Mannheim/Rhein-Neckar, 28. September 2015. (red/ms) Gegen das Universitätsklinikum Mannheim stehen massive Vorwürfe im Raum – doch wie schwerwiegend waren die Hygieneverstöße in den vergangenen Jahren wirklich? Die Aufklärung ist bislang mangelhaft. Der Öffentlichkeit liegen kaum Informationen aus verlässlicher Quelle vor. Währenddessen stellen vermeintliche Qualitätsmedien anonyme Hinweise als Tatsachen dar – eine Gegenrecherche ergibt erhebliche Zweifel an diesen „Fakten“. Ein Beispiel: Laut einem aktuellen Bericht auf „Zeit online“ soll es zwischen 2007 und 2014 mehr potenzielle Opfer gegeben haben als Patienten operiert worden sind.
Von Minh Schredle
Dr. Christoph Klein wirkt angespannt, ernst und wählt jedes seiner Worte mit Bedacht:
Niemand will bestreiten, dass es in den vergangenen Jahren Probleme mit der Hygiene gegeben hat.
Dr. Klein ist seit April 2015 Geschäftsbereichsleiter der Zentralen Klinischen Einrichtungen am Universitätsklinikum Mannheim – dazu gehört auch die Zentrale Sterilgutaufarbeitung, in der Operationswerkzeuge gereinigt werden.
Ein beispielloser Skandal?
Seit Herbst 2014 macht das Universitätsklinikum negative Schlagzeilen: Auf Spiegel online bezeichnete der renommierte Journalist Horand Knaup die Einrichtung als „deutsche Pannenklinik Nummer eins“, auf Zeit online schrieb Klaus Brandt mehrfach von einem „bundesweit beispiellosen Hygieneskandal“.
Der Image-Schaden für das Klinikum und die Stadt Mannheim ist enorm. Und weiterhin ist unklar, welche Ausmaße der Hygineskandal wirklich hat. Wie viele Patienten sind wie stark gefährdet worden? Über diese entscheidende Frage liegen der Öffentlichkeit bislang keine verlässlichen Informationen vor – auch wenn zahlreiche Medien es so darstellen, als könnten sie „harte Fakten“ vorweisen.
Für das Klinikumspersonal muss die seit Monaten andauernde Negativberichterstattung eine immense Belastung sein. Auch unter der Belegschaft ist Unsicherheit vorhanden: Wie drastisch waren die Verstöße wirklich?
Mangelhafte Faktenlage
Es mangelt an Aufarbeitung und Aufklärung: Sicher ist, dass es im Herbst 2014 Beanstandungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe gegeben hat. Und es wurde ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen sechs Personen aus dem Klinikumsumfeld eingeleitet – zu einer Anklage ist es noch nicht gekommen.
Darüber hinaus ist wenig wirklich eindeutig geklärt: Da ein Strafverfahren läuft, können und dürfen sich offizielle Institutionen und Behörden wie die Staatsanwaltschaft nicht zu Einzelheiten äußern.
Das heißt im Klartext: Für kaum etwas, worüber viele Medien berichten, gibt es eine offizielle Bestätigung. Oft werden anonyme Hinweise als Tatsachen verkauft – der Hinweis auf die „Quelle“ wird dann meistens ausgespart. Dass muss nicht heißen, dass anonyme Hinweisgeber nicht die Wahrheit sagen – ebenso wenig bedeutet es aber, dass sie mit allem Recht haben müssen.
„Viele Berichte sind irreführend“
Dr. Christoph Klein bezeichnet viele Berichte als unverantwortlich und sagt:
Im Herbst waren sehr viele Berichte sehr hart – aber noch fair. Schließlich hat es Mängel und Verfehlungen gegeben, insofern ist die Kritik angebracht gewesen. Viele Berichte aus der jüngeren Vergangenheit – auch von vermeintlichen Qualitätsmedien – wurden allerdings mit heißer Nadel gestrickt und sind irreführend.
Die Berichterstattung sei vor allem eine massive Belastung für das Klinikumspersonal. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden ihr Bestes tun, den Ruf des Klinikums wiederherzustellen und kämen sich nach vielen Berichten „wie verprügelt“ vor, ohne etwas verschuldet zu haben.
Qualitätsmedien arbeiten unsauber
Fakt ist: Es stehen massive Vorwürfe und Anschuldigungen gegen das Universitätsklinikum im Raum. Diese müssen selbstverständlich ernst genommen werden – aber das macht sie noch nicht zu Tatsachen. Dementsprechend sollten sie auch nicht als solche dargestellt werden.
Eben das tun aber etliche Medien – darunter auch Kaliber wie „Zeit online“ und Spiegel online“. In verschiedenen Berichten werden Informationen als Fakten verkauft, die nie bestätigt worden sind. Details, die für eine angemessene Einordnung essenziell sind, werden einfach ausgelassen. Anonyme Hinweise werden als Tatsachen dargestellt.
Die Legende der toten Fliege
Eine tote Fliege, die am Operationsbesteck geklebt haben soll, ist inzwischen geradezu „legendär“ – doch es ist fraglich, ob es sie jemals gegeben hat. Sie geht zurück auf einen Eintrag auf der klinikumsinternen Plattform CIRS (Critical Incident Reporting System). Hier können anonyme Hinweise, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge eingereicht werden. Fakt ist: Es gab den Hinweis auf die Fliege. Fakt ist auch: Bis auf den Hinweisgeber hat sie niemand sonst gesehen.
Diese wesentliche Information wird in vielen Berichten nicht erwähnt. Auch Klaus Brandt, der für „Zeit online“ Artikel über das Uniklinikum verfasst, lässt das bisweilen unter den Tisch fallen. So schreibt er zum Beispiel am 6. Juni 2015 unter der Überschrift „Für wie blöd halten die uns eigentlich?“ (Den Text findet man auch bei „correktiv“, dessen Gründer David Schraven wie der Autor Brandt gute Verbindungen zur Funke-Mediengruppe hat):
Die potenziellen Opfer sind bis zu 350.000 Patienten, die binnen sieben Jahren unter Messer kamen, an denen schon mal Blut, Haare oder Gewebereste, einmal auch eine tote Fliege klebte.
Das klingt geradezu danach, als sei aus der toten Fliege eine handfeste Tatsache geworden. Tatsächlich gibt es dafür keine Bestätigung, weder vom Regierungspräsidium Karlsruhe, noch von der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Was Herr Brandt ebenfalls verschweigt: Nach Eigendarstellung des Uniklinikums verwende man dort seit mehr als zehn Jahren Einweg-Skalpelle, die nicht durch die Sterilgutaufbereitung in Operationssieben, sondern eingeschweißt von einem externen Dienstleister bereitgestellt würden. Nur in den seltensten Fällen würden den Operationssieben überhaupt Messer beiliegen – in der Regel würden fast alle Messer nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.
Mehr Opfer als Patienten?
Geradezu grotesk ist die Angabe von „bis zu 350.000 potenziellen Opfern“, die sich in gleich drei Berichten von Herrn Brandt auf „Zeit online“ findet. Denn insgesamt hat das Uniklinikum nach eigenen Angaben zwischen 2007 und 2014 überhaupt nur etwa 210.000 Patienten stationär und ambulant operiert.
Sind also mehr Patienten am Uniklinikum durch Hygienemängel gefährdet worden als dort überhaupt operiert worden sind? Auch für diese gewagte These wäre eine Quellenangabe wünschenswert, wie denn genau die Schätzung von „bis zu 350.000 potenziellen Opfern“ zustande kam – aber die gibt es nicht. In keinem der drei Artikel.
Ungeprüfte Wiedergabe?
In einem Artikel vom 12. September werden die Vorwürfe, die Herr Brandt wiedergibt, konkreter und detaillierter. Er beruft sich auf „rund 400 Seiten Material“, die der Zeit und der Funke Mediengruppe vorlägen: „Protokolle, Berichte, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen, E-Mails, Briefe, Fotos, Untersuchungsbefunde“, die ein „systematisches Hygieneversagen“ dokumentieren würden.
Dass diese Unterlagen existieren, soll hier gar nicht bezweifelt werden – dass sie uneingeschränkt als belastbares Beweismaterial tauglich sind, dagegen schon. So schreibt Herr Brandt beispielsweise:
Die Hygiene an der Uniklinik Mannheim hingegen habe sich seit 2009 „von einem eher niedrigen Level insgesamt verschlechtert“, warnt ein Oberarzt 2013 Klinikchefs und Unternehmensleitung. Es gebe „keine getrennten Räume für reine und unreine Arbeiten“, auch „keine Waschmaschine, die Stand der Technik wäre“.
Die Aussage, dass es „keine getrennten Räume für reine und unreine Arbeiten“ gebe, wird vom Regierungspräsidium dementiert. Die Darstellung, es habe zu irgendeinem Zeitpunkt „keine Waschmaschine, die Stand der Technik wäre“ gegeben, bezeichnet ein Sprecher des Klinikums als nachweislich falsche Tatsachenbehauptung.
Unbekannte Vorfälle
Es werden noch zahlreiche andere Informationen „fragwürdig“ dargestellt. So schreibt Herr Brandt unter anderem:
Die Zentralsterilisation hat noch ganz andere Probleme. Am 20. Juni 2013 wird die Herzkammer der Hygiene geflutet. Schmutzwasser aus der Kanalisation überschwemmt den Raum. „Durch die Überschwemmung des Raumes“ gebe es „eine teilweise sehr hohe Keimbelastung der Tische“, heißt es später im Laborbericht.
Von wem der besagte Laborbericht stammt, bleibt unklar – vom Regierungspräsidium jedenfalls nicht. Dort ist noch nicht einmal ein solcher Vorfall bekannt, wie ein Sprecher gegenüber dem Rheinneckarblog auf Rückfrage angibt. Dr. Klein zufolge habe der Vorfall auch nie so stattgefunden, wie von Herrn Brandt geschildert. Er sagt:
Im Juni 2013 ist Wasser in die Sterilgutaufbereitung eingedrungen, das ist zutreffend. Allerdings wurde nichts geflutet. Eine verstopfte Toilette hat einen Wasserrohrbruch verursacht, woraufhin Wasser von der Decke getropft ist. Eine Überschwemmung hat es hochwasserbedingt mal einige Jahre vorher gegeben. Dass gelegentlich Wasser in die Sterilisation eintritt, ist durch die Bauart des Gebäudes nicht zu 100 Prozent zu verhindern – dieses Problem haben auch andere Kliniken. In solchen Fällen findet immer das gleiche Prozedere statt: Der Produktionsbetrieb wird sofort unterbrochen und anschließend eine komplette Grundreinigung durchgeführt. Danach waren in der Sterilgutaufbereitung keine erhöhten Belastungswerte festzustellen.
Laut Dr. Klein sei nicht alles, was Herr Brandt schreibt, völlig falsch. Allerdings wären seine Darstellungen in vielen Fällen irreführend, etwa indem wesentliche Informationen nicht erwähnt würden, die man kennen müsse, um einen Sachverhalt richtig einordnen zu können.
„Infektionen sind nicht zu vermeiden“
Nach Darstellung von Dr. Klein wären Infektionen nach Operationen „auch unter besten Bedingungen“ nicht immer zu vermeiden:
Keime finden Sie in der Sterilgutaufarbeitung, am OP-Besteck und in Operationssälen immer – in jedem Klinikum. Wichtig ist, dass es keine krank machenden Keime sind.
Ob es zu einer post-operativen Wundinfektion komme, hänge von sehr viel mehr als nur der Sauberkeit des OP-Bestecks ab – etwa vom Gesundheitszustand und dem Alter des Patienten oder der Tiefe des Eingriffs.
„Kein Mensch ist steril“
Es gebe aber noch etliche andere Faktoren: Bei länger andauernden Operationen könne beispielsweise Schwitzen verursachen, dass krankmachende Keime aus tieferen Hautschichten des Patienten an der Hautoberfläche austreten, in die offene Wunde gelangen und dadurch eine Infektion verursachen:
Hundert Prozent Sterilität kann bei keiner Operation gewährleistet werden. Alleine deswegen, weil kein Mensch dieser Welt vollständig sterilisiert werden kann – wer etwas anderes sagt, ist unglaubwürdig.
Tatsächlich seien die Infektionsraten am Uniklinikum in den vergangenen Jahren nicht nennenswert angestiegen. Sie wären unauffällig und lägen im Durchschnitt. Wenn allerdings an jedem zweiten OP-Werkzeug Gewebe- oder Blutreste kleben würden, würde nahezu jeder Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Infektion verursachen. Dr. Klein wird sehr ernst:
Wenn ich Probleme hätte, würde ich mich selbst jederzeit bedenkenlos im Uniklinikum operieren lassen.
Wie ein Sprecher des Klinikums gegenüber dem Rheinneckarblog mitteilt, hätten Anwälte vor 2014 jedes Jahr in etwa 200 Fällen nach postoperativen Wundinfektionen Akteneinsicht gefordert. Seit dem vergangenen Herbst sei diese Zahl um etwa ein Viertel angestiegen. Die Zahl der „haftpflichtrelevanten Fälle“ – also der Fälle, in denen (Schmerzensgeld-)Forderungen erhoben werden – sei dagegen unverändert bei drei bis vier Fällen pro Jahr. Und nicht jede Forderung sei auch berechtigt und erfolgreich. Im CIRS habe es übrigens nur einen einzigen Hinweis auf mangelhafte Hygiene am Operationsbesteck gegeben: Die tote Fliege. Dagegen lägen dutzende Meldungen von Chirurgen vor, die sich darüber beschwerten, dass die Sterilgutaufarbeitung nicht zügig genug erfolge.
Unklare Faktenlage
Klar ist: Die Faktenlage ist unklar. Was zweifelsfrei feststeht, ist, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe als Kontrollbehörde auf einen anonymen Hinweis hin im Herbst 2014 tätig geworden ist und am Klinikum Mängel festgestellt hat. Diese waren offenkundig so schwerwiegend, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Personen aus dem Klinikumsumfeld rechtfertigen – dafür müssen nach Paragraph 152 der Strafprozessordnung „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen.
Worin diese „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ konkret bestehen, ist dagegen völlig unklar: Weder die Staatsanwaltschaft, noch das Regierungspräsidium, noch das Universitätsklinikum selbst können und dürfen sich zu Einzelheiten äußern, solange das strafrechtliche Verfahren läuft.
Wirklich Klarheit kann also erst durch eine Gerichtsverhandlung oder nach Einstellung des Verfahrens geschaffen werden. Aktuell ist noch nicht einmal gewährleistet, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erheben wird. Dafür müssen die Ermittlungen zunächst einen „hinreichenden Tatverdacht“ begründen.
Es wird übrigens nicht, wie vielfach fälschlicherweise berichtet, wegen “fahrlässiger Körperverletzung” oder gar “fahrlässiger Tötung” ermittelt – sondern wegen des „Tatverdachts eines Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz“. Dieses Delikt kann im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Exklusive Details
Vor etwa drei Wochen wurde bei der Staatsanwaltschaft Mannheim anonym eine weitere Anzeige gegen acht Personen aus dem Klinikumsumfeld erstattet. Herr Brandt schreibt in seinem Artikel vom 12. September die Anzeige wäre „umfangreich“ – dazu will die sich Staatsanwaltschaft Mannheim auf Rückfrage nicht äußern. Außerdem heißt es im Bericht auf Zeit online:
Der Vorwurf, „fahrlässige bzw. vorsätzliche Körperverletzung in hoher Anzahl“, richtet sich gegen acht Personen: zwei ehemalige und einen aktuellen Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH, zwei Ärztliche Direktoren, drei Aufsichtsratsmitglieder.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim sagt gegenüber dem Rheinneckarblog:
Wir können bestätigen, dass gegen acht Personen Anzeige erstattet wurde. Um die Persönlichkeitsrechte dieser Menschen zu schützen, werden wir keine Informationen über ihre Identität oder Tätigkeiten herausgeben.
Mit den Informationen, die Herr Brandt veröffentlicht hat, kann das Personenfeld, gegen das nun ermittelt wird, mindestens stark eingeschränkt, wenn nicht sogar eindeutig identifiziert werden – und das, obwohl aktuell noch nicht einmal klar ist, ob überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Rheinneckarblog auf Rückfrage bestätigt.
Ergebnisse abwarten
Es wirkt sehr wahrscheinlich, dass die Person, die aktuell anonym Anzeige erstattet hat, ihre Unterlagen nicht nur der Mannheimer Staatsanwaltschaft, sondern auch Herrn Brandt, beziehungsweise der Funke-Mediengruppe zukommen gelassen hat. Anders ließen sich die Insider-Informationen und die schnelle Reaktionszeit von Herrn Brandt bis zur Berichterstattung kaum erklären.
Im Klinikum geht man laut einem Sprecher davon aus, dass jemand den Ruf der Einrichtungen gezielt beschädigen wolle. Vor dem Hintergrund der aktuellen Faktenlage erscheint das denkbar. Allerdings ist auch das nur eine Spekulation, für die es Indizien, aber keine Beweise gibt.
Bis die Strafverfahren gegen das Klinikum zu einem Ergebnis kommen, ist wohl kaum damit zu rechnen, dass wirklich handfeste, offiziell bestätigte Tatsachen über die hygienischen Zustände an die Öffentlichkeit kommen. Und bis das Gegenteil vor Gericht bestätigt worden ist, gilt im Rechtstaat die Unschuldsvermutung – daran sollten sich auch Journalisten erinnern, gerade wenn sie Wert auf eine qualitativ hochwertige Berichterstattung legen, die ähnlich hohen Standards entspricht, wie sie von der Hygiene in einem Operationssaal gefordert wird.
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