Mannheim/Aschaffenburg/Karlsruhe, 09. Dezember 2016. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat zwei Haftbefehle gegen einen 17-Jährigen aus Mannheim und einen 15-Jährigen aus Aschaffenburg beantragt. Die Jugendlichen sollen einen Anschlag auf eine öffentliche Einrichtung in Aschaffenburg geplant haben. Die jungen Männer werden heute dem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt.
Wegen des Verdachts der Verabredung eines Verbrechens wurden gestern auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Mannheim und im Landkreis Aschaffenburg zwei Deutsche im Alter von 15 und 17 Jahren vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Staatsschutz. Sprecher Dr. Tobias Wagner erklärt auf Anfrage, dass die beiden Personen in Deutschland geboren seien und bislang kein Hinweis auf einen Migrationshintergrund vorliege.
Beide hätten sich islamistisch radikalisiert. Der Verdacht fiel auf die beiden im Zuge eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens hatte sich zuvor der Verdacht ergeben, dass die beiden Jugendlichen einen islamistisch motivierten Anschlag auf eine öffentliche Einrichtung im Landkreis Aschaffenburg planten, wofür sie sich Schusswaffen beschaffen wollten.
Der Einsatz erfolgte mit Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen. Bei den Durchsuchungen wurden islamistisches Propagandamaterial, IS-Flaggen, elektronische Datenträger sowie Mobiltelefone sichergestellt. Schusswaffen wurden nicht aufgefunden.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage gewesen wären, die in Verdacht stehenden Planungen umzusetzen, teilen Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt mit. Allerdings stelle auch schon die Verabredung eines Verbrechens eine Straftat dar.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat hinsichtlich beider Tatverdächtiger den Erlass von Haftbefehlen beantragt. Sie werden heute dem zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen soll insbesondere geklärt werden, ob für die Beschuldigten die Möglichkeit bestand, tatsächlich an Schusswaffen zu gelangen und ob von einer Schuldfähigkeit und Ernsthaftigkeit der Planungen auszugehen ist. Es bestehen Hinweise, dass bei den Beschuldigten psychische Erkrankungen vorliegen – welcher Art diese Hinweise seien, wollte Sprecher Dr. Wagner auf Anfrage nicht erläutern.