Mannheim/Rhein-Neckar/Stuttgart, 05. August 2018. (red/pro) Wie manipulativ und intransparent KontextWochenzeitung mit der Öffentlichkeit und Kritikern umgeht, zeigt ein aktueller Fall auf der Facebookseite der Kontext-Redaktion. Nach einem kritischen Kommentar musste sich RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann von einem SPD-Funktionär aus dem Kraichgau als „Haus- und Hofschreiber der NPD“ verunglimpfen lassen. Gut 24 Stunden stand der Beitrag ohne jede Beanstandung online. Nach mehreren kostenfreien Abmahnungen wurde der komplette Diskussionsverlauf gelöscht.
Spätestens seit heute steht fest: Transparenz spielt für KontextWochenzeitung aus Stuttgart keinerlei Rolle. Die Wochenendbeilage der Berliner taz mit Themen aus Baden-Württemberg löscht lieber konsequent, als inhaltlich Stellung zu nehmen und umgänglich zu moderieren.
Bundesweit empörten sich andere Medien teils, weil die arme, arme Kontext-Redaktion von einem ganz, ganz schlimmen angeblichen Neonazi verklagt worden war. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim entschied die Kammer per einstweiliger Verfügung, dass Kontext den Namen und Zitate aus privaten Chats des Mannes nicht mehr veröffentlichen darf.
Fraglich ist, ob die Zitate tatsächlich von dem Mann stammen oder die Protokolle möglicherweise manipuliert worden sind, weiter, ob es sich um illegal beschaffte Protokolle handelt, was eine erhebliche Straftat darstellen würde, ebenso, daraus mit Namensbezug zu zitieren.
Kontext interessiert das alles nicht. Dort sieht man die Pressefreiheit nicht etwa durch eine mutmaßlich schlampige eigene Arbeit bedroht und auch nicht durch äußerst mangelhafte Rechtskenntnisse in der Redaktion, sondern darin, dass sich jemand gegen die zweifelhaften Methoden dieser Redaktion wehrt. Und auch noch Recht bekommt! Obwohl er doch AfD ist!
Umgekehrt lässt Kontext auf der eigenen Facebookseite massive und haltlose Verunglimpfungen zu. So meinte der SPD-Funktionär Gerhard Balner (Anm. d. Red.: Jawohl, der Name darf genannt werden, weil dessen Kommentare unzweifelhaft erstens im öffentlichen Raum einer Facebookseite unter Namensprofil aus freien Stücken geschrieben und veröffentlicht worden sind, der Mann immer wieder die Öffentlichkeit zwecks Berichterstattung sucht und zudem Funktionsträger der SPD ist):
Na ja Hardy Prothmann der Haus- und Hofschreiber von Jan Jäschke und der NPD Rhein-Neckar.
Wir haben dazu den FB-Verantwortlichen bei Kontext, die Chefredakteurin sowie den Trägerverein abgemahnt, wegen „Verbreiterhaftung“. Zudem den Funktionär, wegen Verunglimpfung und übler Nachrede.
Als der Kommentar veröffentlicht worden war, haben wir gewartet und erwartet, dass dieser gelöscht wird. Es passierte nichts. Außer, dass Kontext meinte, der kritische Kommentar von Hardy Prothmann zu schlampiger journalistischer Arbeit bei Kontext und ein auf Nachfrage eines Nutzers, was mit schlampig gemeint sei, geposteter Link auf RNB seien „Werbung in eigener Sache“, die man konsequent lösche. Der oben genannte NPD-Vorwurf blieb stehen – unkommentiert, unmoderiert.
Der Kommentar von Hardy Prothmann lautete:
Ihr habt einfach unsauber gearbeitet und deshalb aus meiner Sicht vollständig zu Recht eine einstweilige Verfügung kassiert. Wenn das in ein Hauptsacheverfahren geht, verliert Ihr wieder. Tatsache ist, dass dilettantischer Journalismus allen schadet, die sauber arbeiten. Mein Tipp: Seht es ein und entschuldigt Euch – das könnte den demolierten Ruf noch retten.
Und falls Ihr nochmal was Investigatives plant: Man kann mich gegen Geld buchen.
Darauf folgten viele Kommentare, unter anderem die oben genannte Verleumdung, aber auch ein Kommentar von Kontext, wie unten gezeigt, dazu dann Kommentare von Hardy Prothmann. Hier der Überblick:
Wiederum einige Zeit später haben wir Kontext per email abgemahnt und den Text der Abmahnung als Kommentar bei Kontext gepostet. (Anm. d. Red.: Haben Sie dazu bei Kontext irgendwas gelesen? Nein? Da droht einer mit der „juristischen Keule“ gegen die letzte Bastion der Pressefreiheit und Kontext schweigt? Bedeutet das nicht letzten Endes die totale Kapitulation von „Kontext“?)
Erst nach der Abmahnung (Anm. d. Red.: Man arbeitet bei Kontext also auch samstags) verschwand die üble Nachrede endlich. Aber nicht nur die, sondern der komplette Diskussionsstrang. Einfach so. Kein Hinweis, warum wer was nach welchen Regeln gelöscht hat (Anm. d. Red.: Wir löschen auch, aber dafür haben wir Regeln und bei wichtigen Eingriffen erklären wir immer, warum wir nach welchen Regeln was gemacht haben. Zensur muss alleins schon aus rechtlichen Gründen stattfinden – finden Sie irgendetwas „Illegales, Hetzerisches, Radikales“ in den Kommentaren von Hardy Prothmann? Wenn ja, gerne mitteilen.).
Zusammenfassung: Kontext selbst manipuliert erheblich die Kommunikation, sogar die öffentliche. Die Redaktion lässt Hass und Hetze solange zu, bis man ihr mit klaren Konsequenzen droht.
(Anm. d. Red.: Kontext weiß, dass wir ernst machen, es gab 2016 bereits einen außergerichtlichen Rechtsstreit zwischen RNB und Kontext, bei dem Kontext ebenfalls eine unrühmliche Rolle spielte, sich RNB weitestgehend durchgesetzt hat und am Ende Interessen nicht weiterverfolgt hat, weil die Erkenntnis der erbärmlichen Verbohrtheit und Unanständigkeit von Kontext-Redakteuren ebenfalls ein „Erkenntnisgewinn“ war. Interessanterweise forderten wir damals eine Löschung (!) – von urheber- und nutzungsrechtlich geschützten Inhalten, was Kontext zunächst strikt ablehnte. Es handelte sich dabei um kostenlos gelieferte Texte und Fotos von Hardy Prothmann an Kontext (ja, es gab mal eine Zusammenarbeit). Kontext meinte, ohne je einen Euro bezahlt zu haben, dass diese Inhalte Kontext gehören. Letztlich wurden sie gelöscht. Texte, die der damalige RNB-Volontär Minh Schredle auf „Außenstation“ bei Kontext geschrieben hatte (2015 bezahlt von RNB), wollte man nicht löschen. Das haben wir nicht weiterverfolgt, weil es uns zu dumm wurde.) Diese Texte von Minh Schredle aus 2015 finden Sie nach wie vor bei Kontext. Der Autor wurde von RNB vergütet, Hardy Prothmann war nachweisbar erheblich an den Inhalten beteiligt, Kontext hat keinen Cent bezahlt, nutzt die Inhalte aber weiterhin. Geht so“ganzheitlicher Journalismus“?:
Kontext ist also nicht nur eine Schmarotzerredaktion, sondern auch eine Löschredaktion, die Hass und Hetze solange zulässt, bis es eng werden könnte. Wenn es eng wird, reagiert man bei Kontext erheblich manipulativ und nicht transparent.
Politisch interessant wird die Causa Kontext durch Solidaritätserklärungen. Die grüne Fraktion im Landtag (über Hans-Ulrich Sckerl) und Politiker der SPD solidarisieren sich mit dieser Art von manipulativem Löschjournalismus, der Hetze immer dann zulässt und der einen feuchten Kehricht auf den Rechtsstaat gibt, wenn es um eigene ideologische Ziele geht. Transparenz ist dort ein Fremdwort, journalistische Verantwortung auch. Die Grünen und Sozialdemokraten unterstützen also Geschäftsmodelle, die journalistische Zulieferer ausbeuten und sich gerne Inhalte kostenfrei verschaffen. Und die zudem allem Anschein nach mit erheblichen zweifelhaften journalistischen Methoden arbeiten (Anm. d. Red.: Dazu könnte es noch Nachberichte geben, die auch die Landtagsverwaltung in erhebliche Schwierigkeiten stürzen könnte.)
Wie bereits vorausgesehen, haben wir von Kontext keine Antwort erhalten. Schon gar keine Entschuldigung. Feige und stillos sind die Kontextler als am Ende auch noch.
Und diese Guerillatruppe bekommt auch noch Unterstützung von Gewerkschaften und Solidarität von anderen „Presseorganen“.
Wir prophezeien schon heute, dass Kontext, sollte es Einspruch gegen die einstweilige Verfügung und ein Hauptsacheverfahren geben, erneut verlieren wird. Eine „Masse“ an „Beweisen“ wird nicht durch Masse besser, sondern nur durch Qualität. Diese Qualität einer tatsächlichen Beweiskraft ist nach den uns derzeit vorliegenden Informationen nicht gegeben. Deshalb wird nach dem Rechtsstaatsprinzip „in dubio pro reo“ eine Beweislast nicht herzustellen sein und der Kläger wird sich – zu Recht – durchsetzen. Und es steht wegen der illegalen Beschaffung ebenso ein Beweisverwertungsverbot im Raum.
Kontext würde, sollte es das Hauptsacheverfahren anstreben, deshalb zudem ein erhebliches strafrechtliches Risiko eingehen. Die Klägerseite hat schon entsprechende Warnungen ausgesprochen und die Kanzlei Höcker (Kachelmann, Erdogan, viele AfD-Mandate) ist zwar höchst umstritten, aber auch häufig sehr erfolgreich: Möglicherweise müssten sich die Autoren Anna Hunger und Minh Schredle sowie die Chefredakteurin Susanne Stiefel sowie der Vorstand des Trägervereins allesamt persönlich (mit erheblichen eigenen Kosten verbunden) für massive Rechtsverstöße verantworten. Angefangen vom Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Postgeheimnis über massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis hin zum Verbreiten von Inhalten illegal aufgezeichneter privater Kommunikation. Da können am Ende sogar Haftstrafen rauskommen.
Die jetzt aktuell ausgesprochene einstweilige Verfügung ist gegen das, was bevorsteht, pillepalle.
Und Nein: Ursache ist nicht, dass „die AfD“ versucht, „die Presse“ „mundtot zu machen“. Ein einzelner Kläger ist nicht die AfD, Kontext ist nicht die Presse. Und „mundtot“ wird schon gar niemand gemacht. Hm. Falsch. Hardy Prothmann schon – durch Kontext auf deren Einflussbereich, der eigenen FB-Seite.
Tatsache ist, dass „die AfD“ aktuell behaupten kann, dass ein Mitglied sich erfolgreich gegen „die Lügenpresse“ zur Wehr setzen konnte. Toller Erfolg, Kontext! Das habt Ihr mal so richtig sauber hinbekommen. Keinen Respekt dafür.
Chefredakteurin Susanne Stiefel sagt, dieses für die Zeitung negative Urteil sei eine „herbe Niederlage für die Pressefreiheit“. Jede Journalistin und jeder Journalist werde jetzt mit der juristischen Keule bedroht, wenn er oder sie über die AfD und ihr Umfeld berichte. Die Redaktion werde aber weiter unbeirrt den Rechten auf die Finger schauen: „So sind wir angetreten und das sind wir auch unseren LeserInnen schuldig“,
meldet Kontext auf Facebook. Geht es auch ne Nummer kleiner? Kontext ist keine Zeitung, sondern eine Beilage der taz. Kontext als Wochenzeitung zu bezeichnen, ist Fakenews. Es handelt sich nicht um eine unabhängig und selbstständig erscheinenden Zeitung.
Es gibt zudem kein „Urteil“ und schon gar nicht geht es um „die Pressefreiheit“, sondern um einen Fall von dilettantischem Journalismus, gegen den sich jemand erfolgreich gewährt hat. Und zwar letztlich hat ein Bürger Rechtsstaatlichkeit bemüht und nicht ein Verfolgerstaat die Pressefreiheit bedroht.
„Jede Journalistin und jeder Journalist“ ist von gar keiner „juristischen Keule“ bedroht, solange die Arbeit ordentlich gemacht wird. Alle können über die AfD und deren Umfeld berichten, wie auch bei anderen Parteien – wer sauber arbeitet und ordentlich belegt, ist auf der rechtsstaatlich sicheren Seite. Das war früher so, ist es heute und morgen auch.
Die Redaktion gibt offenbar selbst zu, einen Tunnelblick zu haben. Wieso schaut man nur den „Rechten“ auf die Finger und nicht allen, die möglicherweise nichts Rechtes tun? In Summe ist diese Erklärung eine Bankrotterklärung für unabhängigen, kritischen Journalismus und ein Manifest einer linksradikal-ideologisch-verwirrten Chefredakteurin Susanne Stiefel.
Aber Kontext hat noch mehr zu bieten:
Kontext-Autorin Anna Hunger weist darauf hin, dass für diese Partei viele ausgewiesene Neonazis in Landtagen und im Bundestag sitzen: „Sie können ihre menschenverachtende und demokratiefeindliche Agenda weiter treiben, wenn Ross und Reiter nicht mehr genannt werden dürfen“. Für Kontext-Gründer Josef-Otto Freudenreich steht fest: „Wir lassen uns keinen Maulkorb umbinden und werden weiter kämpfen. Mitstreiter sind herzlich willkommen“.
Das kann man klassisch als pauschale Fakenews einordnen. Es mag sein, dass es Neonazis in der AfD gibt. Gab es auch schon in anderen Parteien, zum Beispiel der CDU. Was meint „viele“? Fünf sind viel mehr als einer. 50 viel mehr als 10. Gibt es eine genaue Zahl? Was ist ein Neonazi? Sind Neonazi und Rassist deckungsgleich? Sind Personen in anderen Parteien, die nicht noch mehr Zuwanderung wollen, auch Neonazis? Ist der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ein Neonazi? Welche Belege konnte Kontext für eine „menschenverachtende und demokratiefeindliche Agenda“ zweifelsfrei vorlegen? Reicht schon der Verdacht, dass dem so sein könnte? Was folgt daraus? Zuchthaus? Arbeitslager?
Jedes Medium in Deutschland kann immer „Ross und Reiter“ nennen – wer das Gegenteil behauptet, müsste eigentlich von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen vorsätzlicher Störung des öffentlichen Friedens umgehend verfolgt werden (Anm. d. Red: Die agiert da im Zweifel schnell.). Jedes Medium kann sich auf den Rechtsstaat stützen und verlassen. Es gibt insgesamt keine staatlichen Maulkörbe. Staatliche Zensur ist grundgesetzlich verboten und es fand auch keine solche statt. Ein Privatkläger hat sich in seinen Rechten verletzt gefühlt und dieser Ansicht ist ein Gericht gefolgt. Punkt. Weitere Rechtsmittel sind möglich.
Es gibt aber viele Gröhler, Journalistendarsteller, die vor sich hin dilettieren und vom Rechtsstaat keine Ahnung haben und im Zweifel einen Kehricht drauf geben. Das beschreibt in der Causa Kontext die Sachlage hinreichend zum aktuellen Stand der Dinge.
Der FB-Beauftragte von Kontext, die Chefredakteurin Stiefel und der Vereinsvorstand können sich sehr glücklich schätzen, dass Hardy Prothmann eine kostenfreie Abmahnung geschickt hat. Er hätte auch, zur Wahrung seiner Rechte, sofort den Anwalt beauftragen können. Da wären in Summe sicherlich 6.-10.000 Euro für einstweilige Verfügungen sofort fällig gewesen. (Anm. .d. Red.: Nein, unser Anwalt denkt jetzt nicht, „schade um den Umsatz“, denn wir haben eine sehr vernünftige und ordentliche anwaltliche Vertretung, die sich nachweislich für Pressefreiheit einsetzt.)
All das erfahren Kontextleser/innen, die die Redaktion mit mindestens 10 Euro pro Monat unterstützen, nicht bei Kontext, sondern beim RNB. Hier kann sich Kontext ne Scheibe abschneiden – wir berichten umfassend, hintergründig und vollumfänglich zu allen öffentlich-relevanten Rechtsstreitigkeiten. Übrigens vor dem Hintergrund einer erheblichen (juristischen) Erfolgsbilanz, die bundesweit vermutlich kaum zu toppen ist.
Es geht vollkommen in Ordnung, wenn Kontext ein linksorientiertes Medium ist – wenn das klar so benannt wird. Unabhängigen, überparteilichen und unbeeinflussten Journalismus bietet Kontext aber nicht, schon gar nicht als Sinnbild für „die Pressefreiheit“. Die Redaktion ist also gut beraten, die Flagge niedriger zu hissen und sich vor allem eindeutig als das zu präsentieren, was man ist: Eine links(radikale)-ideologische Veranstaltung im Gewand von Journalismus. Das darf man und das ist nicht verboten. Es wäre aber wenigstens ehrlich.
Allerdings muss man sich auch gefallen lassen, als Plattform eingeordnet zu werden, die nur unter Druck wahrheitswidrige Hetze löscht – zum Beispiel durch das RNB, das das eindeutig belegen kann. Das ist übrigens nicht „rufschädigend“, da sauber belegbar.
Ebenso als „Löschverein“ – auch das ist sauber belegbar.
Kontext rettet in keinster Weise „den Journalismus“. Aktuell hat Kontext „dem Journalismus“ massiven Schaden zugefügt. Ideologisierte Seelen sehen das sicher anders. Das ist das grundsätzliche Problem mit Ideologien, die sich Fakten verweigern.
Grundgesetzlich sind Meinungen geschützt. Selbst die doofsten. Wenn es um Tatsachenbehauptungen geht, muss man liefern können. Kontext kann das nicht. Das, und nichts anderes ist aktuell die Lage, was den Prozess angeht.
Das Nachspiel ist beeindruckend: Kontext ist ein Löschverein, unfähig zur Kritik und zur Transparenz. Eigentlich sollte man „Kontext“ verklagen, denn „Kontext“ ist eine Mogelpackung.
Dagegen steht Artikel 5 Grundgesetz. Der schützt auch substanzlose Meinungen, aber nicht haltlose Behauptungen.
Kontext hat einen ersten Hinweis erhalten und kann diesen verstehen wollen oder muss über die ganz harte Tour lernen, was Masse ist.
Anm. d. Red.: Kontext hat auf Facebook ein Bild nach der Prozessniederlage gepostet und meint, es zeige Kontextler aus Redaktion und Verein vor dem Landgericht. Das halten wir für zweifelhaft. Das Foto wirkt eher vor dem Hbf Mannheim aufgenommen. Auf der Internetseite äußert sich Kontext zur prozessualen Niederlage. Datum: 01. August. Tatsächlich teilte das Gericht die Entscheidung am 03. August mit, nach Verhandlung am 02. August. Was heißt das jetzt? Hat Kontext bereits einen Tag vor der Verhandlung den Text verfasst oder ist man zu blöd, ein korrektes Datum und eine korrekte Bildinformation zu liefern oder ist eigentlich irgendwie alles mit Ort und Zeit und so weiter egal – oder sind korrekte Fakten insgesamt vollständig überbewertet? Hardy Prothmann wurde auf der FB-Kontextseite übrigens erwartungsgemäß blockiert und kann dort keine Kommentare mehr verfassen. qed