Heidelberg/Mannheim/Rhein-Neckar, 24. Dezember 2014. (red/ek) Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten in diesem Jahr bisher 181.453 Personen in Deutschland Antrag auf Asyl. Dabei handelte es sich um 155.427 Erstanträge und 26.026 Folgeanträge. Davon hat Baden-Württemberg bis Ende November 23.290 und davon der Rhein-Neckar-Kreis 1.177 Personen untergebracht (1.004 Erst- und 173 Folgeanträge).
Von Enrico Kober
Die Flüchtlingsunterbringung stellt Länder, Kreise und Gemeinden vor große Herausforderungen. Bis Ende November sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg 155.427 Flüchtlinge registriert worden.
Nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ haben die Bundesländer hiervon eine festgelegte Quote an Flüchtlingen aufzunehmen. Die Quote liegt 2014 für Baden-Württemberg bei rund 13 Prozent und wird auf Basis der Steuereinnahmen und der Einwohnerzahl eines Bundeslandes berechnet.

Flüchtlingsunterbringung in Containern durch den Landkreis Rhein-Neckar in Schwetzingen.
So nahm das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr bisher über 24.000 Menschen auf. Für deren Unterbringung ist zunächst die Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe (LEA) zuständig.
Auch innerhalb des Landes gibt es Quoten, nach denen die hilfesuchenden Menschen weiter verteilt werden. Auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallen nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe 5,38 Prozent.
Nach Angaben der Pressestelle des Rhein-Neckar-Kreises nahm dieser bisher (Stand: 30. November 2014) 1.177 Personen zur „vorläufigen Unterbringung“ auf.
Die Pressessprecherin des Rhein-Neckar-Kreises, Frau Silke Hartmann sagte uns auf Anfrage:
Entsprechend der uns bekannten Prognosen werden 2015 für Baden-Württemberg 26.000 bis 28.000 Flüchtlinge erwartet, das sind für den Rhein-Neckarkreis etwa 1.400.
Weitere Gemeinschaftsunterkünfte: Sinsheim 424 Plätze; Neckargemünd 52 Plätze; Spechbach 70 Plätze; Walldorf 54 Plätze; Wiesloch 240 (ab Anfang 2015) Schwetzingen 350 Plätze; Reilingen 30 Plätze; Waibstadt 80 Plätze. Weitere Wohnungsunterkünfte befinden sich in Eberbach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Mühlhausen, Reilingen, Sandhausen, Sinsheim, Waibstadt.
Finanzierung durch Länder, Kreis und Kommunen
Für die vorläufige Unterbringung erhalten die Stadt- und Landkreise eine einmalige Pauschale des Landes in Höhe von 13.972 Euro. Damit werden nach § 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG):
… notwendige Ausgaben für personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung dieses Gesetzes, für Flüchtlingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch, für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Gemeinden im Rahmen der Anschlussunterbringung erstattet.
Diese Unterbringung erfolgt in aller Regel in Gemeinschaftsunterkünften. In Ausnahmefällen – wenn beispielsweise in der Kürze der Zeit nicht genug Plätze zur Verfügung stehen – werden auch Privatunterkünfte wie zum Beispiel Wohnungen angemietet.
Um weiteren Platz für Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung zu schaffen, wird der Kreis drei weitere Gemeinschaftsunterkünfte in Weinheim bauen. Diese sollen jeweils bis zu 80 Menschen (240 gesamt) ein Obdach bieten, der erste Gebäudekomplex soll Ende des Jahres 2015 fertig gestellt sein.
Unterbringung durch die Kommunen
Nach der vorläufigen Unterbringung erfolgt die Anschlussunterbringung durch den Kreis. Danach werden die Flüchtlinge nach Abschluss des Asylverfahrens oder nach maximal zwei Jahren in der vorläufigen Unterbringung den Gemeinden zugewiesen.
Nach Angaben der Stadt Heidelberg betreut die Stadt aktuell rund 550 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung und rechnet auch für das Jahr 2015 mit rund 600 Flüchtlingen. Folgende Gemeinden haben Flüchtlinge aufgenommen: Schwetzingen aktuell 300, Edingen-Neckarhausen 20, Hemsbach 55, Heddesheim 21, Ladenburg 44, Schriesheim 40, Laudenbach 16, Hirschberg 10, Weinheim 91, Viernheim (Hessen) 120, Ilvesheim 9. Die Gemeinde Dossenheim hat keine in Anschlussunterbringung, sondern 12 Asylbewerber aufgenommen. Ob die Zahlen jeweils anerkannte oder geduldete Flüchtlinge beschreiben oder Flüchtlinge in Anschlussunterbringung, konnten wir nicht mit Sicherheit recherchieren, da auf den Ämtern teils nicht differenziert wird.
Nach welchen Quoten die Menschen aus der vorläufigen Unterbringung anschließend in der Anschlussunterbringung auf die einzelnen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises verteilt werden, konnte uns das Landratsamt auf Nachfrage nicht beantworten.
Die sehr unterschiedlichen Zahlen deuten daraufhin, dass man hier nicht nach festen Quoten vorgeht, sondern nach der Bereitschaft der Gemeinden – so beherbergt Ladenburg vier Mal mehr Personen als Heddesheim, doch beide Gemeinden haben mit knapp 1.100 Einwohnern dieselbe Größe. Oder Laudenbach hat sechs Personen mehr als Hirschberg, obwohl nur halb so groß. In Hemsbach hat der Kreis ein ehemaliges Hotel, das zuletzt als Altenheim genutzt worden war angemietet – hier handelt es sich also um eine Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Verfahren, nicht um eine Aufnahme durch die Gemeinde.
Erst wenn Flüchtlinge anerkannt oder geduldet sind, werden die Gemeinden durch deren Aufnahme finanziell belastet. Nach Angaben des Rhein-Neckar-Kreises tragen die Gemeinden die Kosten für die Unterkunft. Der Kreis kommt weiterhin für den Unterhalt der Asylsuchenden in Höhe des Hartz-4-Satzes auf.
Die Stadt Mannheim teilte uns mit, dass man aktuell etwa 700 Personen in der Erstaufnahme beherbergt. In der Anschlussunterbringung sind es 550 Menschen.
Ausnahmen von der Regel
Städte, in denen – beispielsweise wie bald in Mannheim – eine LEA-Außenstelle betrieben wird, sind von der Anschlussunterbringung befreit. So ist nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Aufnahmequote für die Anschlussunterbringung bis auf Weiteres auf null Prozent gesenkt worden.