Mannheim, 27. März 2017. (red/pm/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen Mannheimer Rechtsanwalt Anklage zum Landgericht Mannheim – Strafkammer – wegen Verdachts des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.
Dem Anwalt wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Anfang Februar 2016 bis Ende Juli 2016 bei insgesamt zwei Betäubungsmittellieferanten in acht Fällen jeweils 10 Gramm Kokain erworben und in weiteren sechs Fällen jeweils 20 Gramm Kokain erworben und damit nicht geringe Mengen Betäubungsmittel besessen zu haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Darüber hinaus soll der Angeschuldigte den Kontakt zwischen seinen beiden Betäubungsmittellieferanten hergestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, vorsätzlich die Entwicklung „einer Lieferbeziehung bezweckt“ zu haben, in deren Folge es zu zwei Verkäufen von Betäubungsmitteln, davon in einem Fall ein Verkauf von Ecstasy-Tabletten und Marihuana in nicht geringer Menge gekommen sei.
Der Angeschuldigte hat sich laut Staatsanwaltschaft zum Tatvorwurf eingelassen und diesen teilweise eingeräumt. Da es sich um einen Rechtsanwalt handelt, dürfte der Prozess von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet werden. Die Staatsanwaltschaft lieferte in ihrer Pressemitteilung extra den Hinweis auf „eine besondere Bedeutung“ mit. Deswegen sei auch nicht Klage vor dem Amtsgericht, sondern dem Landgericht erfolgt.
Anm. d. Red: Der Redaktion ist die Identität des Angeklagten bekannt. Der Fall wird tatsächlich von besonderer Bedeutung sein – insbesondere, wie die Staatsanwaltschaft vorgeht. Ein erster Hinweis ist die Klage vor dem Landgericht und die damit einhergehende Einordnung der „besonderen Bedeutung“.