Weinheim/Karlsruhe, 21. Juni 2018. (red/pro) Aktualisiert. Die Kandidatin Fridi Miller hat erwartungsgemäß Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl Weinheim eingelegt. Sie wirft dem Sieger der Wahl, Manuel Just, Verstöße gegen die DSGVO und das Neutralitätsgebot vor sowie Wählertäuschung. Manuel Just hat inzwischen mitgeteilt, dass er nicht als Amtsverweser zur Verfügung steht.
Weitere Vorwürfe gegen an die Stadtbibliothek und die Feuerwehr Weinheim – auch hier mutmaßt die Kandidatin Verstöße gegen die Neutralitätspflicht. Weiter wirft sich der Stadt Weinheim Wahlfälschung vor – angeblich habe sie in einem Wahlbüro vier Stimmen erhalten, tatsächlich seien null Stimmen gezählt worden. Insgesamt hatte sie 39 Stimmen erhalten.
Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe bestätigte auf Nachfrage den fristgerechten Eingang des Einspruchs und wird diesen als Rechtsaufsichtsbeschwerde nun prüfen. Sollte der Einspruch keinen Erfolg haben, gilt die Wahl als gültig, wenn das RP nicht innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung Zweifel an der Korrektheit der Wahl anmeldet. Ist die Wahl als gültig bewertet, kann dagegen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt werden, was möglicherweise zu erwarten ist, da Frau Miller auch bei anderen Wahlen geklagt hat.
Ihr reichlich – freundlich formuliert – erregtes Schreiben diffamiert verschiedene Personen, darunter auch Oberbürgermeister als „Homosexuelle“ und „Freimaurer“ und unterstellt explizit, dass diese einem organisierten Kinderhändlerring angehörten. Dafür „fließen 55 Milliarden Euro in den organisierten Kinderhandel“, meint Frau Miller zu wissen. Weiter würden nur 40 Prozent der durch die Polizei sichergestellten Drogen in Nordrhein-Westfalen verbrannt, der Rest würde nach „Holland vertickt“.
Am 12. August 2018 soll die Amtszeit von Oberbürgermeister Manuel Just beginnen. Je nach der weiteren Entwicklung könnte es sein, dass der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner die Amtsgeschäfte weiterführt oder der Gemeinderat Herrn Just zum Amtsverweser bestellt. Als solcher kann er sich Oberbürgermeister nennen und ist voll handlungsfähig. Die einzige Einschränkung ist, dass er im Gemeinderat keine Stimme hat.
Amtsverweser werden auf zwei Jahre bestellt, was verlängert werden kann. Die Tätigkeit wird auf die Amtszeit des gewählten Oberbürgermeisters angerechnet, sofern der die Wahl als korrekt beurteilt wird und der Wahlgewinner das Amt übernimmt.
Aktualisierung, 13:59 Uhr:
Der zum Oberbürgermeister gewählte Kandidat Manuel Just hat umgehend auf die Wahlanfechtung reagiert und mitgeteilt, dass er nicht als Amtsverweser zur Verfügung steht. Grund sei die besondere Konstellation, dass er im Falle einer erfolgreichen Wahlanfechtung seine versorgungsrechtlichen Bezüge verlieren könnte, was ein erhebliches finanzielles Risiko für ihn und seine Familie darstellen würde.