Mannheim, 17. April 2018. (red/pro) Die Stadt Mannheim betont, dass durch den „Brandbrief“ nun praktikable Lösungen gefunden seien, um das Problem mit kriminellen Intensivtätern, die in Obhutnahme des Jugendamt sind, zu lösen. Jetzt stellte sich heraus, dass 17 von 53 Personen nachweislich nicht Kinder oder Jugendliche sind, sondern allesamt Heranwachsende von mindestens 18 Jahren oder sogar Erwachsene. Bisherige Verfahren werden von der Stadt nicht in Frage gestellt. Politische Verantwortung übernimmt niemand.
Die Zahl von 53 Verfahren widerspricht eklatant den Angaben der Stadt, es handle sich nur um 10-15 Personen. Tatsächlich sind schon die ersten 17 Altersfeststellungsverfahren eindeutige Treffer. Wurde die Öffentlichkeit vorsätzlich falsch durch die Stadt informiert?
Die Stadt hat immer von 8 – 15 schwierigen Jugendlichen, sogenannten „Systemsprengern“ gesprochen, die alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen. Dabei handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe, bzw. immer dieselben Personen. Die Aussagen bezogen sich immer auf einen Teil der Jugendlichen, die in der Vorläufigen Inobhutnahmestelle (VION) untergebracht waren. Da für einen großen Teil dieser andere Kommunen zuständig waren/sind, wurden/werden diese – seit diesem Jahr in enger Kooperation mit der Polizei – in die für sie zuständigen Kommunen gebracht.
Sofern es Rückkehrer gab, die mit einem Aufenthaltsverbot belegt waren, auch mehrfach. Seit etwa drei Wochen gibt es keine solche Rückkehrer mehr. Mit Stand 9.4. waren 6 UMA in der VION untergebracht, von denen sich drei im regulären Verteilverfahren befinden. Da es täglich Neuzugänge gibt, variieren die Zahlen. Die genannten 10 – 15 Personen bezogen sich daher jeweils immer auf einen bestimmten Stichtag.
Oberbürgermeister Dr. Kurz sprach im Oktober in einem Brief an den Innenminister Strobl davon, die Bevölkerung könne die Situation als Staatsversagen einordnen. Die neuen Tatsachen belegen, dass der Staat über lange Zeit vollständig versagt hat. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den jetzt bekannt gewordenen Tatsachen?
Das mehrfach beschriebene vereinbarte konsequente Vorgehen, das seit Januar in enger Zusammenarbeit zwischen dem Mannheimer Jugendamt, dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie den für die UMA zuständigen Jugendämtern mit einem hohen personellen und zeitlichen Ressourceneinsatz umgesetzt wird, hat sich bewährt und soll daher fortgesetzt werden, zwischenzeitlich zeigen sich erste Erfolge (seit Ende März keine Diebstähle aus Handtaschen mehr, keine Rückkehrer, ein UMA, für den Mannheim selbst zuständig ist in eine intensivpädagogische Einrichtung gebracht). Dieses gemeinsame konsequente Vorgehen war letztlich eine Konsequenz des Briefes mit der Bitte um Unterstützung, die zu einer Reihe von neuen –bis dato nicht möglichen – Ahndungsmöglichkeiten geführt hat wie beispielsweise Verbringung, Aufenthaltsverbote, etc. Dass die Stadt hier „über lange Zeit vollständig versagt“ hätte, wie Ihre Frage impliziert, können wir nicht erkennen.
Die Stadt hat bislang behauptet, deren Altersfeststellung sei tauglich, was ganz offensichtlich absolut falsch ist. Durch kriminelle UMAs wurden in erheblichem Umfang Straftaten zu Lasten der Bevölkerung begangen – durch das falsche Alter konnten sich die Delinquenten einer Strafverfolgung entziehen – wer übernimmt für diesen skandalösen Zustand die politische Verantwortung?
Das generelle Vorgehen bzw. der Ablauf des Verfahrens, wenn ein UMA in Mannheim neu angetroffen wird, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen (insb. des SGB VIII und Aufenthaltsgesetzes), an die selbstverständlich auch die Stadt Mannheim gebunden ist. Der genaue Ablauf ist den Informationen des Sozialministeriums des Landes zu entnehmen: https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/UMA/Informationen_zur_jugendhilfe-_und_auslaenderrechtlichen_Behandlung_von_UMA.pdf .
Bei den Jugendlichen finden gemäß der o.g. Richtlinien vor der Anmeldung beim Bundesverwaltungsamt sowie dem Landesjugendamt (KVJS) eine erkennungsdienstliche Behandlung sowie eine Altersfeststellung statt. Das standardisierte Gespräch, bzw. die so genannte „qualifizierte Inaugenscheinnahme“, würdigt den Gesamteindruck, der insbesondere die Bewertung der in einem persönlichen Gespräch gewonnen Informationen zum Entwicklungsstand umfasst. In Zweifelsfällen wird eine medizinische Altersfeststellung angeordnet. Die medizinische Altersfeststellung für Zweifelsfälle ergibt in der Regel ein Ergebnis mit einer Spanne von zwei Jahren oder mehr Jahren und kein konkretes Alter. In mehreren Einzelfällen wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus des Jugendrechts eine rechtsmedizinische Altersfeststellung angeordnet, die die Einschätzungen der „qualifizierten Inaugenscheinnahme“ durch das Jugendamt bestätigt haben.
Anm. d. Red.: Die Betreuung eines „UMA“ kostet pro Monat rund 5.000 Euro. Wie hoch der Schaden durch die Betreuung von Nicht-Jugendlichen ist, können wir nicht beurteilen, weil uns keine Zahlen vorliegen, wie lange die aktuell 17 Lügner in der Betreuung waren. Rechnet man ein Jahr, ergibt sich ein Schaden von rund einer Million Euro, nur auf diese Fälle bezogen.