Rhein-Neckar/Berlin/Stuttgart, 04. März 2020. (red) Medien müssen sich nicht wundern, als Lügen- oder Lückenpresse bezeichnet zu werden, wenn sie journalistische Standards wie Faktentreue und korrekte Wiedergabe von Aussagen massiv unterwandern. Aktuell hat dpa, die Deutsche Presseagentur, Monopolist unter den Agenturen, ein frei erfundenes Zitat verbreitet, um einen kritischen Journalisten bloß zu stellen. Das wird nicht ohne Folgen bleiben.
Vorbemerkung: Dieses Schreiben an den Chefredakteur der dpa, Sven Gösmann, haben wir heute per email versandt. Der Inhalt erschließt sich unserer Leserschaft von selbst. Die dpa kann versuchen, den Schaden zu reparieren oder wird sich selbst vor Gericht verantworten müssen.
Dokumentation Zuschrift an dpa, 04. März 2020:
Sehr geehrter Herr Gösmann,
ich werde Sie – wenn Sie nicht einlenken – als Chefredakteur der dpa und Ihre Kollegin Julia Giertz persönlich abmahnen lassen für das Fakenews-Zitat, ich hätte die von mir 2018 verfasste fiktionale Schilderung eines massiven Terroranschlags in Mannheim als „ein bisschen dramatisch“ bezeichnet.
Dieses Zitat ist erstunken und erlogen.
Ich käme nicht ansatzweise auf die Idee, eine derart überzogen geschilderte absurde und mit massiven Fakes ausgestattete Fiktion als „ein bisschen dramatisch“ zu bezeichnen.
Und auch im weiteren Text finden sich sinnentstellende Formulierungen. Erstaunlich ist zudem, dass man keinerlei Hinweis auf das Telefonat findet, sondern den Eindruck haben kann, Frau Giertz hätte der Verhandlung beigewohnt.
Ich bin kein Streithansel und nicht an einer Eskalation interessiert, aber ich werde mir eine solche rufschädigende und auf eine persönliche Existenzvernichtung ausgerichtete Darstellung nicht gefallen lassen.
Ich biete Ihnen an, sich mit mit Frist 05. März 2020, 12 Uhr, in einem persönlichen Gespräch austauschen und einen gemeinsamen Ausweg zu suchen, um einen in beiderseitigem Interesse liegenden Ausgleich zu finden.
Gleichzeitig darf ich Ihnen mitteilen, dass ich über die Unterwanderung jeglicher journalistischer Standards bei der dpa massiv erschüttert bin.
Die dpa hat quasi ein Meinungsmonopol in Deutschland und bestimmt in erheblichem Umfang den Inhalt von rund 180 Zeitungsverlagen und vielen anderen medialen Angeboten, die täglich mit dpa-Meldungen gefüllt werden.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass es einen erheblichen Vertrauensverlust in mediale Angebote gibt. Wenn der Monopolist dpa sich als Fakenews-Maschine erweist, wird es nicht nur ein bisschen dramatisch, sondern fatal.
Mit Frau Giertz habe ich, im Vertrauen auf eine ordentliche und seriöse Berichterstattung, am 03. März 2020 ein insgesamt 32 Minuten langes Gespräch geführt, was ich durch das elektronische Protokoll meiner Telefonsoftware belegen kann.
Ich habe Fragen von Frau Giertz offen und im Vertrauen auf eine ordentliche und sorgfältige Behandlung beantwortet und zudem Hintergründe erläutert. Übrig blieb als einziges, frei erfundenes Zitat „ein bisschen dramatisch“.
Frau Giertz und auch kein anderer Mitarbeiter der dpa waren am Montag, den 02. März 2020, bei einer Berufungsverhandlung wegen des Tatverdachts einer Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB) gegen mich am Landgericht Mannheim anwesend.
Damit fehlt es an jeglicher Kenntnis der dpa zum realen Prozessablaufs und aller geäußerten Wortbeiträge von Seiten der Staatsanwaltschaft, der Vorsitzenden Richterin und meines Strafverteidigers Maximilian Endler sowie meines „letzten Wortes“.
Es fehlt auch jegliche Beobachtung des Prozessablaufs. Die Tatsache, dass mein Verteidiger zwei Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin Irmela Spannagel-Schärr gestellt hatte, weil diese wenige Wochen vorher gegenüber meinem Verteidiger meinte, der Prozess sei nur eine „Station auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht“. Ein anderer Richter hatte diese „flapsige“ Bemerkung als „nicht befangen“ bewertet.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung in der Sache fand nicht statt. Es gab keine kritischen Nachfragen der dpa an das Landgericht Mannheim, etwa, ob es denn üblich bei ordentlichen Richtern sei, „flapsige“ Bemerkungen zu machen und was eine solche Bemerkung über das Selbstverständnis einer unabhängigen und objektiven Richterschaft aussagen könnte? Oder eine Frage, wie man eigentlich die Kollegen beim Oberlandesgericht beurteile, denn die Aussage enthält implizit das „Urteil“, dass auch die Oberlandesgerichtsrichter nicht in der Lage sein werden, die Sache ordentlich zu beurteilen.
Es fehlt auch an der detaillierten Beobachtung, dass das Gericht sich rund ein halbe Stunde zur Beratung zurückzog und die Vorsitzende Richterin dann ebenfalls fast eine halbe Stunde lang vortrug, warum ich zu bestrafen sei – eine ganz „enorme“ Leistung, die jedem Juristen und professionellem Schreiber „Respekt“ abverlangen muss, wie man in der Kürze dieser Zeit ein solch umfangreiches Urteil „vorurteilsfrei“ formulieren können sollte – außer, es wurde in weiten Teilen bereits vorformuliert und der Vortrag war nur noch „Formsache“.
Zudem wurde ich durch die Richterin und die Staatsanwältin außerhalb der eigentlichen Sache unter Verdacht gestellt, rechtsradikalem Fremdenhass Vorschub zu leisten. Die Staatsanwältin Reichert verstieg sich sogar dazu, mir vorzuwerfen, dass Bluttaten wie in Hanau durch meinen fiktionalen Text ausgelöst worden sein könnten. In völliger Ignoranz der mutmaßlich gestörten Psyche des mutmaßlichen Täters und der tatsächlich stattgefundenen Terroranschläge der jüngeren Vergangenheit, ob Paris, London oder Berlin. Der „größte“ Terroranschlag in Westeuropa, soviel zu den Fakten, fand übrigens in Paris mit 137 Toten während der Tathandlungen statt.
Diese „Schuldzuweisung“ hat mich erheblich schockiert und das habe ich unmissverständlich als „widerliche Aussage“ in meinem „letzten Wort“ zum Ausdruck gebracht, was mir von der Vorsitzenden Richterin Spannagel-Schärr wiederum negativ ausgelegt wurde. Motto: Richter und Staatsanwälte können den größten Blödsinn formulieren, jegliche Kritik daran wirkt sich gegen einen Beschuldigten aus.
Kurzum:
Die dpa hatte keinen kenntnisreichen Mitarbeiter zur Prozessbeobachtung vor Ort.
Im 32 Minuten langen Gespräch mit Frau Giertz wurde mir deutlich, dass diese nur über mangelhafte Kenntnisse juristischer Zusammenhänge verfügt und insgesamt – nach meinem Eindruck – ganz grundsätzlich eher nur über mangelbehaftete Kenntnisse des Grundgesetzes verfügt.
Ich habe versucht, Ihrer Mitarbeiterin alle nötigen Hinweise für eine ordentliche Berichterstattung zu geben – Gegenrecherche war von mir nicht nur erwünscht, sondern vorausgesetzt, aber diese ist nicht erfolgt.
Frau Giertz beendete das Gespräch mit dem Hinweis, dass „sie jetzt was schreiben muss und die Zeit drängt“.
Dann hat Frau Giertz etwas unter Zeitdruck geschrieben, was frei erfunden und geeignet ist, meine 30-jährige berufliche Reputation nachhaltig massiv zu beschädigen.
Das muss ich und das werde ich nicht hinnehmen.
Sehr geehrter Herr Gösmann, Sie sind als Chefredakteur für diesen Mist verantwortlich und es stände Ihnen gut an, die von mir geforderte Debatte über den Umgang mit Fakenews vs. Fakten voranzutreiben – insbesondere, weil die dpa quasi Monopolist ist, was täglich öffentlich verbreitet wird.
Ich gebe Ihnen gerne Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch, das man transparent öffentlich führen kann über veröffentlichte Meinung, öffentliche Meinung und „Zeitdruck“.
Sie nehmen mein Angebot an oder lassen es. Wenn Sie es „lassen“, werde ich Sie und Frau Giertz durch meinen Anwalt abmahnen lassen.
Wollen Sie es drauf ankommen lassen, sehr geehrter Herr Gösmann?
Soll es eskalieren?
Ich habe daran überhaupt kein Interesse, aber sehr wohl daran, dass meine Arbeit und mein Ruf durch die dpa nicht in den Dreck gezogen werden.
Sie entscheiden persönlich über mein zunächst freundliches Angebot und mein grundsätzliches Anliegen, in eine öffentliche Debatte einzutreten, wie man vernünftig mit Fakenews umgeht.
Der fiktionale Teil meines Beitrags ist umstritten und in zwei gerichtlichen Instanzen verurteilt worden, was aber noch nicht rechtskräftig ist.
Ich persönlich erlebe hierbei eine Art von „Hetzjagd“, die ich mir derart nicht vorstellen konnte.
Sehr geehrter Herr Gösmann – Sie entscheiden als Chefredakteur der dpa, ob ein offener und transparenter Austausch in der Sache möglich ist oder es zu einem juristischem Schlagabtausch kommen muss.
Beste, kollegiale Grüße
Hardy Prothmann
Wir erhalten keine Zwangsgebühren – unser unabhängiger Journalismus kostet aber Geld. Ganz aktuell ist der Staat hinter uns her und der Nachrichtenmonopolist dpa auch. In den vergangenen Jahren sind bei uns juristische Kosten in Höhe von über 60.000 Euro aufgelaufen, weil wir ständig angegriffen werden und uns ab und an auch wehren müssen, wenn es rufschädigend wird.
Wenn Sie zahlen möchten:
Sie können Steady hier abschließen. (Sie werden dort Kunde, Steady behält eine Gebühr ein und zahlt den Rest an uns aus. Sie haben Zugang zu den kostenpflichtigen Artikeln. )
Sie können hier einen Rheinneckarblog-Plus-Pass kaufen. (Sie werden bei uns Kunde und bei Steady freigeschaltet, sofern Sie mindestens 60 Euro zahlen und haben Zugang zu den kostenpflichtigen Artikeln.)
Sie zahlen per Paypal. (Sie werden bei uns Kunde und bei Steady freigeschaltet, sofern Sie mindestens 60 Euro zahlen und haben Zugang zu den kostenpflichtigen Artikeln.)
Sie überweisen direkt aufs Konto. (Sie werden bei uns Kunde und bei Steady freigeschaltet, sofern Sie mindestens 60 Euro zahlen und haben Zugang zu den kostenpflichtigen Artikeln. Sie können natürlich auch einfach so ein Spende überweisen.)
Hypovereinsbank
Kontoinhaber: Hardy Prothmann
BIC (BLZ): HYVEDEMM489
IBAN (Kto.): DE25670201900601447835
Sie können natürlich auch einfach nur eine Spende an uns zahlen.