Altlußheim/Rhein-Neckar, 24. Januar 2015. (red/pm) In der Mühlstraße 5 bis 7 in Altlußheim werden voraussichtlich ab Anfang Februar 2015 bis zu 50 Flüchtlinge und Asylbewerber vorläufig untergebracht. Der Rhein-Neckar-Kreis hat das Wohnobjekt zum Zweck der Flüchtlingsunterbringung ab dem 1. Februar 2015 für fünf Jahre angemietet.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
„Der Rhein-Neckar-Kreis hat die Gemeindeverwaltung Altlußheim über die Anmietung der Wohnungen und die Unterbringung der Asylbewerber informiert. Die unmittelbaren Anwohner des Wohnobjekts Mühlstraße 5 bis 7 haben eine schriftliche Information erhalten.
Als untere Aufnahmebehörde ist das Landratsamt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für die Aufnahme und vorläufige Unterbringung der zugeteilten Personen verantwortlich. Für die Betreuung der Asylbewerber in Altlußheim ist ebenfalls der Rhein-Neckar-Kreis zuständig.
Bisherige Unterkünfte reichen nicht aus
Der Zustrom von Flüchtlingen ist bundes- und landesweit in den vergangenen Jahren und insbesondere in den letzten Wochen und Monaten so stark angestiegen, dass die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge im Rhein-Neckar-Kreis nicht mehr ausreichen, den Unterbringungsbedarf zu decken.
Die untere Flüchtlingsaufnahmebehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat bereits in den vergangenen zwei Jahren einige neue Gemeinschaftsunterkünfte errichtet, weitere befinden sich derzeit im Bau und in Planung.
Um seiner Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land nachzukommen, hat der Rhein-Neckar-Kreis darüber hinaus bereits eine Vielzahl von Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden des Landkreises angemietet und ist nach wie vor auf der Suche nach weiteren geeigneten Wohnobjekten im Kreisgebiet.“