Weinheim/Hirschberg/Karlsruhe, 21. Juni 2018. (red/pro) Wie angekündigt, hat die bei der Oberbürgermeisterwahl am 10. Juni hoffnungslos unterlege Kandidatin Fridi Miller (0,23 Prozent), Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Damit wird ein Amtsantritt des mit herausragendem Ergebnis (68,42 Prozent) gewählten Kandidaten Manuel Just vorerst verhindert. Die Amtsgeschäfte übernimmt der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner.
Von Hardy Prothmann
Wie bitter für alle Beteiligten – für den Wahlsieger Manuel Just, für die anderen fairen Kandidaten, für alle Wähler und für die Stadt Weinheim. Trotz eines absolut herausragenden Wahlergebnisses von 68,43 Prozent kann Manuel Just vorerst sein Amt nicht antreten. Grund ist ein Einspruch der Kandidatin Fridi Miller, die eine Verletzung des Neutralitätsgebots zu erkennen meint, eine Wählertäuschung behauptet und eine Wahlmanipulation mutmaßt.
Respektable Entscheidung
Am Donnerstag ging es Schlag auf Schlag. Zunächst bestätigte das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe auf Anfrage, dass ein Einspruch gegen die Wahl fristgerecht eingegangen sei und nun geprüft werde. Gegen Mittag versandte Manuel Just, derzeit noch Bürgermeister von Hirschberg, eine Pressemitteilung:
Die Annahme dieses Amtes wäre mit einem erheblichen Risiko für mich und meine Familie verbunden.
Der Hintergrund ist komplex: Da Herr Just 11 Jahre im Amt in Hirschberg ist, würde er als politischer Beamter seine Arbeit niederlegen – doch erst ab 12 Jahren Dienst sichert man sich die versorgungsrechtlichen Bezüge. Sollte eine Wahlanfechtung Erfolg haben, wäre das ein erhebliches finanzielles Risiko. Der noch amtierende Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) äußerte sich am Nachmittag in einer Mitteilung der Stadt Weinheim:
Die Entscheidung des Kollegen ist sachlich und persönlich absolut nachvollziehbar und richtig.
Herr Just sagte auf Anfrage:
Das ist eine riesige Enttäuschung, nicht nur für mich, sondern für die Wähler, die mich mit klarer Mehrheit gewählt haben. Selbstverständlich werde ich weiterhin mit einer hohen Präsenz in der Stadt unterwegs sein, da ich mich – wenn auch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung – weiterhin auf die vor mir liegende Aufgabe von ganzem Herzen freue.
Dr. Fetzner übernimmt als Stellvertreter
Doch wie geht es nun weiter? In Weinheim wurde geprüft, ob der Erste Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner als Oberbürgermeisterstellvertreter die Amtsgeschäfte führen sollte oder eventuell zum Amtsverweser bestellt wird. Die Prüfung hat ergeben, dass er als Stellvertreter vollumfassend die Amtsgeschäfte bis zur Bestätigung der Wahl oder im Falle eines erfolgreichen Angriffs bis zum Ergebnis einer Neuwahl die Amtsgeschäfte führen kann und führen wird. Herr Bernhard hatte zuvor ausgeschlossen, als Amtsverweser zur Verfügung zu stehen oder das Amt weiterzuführen, was auch möglich gewesen wäre. Dr. Fetzner hat im Gemeinderat keinen Sitz und keine Stimme.
Ironie der Geschichte: Die Grünen hätten Dr. Fetzner gerne als Kandidaten gehabt. Doch der wollte nicht. Die GAL unterstützte dann Manuel Just. Wäre Dr. Fetzner gewählt worden, hätte er ohne Probleme auch vorübergehend Amtsverweser sein können. Nun führt er als Oberbürgermeisterstellvertreter die Geschäfts des Oberbürgermeisters, ohne einer zu sein.
Zeitpunkt für Amtsantritt verzögert sich um Monate
Realistisch gesehen wird nach RNB-Recherchen ein Amtsantritt von Herrn Just frühestens in drei Monaten, vermutlich erst einige oder sogar viele Monate später möglich sein. In anderen Klagefällen durch Frau Miller dauerte es fast ein Jahr, bis alle Instanzen durch waren. Diese Zeitachse ergibt sich aus den Zeiten für eine Prüfung des Einspruchs, Bekanntgabe des Ergebnisses, Einspruchsfristen, weiteren Einsprüchen und möglicherweise einer Klage mit entsprechenden Fristen.
Die Stadt Weinheim teilt mit:
Wir gehen davon aus, dass dort unser Verwaltungshandeln als absolut rechtskonform bestätigt wird.
Viele Klagen – keine Erfolge
Die Prüfung obliege nun dem RP. „Dennoch halten wir es für grundsätzlich für bedenklich, dass unser Rechtsstaat eine Wahlanfechtung in dieser Form überhaupt zulässt, insbesondere wenn sie von einer Kandidatin kommt, die mit einem Ergebnis von 0,23 völlig aussichtslos abgeschnitten hat. Das kostet den Steuerzahler Geld und kann nicht im Sinne unserer Demokratie sein!“
Die Kandidatin Miller war in der Vergangenheit bereits mehrmals, in den entschiedenen Verfahren jeweils erfolglos, gegen Wahlen rechtlich vorgegangen. Aktuell sieht sie Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und wirft Just Wählertäuschung vor. In einem aktuell an Medien gerichteten Schreiben bezeichnet sie Bürgermeister und andere Personen in anderen Gemeinden als „Homosexuelle“ und „Freimaurer“ und sieht eine Verschwörung eines „organisierten Kinderhandels“, in den 55 Milliarden Euro fließen würden.