Mannheim, 07. September 2017. (red/pro) Ende März hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen einen Mannheimer Rechtsanwalt erhoben, dem unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Der Angeklagte hat beantragt, dass der Fall vor dem Amtsgericht Mannheim verhandelt wird, um diese zusätzliche Instanz ausschöpfen zu können.
Nach Auskunft des Landgerichts ist weder über Gerichtstermine noch die Zuständigkeit bislang entschieden worden. Sollte dem Antrag des Angeklagten statt gegeben und die Verhandlung „nach unten verwiesen“ werden, wäre das ein Indiz zum erwarteten Strafmaß. Vor Amtsgerichten werden Fälle verhandelt, die bis zu vier Jahren Gefängnis als Strafmaß haben. Jedes darüber erwartete und mögliche Strafmaß muss zwingend vor dem Landgericht verhandelt werden.
Dem Anwalt wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Anfang Februar 2016 bis Ende Juli 2016 bei insgesamt zwei Betäubungsmittellieferanten in acht Fällen jeweils 10 Gramm Kokain erworben und in weiteren sechs Fällen jeweils 20 Gramm Kokain erworben und damit nicht geringe Mengen Betäubungsmittel besessen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte den Kontakt zwischen seinen beiden Betäubungsmittellieferanten hergestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, vorsätzlich die Entwicklung „einer Lieferbeziehung bezweckt“ zu haben, in deren Folge es zu zwei Verkäufen von Betäubungsmitteln, davon in einem Fall ein Verkauf von Ecstasy-Tabletten und Marihuana in nicht geringer Menge gekommen sei.
Der Fall hat unter anderem eine hohe Aufmerksamkeit erlangt, weil die Lokalzeitung Mannheimer Morgen Auskünfte durch die Staatsanwaltschaft Mannheim erstreiten wollte. Der Zeitungsverlag reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ein, dass die Staatsanwaltschaft zur Auskunft verpflichtete. Gegen das Urteil legte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als Vertreter des Landes Baden-Württemberg Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH). Dieser hob das Urteil auf und bestätigte dann die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft, dass gewisse Auskünfte nicht erteilen werden müssen. Hier wurden im Einzelfall Auskunftsrechte gegen Persönlichkeitsrechte abgewogen.
Der Name des Angeklagten ist der Zeitungsredaktion wie auch uns bekannt – offensichtlich traut sich die Zeitung aber nicht, diesen vor Prozessbeginn zu veröffentlichen, weil die Schadensersatzklagen nach sich ziehen könnte. Die Zeitung veröffentlichte aber so viele Teilinformationen, dass der Angeklagte in Justiz- und Polizeikreisen eindeutig identifiziert werden kann.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, geht es abhängig von der Höhe der Strafe um die berufliche Existenz des Anwalts. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr könnte ihm die Zulassung als Anwalt entzogen werden.