Mannheim, 17. April 2018. (red/pro) Nachdem aktuell 17 von 53 straffälligen Personen falsche Altersangaben gemacht und sich dadurch als minderjährige unbegleitete Ausländer (UMA) ausgegeben haben, soll geprüft werden, ob auch alte Fälle neu ermittelt werden.
Auf Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft Mannheim, dass „bei entsprechenden Anhaltspunkten für eine Strafmündigkeit“ auch bereits abgeschlossene Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen werden sollen. Eine Strafmündigkeit beginnt mit dem 14 Lebensjahr, alle Personen sind 18 Jahre und älter. Der älteste ist 28 Jahre und hatte sich als 16-Jähriger ausgegeben. Bis zum 21 Lebensjahr wird Jugend- danach Erwachsenenstrafrecht angewandt.
Insbesondere bei Haftsachen habe die Staatsanwaltschaft bereits in der Vergangenheit Altersgutachten erstellen lassen, wenn ein Personenfeststellungsverfahren nicht abgewartet werden konnte.
Bei den 17 Tatverdächtigen, vorwiegend aus Marokko, die sich teils bis zu 12 Jahre jünger gemacht hatten, würden alle alten und anhängigen Verfahren neu geprüft.
Bei Personenfeststellungsverfahren sind die Ermittlungsbehörden auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden angewiesen, die erkennungsdienstliches Material erhalten und dann im Herkunftsland prüfen, ob die Identität einer Person festgestellt werden kann und beispielsweise das Alter zutreffend ist. Insgesamt wurden 18 der 53 aktuellen Verfahren abgeschlossen, nur einer hatte sein Alter von 18 Jahren korrekt angegeben.