Mannheim/Rhein-Neckar/Stuttgart, 04. August 2018. (red/pro) Aktualisiert. Nachdem das Landgericht Mannheim am Freitag, 03. August 2018, im vorläufigen Rechtsschutz ein Unterlassungsbegehren eines AfD-Mitarbeiters gegen KontextWochenzeitung bestätigt hat, wird auf Facebook kommentiert. Dabei droht die Redaktion mit Löschung von Kommentaren mit Links auf Hintergründe, lässt aber Hetze zu. Ein Kommentator meint, RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann sei ein „AfD Troll“ und einer anderer (SPD-Vorstandsmitglied im Kraichgau) bezeichnete ihn als „NPD Haus- und Hofschreiber“. Für die Kontext-Redaktion Meinungsäußerungen, an denen aus Sicht von Kontext offenbar nichts auszusetzen ist.
Hetzer muss man Hetzer nennen – und die, die Hetze unterstützen, als Unterstützer von Hetzern. Die für Facebook verantwortlichen Redakteure sowie der verantwortliche Trägerverein von KontextWochenzeitung sind Unterstützer von Hetzern.
Na ja Hardy Prothmann der Haus- und Hofschreiber von Jan Jäschke und der NPD Rhein-Neckar,
schreibt ein FB-Nutzer mit Namen Gerhard Balner (Anm. d. Red.: Kleiner Hinweis – eindeutig nachweisbar. Richtig ist der NPD-Funktinär übrigens Jaeschke geschrieben…)
Das ist keine Meinungsäußerung, sondern eine eindeutige Tatsachenbehauptung. Und sie ist natürlich komplett falsch und unwahr. Der Kommentar ist ruf- und geschäftsschädigend. Für die Vorreiter eines „ganzheitlichen Journalismus“ kein Problem. Motto: Man lässt mit Dreck werfen und reibt sich die Hände. Von Anstand und Haltung keine Spur.
Nachdem ein Hinweis auf den Kommentar keinerlei Reaktion zeigte, brauchte Kontext offenbar einen deutlichen Hinweis. Im Ergebnis schwingt nicht nur, wie Kontext meint, „die AfD die juristische Keule“, sondern das RNB auch und zwar vollständig unabhängig voneinander.
Es ist absolut widerlich, was viele Redaktionen zulassen, um Hass und Hetze zu verbreiten. Mit unabhängigem Journalismus oder „meinungsstark“ hat das nichts zu tun. Es ist auch kein Fehler oder ein Versehen, sondern klar extremistisch-politischer Agitprop, der im Stressfall entschuldigend als „Lesermeinung“ begründet wird. Die Rechtslage ist eine andere und wenn Kontext eine weitere Lektion braucht, dann ist das halt so. Journalisten haben sich an Gesetze zu halten. Punkt.
Am Samstag hat die Redaktion von uns eine Abmahnung erhalten. Wir gehen davon aus, dass der Kommentar entfernt wird. Eine Entschuldigung von Kontext wird es nicht geben. Wenn der Kommentar bis Fristende immer noch zu lesen ist, dann folgt halt die anwaltliche Aufforderung zur Unterlassung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
