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In der Bevölkerung gibt es großen Widerstand gegen die geplante Demonstration der rechtsextremen NPD, wie bereits bei der Versammlung im Januar in Ludwigshafen. Bild: Archiv
Mannheim/Rhein-Neckar, 30. April 2012. (red/jt/pm/pol) Aktualisiert! Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) plant am 01. Mai einen Aufmarsch im Mannheimer Stadtteil Neckarau. Die Stadt Mannheim sowie fast zwei Dutzend Organisationen stellen sich gegen die geplante Demonstration. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem zweiten Eilantrag der NPD statt, die Stadt Mannheim intervenierte, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim besätigte, dass die NPD-Veranstaltung stattfinden darf.
Der Kreisverband NPD Rhein-Neckar hat für den 01. Mai 2012 in Mannheim-Neckarau eine Demonstration mit 250 Personen angemeldet. Der Protest gegen die rechtsextreme Partei ist deutlich: In der Folge wurden 21 Gegendemonstrationen mit jeweils rund 200 Personen angemeldet, die sich gegen den NPD-Aufmarsch richten.
Die Stadt Mannheim hat die zunächst durch den Landesverband angemeldete Versammlung der NPD umgehend verboten. Daraufhin gab es einen Eilantrag der NPD, Kreisverband Rhein-Neckar, beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe um dieses Verbot aufzuheben. Das Gericht lehnte den Eilantrag aus formalen Gründen ab, da der Landesverband diesen Antrag stellen müsse.
Daraufhin erfolgte eine erneute Anmeldung seitens des Kreisverbands der NPD, welche wieder durch die Stadt Mannheim verboten wurde. Wieder stellte die NPD einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Die Entscheidung zu diesem Eilantrag steht noch aus und soll am Nachmittag verkündet werden.
Sollte die Verbotsverfügung der Stadt Mannheim aufgehoben werden, müssen die Stadt als Versammlungsbehörde und die Polizei als Sicherheitsorgan diese Entscheidung anerkennen und die Versammlung der NPD ermöglichen.
Aktualisiert: Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat dem neuerlichen Antrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar statt gegeben. Das Gericht begründet sein Urteil wie folgt:
Die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Verbot der Versammlung seien nicht gegeben. Da die Versammlungsfreiheit, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und für die demokratische Ordnung grundlegende Bedeutung besitze und Verbot und Auflösung einer Versammlung die intensivsten Eingriffe in das Grundrecht darstellten, sei ein Versammlungsverbot an strenge Voraussetzungen gebunden und dürfe nur ausgesprochen werden, wenn dies zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig sei und wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewendet werden müsse.
Weiter heißt es:
Vorliegend lägen keine tatsächlichen Umstände vor, aus denen sich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe. Aus dem Thema der Veranstaltung („Raus aus dem Euro! Wir wollen nicht Zahlmeister Europas sein!“) ergebe sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit, dass aus ihr heraus Straftaten begangen würden. Das hierzu herausgegebene Flugblatt enthalte kein rechtsextremistisches Gedankengut
Die volle Begründung ist hier nachzulesen.
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Gerade mal 20 Rechtsextreme kamen zur Demo in Ludwigshafen. Bild: Archiv
Die geplante Versammlung der NPD verläuft über die Hauptverkehrsachsen in Neckarau.
Ein starkes Aufgebot von Polizei und Ordnungsamt soll verhindern, dass Unbeteiligte versehentlich in die Demonstration hineingeraten. Der Schutz der Bürgerschaft steht an oberster Stelle. Seitens der Polizeikräfte werden eventuell unfriedliche Aktionen konsequent unterbunden und verfolgt.
Heute steht in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr und am 01. Mai ab 7.00 Uhr ein gemeinsames Bürgertelefon mit Informationen von Polizei und Stadt unter der Rufnummer 0621/174-6500 zur Verfügung. Weitere Informationen über die polizeilichen Maßnahmen finden sie im Internet unter www.polizei-mannheim.de.