Mannheim/Rhein-Neckar, 30. April 2014. (red/ms) Zum ersten Mal seit dem Prozessauftakt gegen den Angeklagten Emil S. war am fünften Verhandlungstag auch der Übergriff gegen die 48-jährige Frau aus Speyer Gegenstand der Beweisaufnahme. Zuvor hingen alle Zeugenaussagen mit dem Mordfall Gabriele Z. oder den beiden Mädchen aus Grünstadt zusammen. Die Geschädigte selbst kam noch nicht zu Wort – dafür aber ihre engste Freundin, die noch kurz vor dem Überfall mit ihr zusammen unterwegs war und eine Radfahrerin, die das Opfer zusammengeschlagen und blutend im Gebüsch entdeckte.
Von Minh Schredle
Am 10. April 2013 wurde Nadja B. das Opfer eines brutalen Überfalls. Sie selbst machte bislang noch keine Aussage vor Gericht. Allerdings wurde am fünften Verhandlungstag ihre beste Freundin vernommen, mit der sie noch kurz vor dem Vorfall zum Essen gewesen sein soll.
Die Zeugin gab wieder, wie ihre Freundin ihr den Übergriff schliderte: Sie habe Schritte von hinten gehört und noch ehe sie sich umdrehen konnte, habe sie jemand am Hals gepackt und in ein Gebüsch geschleudert. Dabei habe sie ihre Brille verloren, weswegen sie den Angreifer “nur schemenhaft” gesehen habe.
Überfall mit Mordabsicht?
Er soll sie zu Boden gerungen haben, immer wieder schlug ihr der Angreifer ins Gesicht, wenn sie Widerstand leisten wollte. Später erzählte die Geschädigte ihrer Freundin:
Ich war davon überzeugt, dass er mich umbringen will.
Eine Radfahrerin entdeckte die zusammengeschlagene Frau blutend im Gebüsch. Die 50-jährige Büroangestellte aus Speyer wurde ebenfals als Zeugin vernommen: Sie habe unmittelbar die Polizei verständigt, die nach etwa zehn Minuten vor Ort gewesen sein soll.
Opfer schwer mitgenommen
Die Angeklagte sei umgehend in die Notaufnahme gebracht worden, in der sie am Auge operiert wurde. Eine Gesichtshälfte sei laut ihrer besten Freundin “komplett geschwollen”gewesen.
Auch die Radfahrerin schilderte, dass Nadja B. von “Todesangst” gesprochen habe. “Der Wille zu überleben”, soll ihr Kraft gegeben haben, sich zu wehren, bis der Täter flüchtete. Dabei stahl er der Geschädigten ihre Handtasche und “rannte davon”.
Der Vorfall fand auf dem Eselsdamm statt. Beide Zeuginnen sagten aus, dass die Stelle “eigentlich recht gut beleuchtet” und häufig frequentiert sei. Dennoch habe die Radfahrerin dort niemanden gesehen, bis sie die Geschädigte entdeckte. Der Vorfall muss wenige Minuten zuvor stattgefunden haben, denn das Opfer sprach scheinbar davon “gerade eben” überfallen worden zu sein.
Opfer würde Täter nicht wieder erkennen
Weder die Freundin noch die Radfahrerin konnten einen Verdächtigen beschreiben. Die Geschädigte selbst sagte bei der Polizei aus, sie würde den Täter vermutlich nicht wieder erkennen, wenn sie ihm gegenüberstehen würde – dazu sei ihr Sehvermögen ohne Brille zu eingeschränkt.
Sie konnte allerdings eine Angabe zur Größe des Täters machen: Er sei ungefähr so groß wie sie selbst gewesen. Das sind etwa 1,75 Meter, so groß ist der Angeklagte Emil S. Das reicht natürlich nicht für eine Verurteilung. Allerdings gebe es laut Gericht noch weiteres belastendes Beweismateriel, das in den kommenden Verhandlungstagen ausgewertet werden soll.
Nach unseren Informationen wurden am Opfer DNA-Spuren gesichert, die mit der DNA des Tatverdächtigen übereinstimmt.