Mannheim, 18. Mai 2017. (red/momo) Gestern wurde am Landgericht Mannheim im Prozess gegen Mohammed B. das Urteil gesprochen. Er wurde der besonders schweren Vergewaltigung und schweren Körperverletzung am 22. Juli 2016 für schuldig befunden und muss elf Jahre ins Gefängnis.
Der Täter hatte sein Opfer brutal zugerichtet – die 26-jährige Studentin trug Brüche und Hämatome durch Tritte an den Kopf davon, zwei Rippen waren gebrochen und auch der Genitalbereich geschunden, als der Algerier sich an ihr in der Nähe der Neckarpromenade vergangen hatte. Vermutlich überlebte sie nur durch Zufall, weil ein Jogger ihre Verletzungen bemerkte und sich um die Frau kümmerte. Mohammed B. floh vom Tatort.
Mohammed B. war eine Woche nach der Tat anhand seiner Fingerabdrücke am Hamburger Hauptbahnhof durch die Polizei gefasst worden.
Während des öffentlichen Teils hatte der nun Verurteilte, der unter mehreren Identitäten von 2009 bis 2015 durch Europa unterwegs gewesen war, bevor er nach Deutschland kam, von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich bis zuletzt nicht eingelassen.
Aus Opferschutzgründen wurden weite Teile wie die Videoanhörung der Studentin unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen. Da in den Plädoyers Rückschlüsse auf Teile ihrer Aussage und damit die Identität möglich gewesen wären, fielen auch die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter nicht öffentliche Bedingungen.
Täter war bereits mehrfach straffällig
Richterin Bettina Krenz sprach von einer „unmenschlichen, brutalen Tat“. In das Strafmaß floss auch ein, dass Mohammed B. bereits in Chemnitz verurteilt worden war, wo er eine Reihe von Autos aufgebrochen hatte. Das vom Täter zu Beginn des Prozesses angegebene Alter von 27 Jahren wurde durch einen Gutachter als „plausibel“ bestätigt, sodass zwar die Jugendstrafkammer den Fall verhandelt hatte, aber das Erwachsenenstrafrecht zur Geltung kommen musste.