Rhein-Neckar, 30. Dezember 2016. (red/pro) Wie auch das Rhein-Neckar-Fernsehen (RNF) berichtet, wurde ein 46-jähriger Mann tunesischer Herkunft auf einem Parkplatz bei Walldorf verhaftet. Bei einer Routinekontrolle war der Mann der Polizei aufgefallen.
Nach unseren Informationen war der Mann mit einer durchgeladenen Schrotflinte bewaffnet. Im Kofferraum des gestohlenen Fahrzeugs wurde ein „Rohr“ sichergestellt. Der Mann hatte zudem gefälschte Papiere bei sich. Die Nummernschilder sollen ebenfalls gestohlen worden sein. Der Mann soll sich in Untersuchungshaft befinden. Laut RNF handelt es sich um einen „Franko-Tunesier“.
Die Polizei wollte sich trotz intensiver Nachfragen nicht äußern und verwies auf die Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Staatsanwälte sind meist nur bis 17 Uhr erreichbar, am Freitag schon früher nicht mehr – eine Pressenummer für dringende Anfragen nach Dienstschluss oder am Wochenende gibt es anders als bei der Polizei nicht.
Unklar ist, ob es sich um einen „gewöhnlichen“ Kriminellen oder um einen Terroristen handelt. Sollte sich ein Terrorverdacht erhärten, wäre nicht mehr die Mannheimer, sondern die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe zuständig, vermutlich sogar der Generalbundesanwalt.
Von dort sind keine Informationen zu erwarten – auch im Fall des Berliner Terroranschlags gibt sich die oberste Staatsanwaltschaft absolut zugeknöpft.
Rund zwei Wochen nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz unterhalb der Gedächtniskirche, bei dem zwölf Menschen starben und 48 zum Teil schwer verletzt worden waren, gibt es zahlreiche Informationen, die aufzeigen, dass die Polizei und der Staatsschutz den Attentäter Anis Amri umfassend aufgeklärt hatten.
Warum der äußerst tatverdächtige Mann nicht aus dem Verkehr gezogen worden ist, ist unklar. Nach allen derzeit bekannt gewordenen Informationen ist dies mehr als unverständlich, weil es klare Hinweise auf die Vorbereitung zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat gegeben hat. Zudem hat der Attentäter Sozialbetrug begangen und gegen Aufenthaltsauflagen verstoßen und hätte nach unseren Informationen mindestens in Abschiebehaft genommen werden müssen.
Auch Vorwürfe des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) gegenüber den tunesischen Behörden, dass diese keine Passersatzpapiere für eine Abschiebung von Anis Amri ausgestellt hätten, erweisen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als falsch. Richtig ist, dass die Behörden lange Zeit keine Papiere ausgestellt hatten, weil die übermittelten Daten keine eindeutige Identifizierung möglich machten – Amri benutzte mindestens sechs verschiedene Identitäten. Am 17. Dezember übermittelte Deutschland an Tunesien dann Daten, die dies ermöglichten, am 19. Dezember wurden die Papiere ausgestellt, die dann einen Tag nach dem Anschlag die Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen erreichten.
Wir weisen seit langem in unserer Berichterstattung darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sich in Nordbaden Terrorverdächtige aufhalten, sehr hoch ist, da rund 70 Prozent der Flüchtlinge in Baden-Württemberg hier untergebracht sind. Zudem nutzen Kriminelle das verkehrlich gut vernetzte Dreiländereck schon lange. Zudem behindern die föderalen Strukturen den Informationsaustausch zwischen den Ländern, weshalb sich Nachteile bei der Verfolgung von Straftätern ergeben, die wiederum zum Vorteil der Kriminellen sind.
Im Raum wurden bereits in Leimen und bei Speyer Terrorverdächtige festgenommen. In Mannheim existiert eine vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtete Salafistenszene. Auch gibt es klare Hinweise auf radikale nationaltürkische und kurdische Organisationen in Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung.
Aus Mannheim haben sich mindestens zwei Personen „Daesh“ (ISIS) angeschlossen und sind ins syrische Kriegsgebiet ausgereist. Vor kurzem wurde in Ludwigshafen ein 12-jähriger Junge tatverdächtig, der einen Bombenanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen geplant und durchzuführen versucht haben soll.