieder Täter geschützt. Aber Freisprüche von Kapitalverbrechen sind sehr, sehr selten. Und es ist immer noch besser, im Zweifel einen Verbrecher frei zu lassen als vorschnell unschuldige Menschen einzusperren. Ansonsten wird der Staat zum Verbrecher.
Ob Kinderschänder oder Mörder – jeder hat ein Recht auf eine ordentliche Verteidigung
Die beiden hätten keinerlei Gewissensbisse, wenn ihre Arbeit einem Schwerverbrecher zur Freiheit verhelfen würde. Das sagen sie ohne zu zögern. Auch dann nicht, wenn es ein Kinderschänder oder ein Massenmörder wäre – weil auch das zu ihrem Beruf gehört. Für Emotionen ist kein Platz. Es zählt allein die Beweislage. Wer nicht in der Lage ist, den Rest auszublenden, kann laut Frau Berg und Herrn Endler unmöglich ein guter Strafverteidiger sein. “Sobald man auch nur die geringsten Anzeichen von Befangenheit spürt, darf man ein Mandat nicht übernehmen”, sagt Frau Berg. Sie selbst hat noch nie einen Fall abgelehnt. Herr Endler nur einen einzigen: Damals ging es um eine Tierquälerin. Ein “total verzogenes Mädchen”, das schon einmal verurteilt wurde, weil sie einen Hund misshandelt hatte. Diesmal wurde sie angeklagt, weil sie ihr Pferd verwahrlosen lassen haben soll. Herr Endler sagt darüber:
Wenn es wirklich darauf angekommen wäre, hätte ich mich vielleicht dazu durchringen können. Aber ich hatte einfach keine Lust.
Frau Berg überlegt, unter welchen Umständen sie jemanden nicht verteidigen würde. Sie vermutet, bei einem sadistischen Tierquäler würde sie sich ebenfalls schwer tun. wenn jemandem sadistische Tierquälerei vorgeworfen würde, den sie für schuldig hält, würde sie sich sehr schwer damit tun, die Verteidigung zu übernehmen. Vor knapp fünf Jahren ist Herr Endler Vater geworden. Seit der Geburt seines Sohns hatte er keine Fälle, die mit Kindesmissbrauch zu tun hatten. Er sagt:
Ich wüsste nicht, ob ich das machen könnte. Vielleicht müsste ich ablehnen – je nachdem, ob ich meine Emotionen ausblenden könnte oder nicht.
Zwischen abgebrüht und lebenslustig
Frau Berg beschreibt es “als würde sie einen Schalter umlegen”, wenn sie ihre Arbeit macht. Und tatsächlich ist es geradezu erschreckend, wie gut die beiden zwischen ihrem Berufs-Ich und ihrem Privat-Ich trennen können. Sobald es um ihre Arbeit geht, sind die Strafverteidiger kühl, abgebrüht und seriös. Sie reden routiniert und sachlich. Beispielsweise wird dann kaum ein Satz mit Adjektiven ausgeschmückt. Sobald sie aber aus ihrem Privatleben erzählen, wirken sie wie ausgetauscht. Dann wird die Stimmung plötzlich offen und herzlich. Es wird viel gelacht. Fast so als ob jetzt andere Menschen im Raum säßen.
Frau Berg trägt ein ärmelfreies Kleid – auf ihrem rechten Oberarm prangt ein martialischer Drache:
Den habe ich schon seit mehr als fünfzehn Jahren.
Eigentlich wollte sie ihn gar nicht, sagt sie. Als sie das Tattoostudio besucht hat, war nur eine Tolkien-Rune geplant: Die Initialien von einem ihrer Lieblingsautoren finden sich kunstvoll ineinander verschlungen sich auf ihrem Unterarm. Klein und dezent. Spontan entschied sie sich dann auch noch für den Drachen.
Was Dackel mit einem Ironman zu tun haben
Herr Endler “hasst” Tätowierungen: “Ich finde das ekelhaft. Außer bei Inga, da passt es wirklich perfekt.” Bei vielen anderen hat er allerdings keinerlei Verständnis, wie sie ihren Körper dauerhaft “verunstalten können”. Er trägt an seinem Handgelenk ein dunkelgrünes Bändchen, das vom vergangenen Wochenende stammt und den Schriftzug “Ironman” trägt. Beim “Ironman” handelt es sich um einen Langstrecken-Triathlon: 3,86 Kilometer schwimmen, 180,2 Kilometer Radfahren und 42,195 Kilometer laufen. Bei bei dem Versuch, diese Distanzen zurückzulegen, kam es schon zu Todesfällen. Aber Herr Endler hat es bis ins Ziel geschafft. Schon zum sechsten Mal. Er hat erst mit 38 Jahren angefangen, Langstrecken zu laufen. Seine große Begeisterung für diesen Extremsport kam spät und hat klein angefangen:
Vor zehn Jahren habe ich meinen beiden Dackeln etwas Auslauf verschaffen wollen. Damals habe noch zwanzig Kilo mehr gewogen. Nach einer Viertelstunde war ich vollkommen am Ende.
Frau Berg prustet laut los. Sie kannte die Dackel-Story noch nicht. Vermutlich stellt sie sich den etwas eitlen Kollegen, diesen knallharten Ironman, dabei vor, wie er deutlich beleibter zwei kleinen Dackeln hinterherschnauft. Überhaupt findet Frau Berg es lustig, dass sich ihr Kollege ausgerechnet für Dackel entschieden hat. “Ein bisschen unpassend ist das ja schon”, sagt sie. Aber Herr Endler entgegnet:
Man darf sich vom Äußeren eines Dackels nicht täuschen lassen: Er ist vielleicht klein und zierlich – aber ein Jagdhund. Er macht sich allein auf in den Dachsbau. Dort ist es dunkel. Man weiß nicht, was einen erwartet. Und irgendwo lauert etwas, das viel größer ist als man selbst und scharfe Krallen hat. Aber der Dackel geht trotzdem rein und zwar ohne Furcht. Das finde ich wirklich beeindruckend. Und es erinnert mich ein bisschen an unseren Beruf.
Mentale Stärke
Es sagt viel über eine Person aus, wenn sie im Alter von 38 Jahren mit Mühe und Not fünfzehn Minuten durchhält und zehn Jahre später ihren sechsten Ironman absolviert. Nachdem er von der kurzen Anstrengung vollkommen erschöpft war, fühlte er sich so gut, wie schon lange nicht mehr. Er fing an, täglich laufen zu gehen – und immer größere Distanzen zurückzulegen.
Einmal ist er mit einem seiner Dackel mehr als 20 Kilometer gelaufen. Das ist sehr ungewöhnlich, denn diese Hunde sind normalerweise keine Langstreckenläufer. Herr Endler erwähnt stolz, dass damals sogar die Bild-Zeitung über seinen „Marathondackel“ berichtet habe. Heute ist Herr Endler beinahe 50 Jahre alt – und lief den Ironman in etwa 13 Stunden und 20 Minuten. “Untrainiert”, wie er behauptet. Viel wichtiger als die Kondition sei die mentale Stärke. Das Durchhaltevermögen:
Nachdem man 180 Kilometer mit dem Rad gefahren ist, hat niemand noch Lust noch einen Marathon zu laufen. Das wird im Kopf entschieden.
Natürlich kann kein Mensch auf dieser Welt den Ironman untrainiert absolvieren. Nicht einmal ein Herr Endler. Er geht jeden Tag laufen und ist köperlich topfit. Nur an den Wochenenden gönnt er ich mal eine Pause:
Die Wochenenden verbringe ich am liebsten mit meinem Sohn. Das ist die beste Zeit. Da kann ich die Rennerei auch mal sein lassen.
Was Herr Endler mit “untrainiert” eigentlich sagen will, dass er noch nicht glaubt, sein Limit schon erreicht zu haben. Ihm fehlt die Zeit, noch mehr zu trainieren. Aber er ist sich sicher:
Ich könnte den Ironman noch schneller schaffen.
Yoga für den Kopf
Seine Kollegin bezeichnet das als Wahnsinn. Und sie weiß, wovon sie redet: Frau Berg war früher selbst Leistungssportlerin und spielte Handball in der Jugendnationalmannschaft. Doch dann beendeten ein paar üble Verletzungen diese Karriere. Noch heute muss sie vorsichtig sein, was sie ihrem Knie zumutet. Vor kurzem hat sie wieder angefangen, Rad zu fahren. Und sie macht Yoga:
Das brauche ich, um den Kopf frei zu kriegen. Ich wüsste nicht, wie man den ganzen Druck sonst aushalten sollte.
Herr Endler überlegt laut, ob er damit vielleicht auch anfangen sollte. Ein bisschen Entspannung würde ihm gut tun, sagt er über sich selbst. Frau Berg kann sich ein Lachen nicht verkneifen. Vielleicht hat sie sich ihren Kollegen gerade im Lotussitz vorgestellt, wie er hoch angestrengt versucht, tiefenentspannt zu sein. Trotz all der Ernsthaftigkeit in ihrem Beruf, haben die beiden das Lachen nicht verlernt. Sie sitzen scherzend da, necken sich gegenseitig und wirken wie gute Freunde, die schon seit Ewigkeiten Kollegen sind. Tatsächlich kennen sie sich erst ungefähr ein Jahr und Frau Berg arbeitet erst seit Januar 2014 in der Kanzlei Endler. Die beiden sind froh und dankbar, zusammenzuarbeiten:
Wir verbringen mehr Zeit miteinander als mit unseren Lebensgefährten. Es wäre furchtbar, wenn wir nicht miteinander auskommen würden.
Sachverstand – mal männlich, mal weiblich gesehen
So ist es „ein Segen“. Auch weil es „Gold wert ist“, Sachverhalte aus einer weiblichen und einer männlichen Perspektive betrachten zu können und sich darüber auszutauschen. Im Prozess gegen Emil S. haben sie sich die Arbeit nicht aufgeteilt. Beide haben die mehr als tausend Seiten umfassende Akte gelesen– auch das „gehört dazu, um ordentlich verteidigen zu können“. Erst bei den Plädoyers haben sie sich dann spezialisiert – das ist „übrigens das unwichtigste an der Verhandlung“, wie Herr Endler sagt:
Was man vorher nicht geschafft hat, schafft man im Plädoyer auch nicht mehr. Der Wert der Schlussrede wird von den meisten stark überschätzt.
Die Verteidigung forderte eine Haftstrafe von 14 Jahren. Stattdessen wurde Emil S. Zur Höchststrafe verurteilt. Das habe man von Anfang an erwartet, sagt Frau Berg:
Trotzdem ist es natürlich ein bisschen bitter, dass die ganzen Anstrengungen vergebens waren.
Verständnis für das Fordern der “schlimmsten Strafe”
Das ist allerdings eine Aussage aus der Perspektive eines Anwalts. Maximilian Endler sagt:
Würde jemand meinem Sohn etwas Vergleichbares antun, wie das, was mit Gabriele geschehen ist, würde ich am lautesten die schlimmsten Strafen fordern.
Die kühle Seriosität ist des Anwalts ist kurz abgelegt und in den Augen des Privatmenschen glänzt Mitleid. Er habe Verständnis, wenn jemand dem Mörder des eigenen Kindes den Tod wünscht:
Es ist ein nachvollziehbares Bedürfnis, die schrecklichen Schmerzen, die man als Opfer erleiden muss, mit dem Schlimmsten vergelten zu wollen. Dennoch ist die Forderung nach der Todesstrafe bei nüchterner Betrachtung absurd.
Herr Endler spricht wieder als Jurist:
Mann muss sich überlegen, was man eigentlich bei einem Mörder bestrafen will: Dass er sich anmaßte, über Leben und Tod zu entscheiden. Jetzt will man das selbe tun. Das macht keinen Sinn.
Gesetze sind besser als emotionale Entscheidungen
Daher sei es gut, dass nicht das Volk die Urteile verhängt:
Emotionalität lässt einen maßlos werden. Durch die Gesetzgebung ist genau festgelegt, welche Straftat mit welchem Strafmaß zu vergelten ist. In den allermeisten Fällen sind die Bestrafungen angemessen.
Man würde gerne unterschätzen, wie schlimm ein langjähriger Gefängnisaufenthalt ist. Für Herrn Endler wäre das sogar “schlimmer als der Tod”:
Ich würde es da nicht einmal eine Woche lang aushalten ohne durchzudrehen.
Muss der Fall neu verhandelt werden?
Emil S. wird vermutlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Seine Verteidiger bestreiten nicht, dass er ein schrecklicher Mensch ist. Aber selbst er hatte das Recht auf eine faire Verhandlung. Die Polizei hat bei ihren Ermittlungsarbeiten schwerwiegende Fehler gemacht. Dadurch wurde Beweismaterial teilweise unverwertbar. Für Anwalt Endler besteht kein Zweifel, was er zu tun hatte:
Ich würde es wirklich ungern sehen, wenn wegen solcher Schnitzer mal ein Mörder freigesprochen werden muss. Aber als Strafverteidiger muss ich solche Fehler gnadenlos ausnutzen.
Emil S. ist für den Mord an Gabriele Z. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Dagegen haben die Anwälte Berg und Endler Revision eingelegt. Darüber muss das Oberlandesgericht entscheiden – sollten die Argumente aus Sicht des Gerichts tragen, muss der Fall neu verhandelt werden.