Mannheim/Rhein-Neckar, 17. August 2019. (red/pro) Der Prozess gegen Christopher L. (28) findet großes Interesse in der linken und linksradikalen Szene. Denn es geht zwar vordergründig in der Strafsache um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (StGB 113) in Tateinheit (StGB 52) mit Körperverletzung (StGB 223) – hier hält die Staatsanwaltschaft Mannheim ein „besonderes öffentliches Interesse“ für gegeben (StGB 230). Tatsächlich hat der Prozess vor allem eine politische Dimension, denn Christopher L. (28), ist ein langjähriger und umtriebiger „Aktivist“ der linksradikalen Szene in Mannheim und darüber hinaus. Er selbst stellte Strafanzeige gegen zwei Polizeibeamte – die Ermittlungen wurden eingestellt. Nun muss er sich selbst verantworten. Medien hatten zunächst über eine angebliche Polizeigewalt berichtet, aber bis heute die Fake News nicht korrigiert. Dabei ist der Fall eine Top-Story – immerhin war der Strafverteidiger von Christopher L., Anwalt Elmar Herding, an diesem Abend selbst vor Ort und spielt eine dubiose Rolle. Merkwürdig auch, dass auch ein „Reporter“ für linkspropagandistische Online-Angbote vor Ort war und bereits kurz nach der Festnahme von Christopher L. in Wort und Bild „berichtete“.
Von Hardy Prothmann
Im kleinen Sitzungssaal 128 des Amtsgerichts Mannheim sind die drei hölzernen Bänke am 12. August 2019 gut besetzt. Gut 25 Personen interessieren sich für die Strafsache Az. 29Cs 806 Js 5199/19, die heute hier verhandelt werden soll. Der Vorsitzende Richter Tobias Fritz wird den Angeklagten hören und zudem sieben Zeugen befragen.
Als Christopher L. den Gerichtssaal mit seinem Strafverteidiger Elmar Herding betritt, sieht er aus, als könnte er kein Wässerchen trüben. Dunkle Kleidung, Sakko, Buzzcut-Haarschnitt. Er ist sichtlich nervös. Er legt zwei Seiten Papier vor sich auf den Tisch, entfaltet die Blätter und streicht sie wie zur Beruhigung immer wieder glatt. Der Grund für seine Nervosität wird sich erst nach und nach herausstellen.
Richter Fritz eröffnet die Verhandlung um 09:15 Uhr mit einer viertelstündigen Verspätung, für die er sich entschuldigt. Er macht protokollarische Angaben zur Prozesseröffnung. Staatsanwalt Sascha Reinhard trägt die zur Last gelegten Straftaten vor, der Angeklagte wird vom Richter belehrt und schließlich gefragt, ob er sich äußern wolle.
Christopher L. will und liest die zwei Seiten ab, auf denen er seine Sicht der Dinge notiert hat. Demnach war er anlässlich der Lichtmeile 2018 in der Neckarstadt-West am 16. November 2018 mit seinem Mitbewohner Manuel S. (26) seinen Geburtstag feiern.
„Zufällig“ habe er am Neumarkt eine Personenkontrolle mitbekommen. Der Grund: Plötzlich ertönte über die Lautsprecheranlage eines Streifenwagens „schwer verständliches Gebrabbel“. Dann sah er Polizisten herbeieilen.
Die Vorgeschichte kannte Christopher L. nicht. Die erzählt der Polizeibeamte Maurice B. (25) bei seiner Vernehmung.
Die Vorgeschichte
Demnach war dieser mit dem Polizeianwärter Marc L. (22) im Einsatz und erlebte eine ruhige Stimmung. Zuvor hatte es eine Demonstration gegen die neue Kameraüberwachung gegeben, die sich dann auflöste. Eine weitere unangemeldete Demonstration entstand, löste sich aber auch wieder auf: „Wir waren vornehmlich zur Verkehrssicherung vor Ort“, sagt Maurice B..
Ein Mann habe sie gegen 21:15 Uhr dann mehrfach beleidigt, unter anderem mit „Polizisten sind nicht die Hellsten“.
Vor Gericht beweist Maurice B. das Gegenteil. Er schildert konzentriert und mit Fachwissen die Situation.
Trotz Aufforderung, die Beleidigungen zu unterlassen, habe Herr M. weiter beleidigt, weshalb eine Personenkontrolle durchgeführt werden sollte. Da der Mann angeblich keine Ausweispapiere mit sich führte, bot man an, ihn zur Wohnung zu fahren oder eben auf das Revier Neckarstadt zu bringen. Letztlich musste er zum Auto getragen werden, dort habe er sich aber kooperativ gezeigt und sich selbst auf der Rückbank angeschnallt.
Weil der Beamte B. bemerkte, dass eine Kollegin in einer Gruppe von Menschen alleine war, gingen die beiden Beamten ein paar Meter weiter, um diese zu unterstützen. Währenddessen kletterte Herr M. auf den Beifahrersitz und machte seine „Durchsage“. Die Beamten eilten zurück, holten den Mann vom Beifahrersitz, wollten ihm Handschließen anlegen, doch der wehrte sich jetzt. Es entstand ein Gerangel auf der Rückbank. Polizeianwärter L. startete den Wagen und fuhr rund 50 Meter weiter. Weil eine hintere Tür noch offen war, hielt er wieder an.
Innerhalb weniger Minuten bildete sich eine Traube von Menschen, von denen viele den Einsatz mit ihren Mobiltelefonen filmten und einige teils sehr lautstark den Polizeieinsatz kritisierten.
Heikle Lage
Unter diesen Personen befand sich auch Christopher L. und, wer hätte das gedacht, sein Verteidiger Elmar Herding.
Dieser soll mit seinem Smartphone sogar in den Streifenwagen hineingefilmt haben. Der Beamte B. sagt zudem aus, dass ihm plötzlich von einer großen Spiegelreflexkamera ins Gesicht geblitzt worden sei, als er immer noch versuchte, den aufmüpfigen M. unter Kontrolle zu bringen: „Ich konnte kurzfristig nichts mehr sehen.“
Wem die Spiegelreflexkamera gehörte, konnte nicht festgestellt werden, tatsächlich hatte aber ein Fotograf den Polizeieinsatz fotografiert. Auch dieser gehört zur linken Szene und ist häufig bei „Nazis-raus“-Demos, Hausbesetzungen und Demos gegen die AfD „im Einsatz“. Er ist viel unterwegs, „dokumentiert“ auch Mal im Hambacher Forst oder in Berlin.
Für den Beamten B. wurde die Lage zu heikel, er forderte Unterstützung an. Kollegen vom Einsatzzug Mannheim waren schnell vor Ort und unterstützten bei Herrn M.. Währenddessen wurde der Anwalt Herding kontrolliert, der gesagt haben soll: „Was soll das? Ich bin Anwalt, ich kenne meine Rechte.“ Und: „Die Stadt Mannheim darf uns filmen, dann darf ich das auch.“
Schließlich habe Anwalt Herding sich durch eine Kollegin von B. kontrollieren lassen. Ein Smartphone hatte er offenbar nicht (mehr), was ungewöhnlich für Strafverteidiger ist, weil diese erreichbar sein müssen, wenn Mandaten festgenommen werden, was nicht immer zu üblichen Geschäftszeiten erfolgt.
Angebliche Polizeigewalt
Hier beginnt gegen 21:28 Uhr der Einsatz gegen Christopher L.. Der habe einfach nur dabeigestanden und „versucht zu deeskalieren“, sagt er vor Gericht aus. Dann wollten Beamter B. und sein Kollege ihn kontrollieren- Herr L. versuchte die Situation zu verlassen, wurde von den Beamten nach wenigen Metern eingeholt und gegen seinen Widerstand an einer Hauswand fixiert.
Laut Christopher L. sollen die Beamten ihm zwei Mal ins Gesicht geschlagen haben. Laut dem „Fotoreporter“ soll L. sogar zu Boden gestürzt sein. Merkwürdig nur, dass so viele Menschen filmten, der Reporter fotografierte und keinerlei Stürze oder Schläge dokumentiert sind. Auch im Krankenhaus wurden keine Verletzungen festgestellt, die auf Schläge hindeuten.
Die Beamten schildern unabhängig voneinander die Situation so, dass sie eine „stabile Lage schaffen“ wollten. Laut Polizeibeamten habe der Mann einer Feststellung der Personalien widersprochen und durch Armbewegungen versucht, sich aus den Haltegriffen zu befreien. Christopher L. stellt das anders dar.
Es sei richtig, dass er die Maßnahme als überzogen betrachtet habe, aber dann hätte er den Ausweis in der Hand gehabt, aber das habe nichts mehr genutzt, die Beamten hätten ihn in ein Wettbüro gedrängt und dort in den hinteren Bereich geführt, dagegen habe er sich gewehrt. Letztlich wurde er dort zu Boden gebracht und die Hände auf dem Rücken „geschlossen“. Laut der Beamten fand man dann den Ausweis im Geldbeutel in der Gesäßtasche.
Letztlich wurde Christopher L. aufs Revier Neckarstadt gebracht. Um 21:40 Uhr wurde er in eine Arrestzelle verbracht. Beamter B. fertigte im Gewahrsamsbuch den Auftrag Nr. 166. Da L. gegen die Beamten Anzeige wegen Polizeigewalt stellen wollte, übernahmen andere Beamte die Personenfeststellung. Sein Smartphone wurde nicht beschlagnahmt, was möglicherweise ein Fehler war, denn Smartphones spielen eine besondere Rolle in der Sache und waren ausschlaggebend für die kurzzeitige Festnahme von Christopher L..
Denn laut Beamten B. soll Christopher L. die Personalienfeststellung des Anwalts Herding mit dem Smartphone vor dem Bauch gefilmt haben. Daraufhin habe B. die Kontrolle vornehmen wollen: „Ich habe Herrn L. darauf hingewiesen, dass die unberechtigte Aufnahme des persönlichen Worts eine Straftat ist.“
Abstruse Gedanken
Nachdem L. wieder auf freien Fuß kam, begab er sich mit seinem WG-Freund S. ins Klinikum, um seine „Verletzungen dokumentieren“ zu lassen. Diese wurden vor Gericht vorgetragen und übersetzt hatte er lediglich leichte Hautschürfungen im Gesicht. Der Beamte B. führt das in seiner Aussage auf die Fixierung an der Hauswand zurück und den dort geleisteten Widerstand. Auch die Beamten erlitten leichte Verletzungen, den einen schmerzte ein kleiner Finger, den anderen ein Mittelfinger nach dem Einsatz. Dienstunfähig waren sie nicht.
Gegen beide Beamten hatte Christopher L. Strafanzeige erstattet. Beide Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Mannheim eingestellt.
Die Gründe wurden nicht vorgetragen, weil es sich um andere Verfahren handelte. Möglich ist, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen dazu führten, den Darstellungen der Beamten eher zu glauben, als Christopher L.. Dafür gibt es auch gute Gründe: Die Beamten hätten in weiten Teilen nicht aussagen müssen, wenn sie sich dadurch selbst belasteten (was auch für Christopher L. gilt). Insbesondere B. machte aber sehr detailliert Angaben zum Ablauf und konnte im Kern alle Nachfragen durch den Richter, den Staatsanwalt und den Verteidiger beantworten. Er beschrieb auch eine Szene in dem Wettbüro, als L. sich mit dem Fuß an einem Türrahmen abstützte und es ihm gelang, sich aus dem Griff von B. loszureißen. B. meint, dieser habe versucht, ihm einen Faustschlag ins Gesicht zu versetzen. Sein Kollege L. kann in seiner Befragung nur bestätigen, dass sich der festgenommene L. kurzfristig losreißen konnte, einen versuchten Faustschlag konnte er nicht bezeugen.
Anwalt Herding befragte beide Beamten sehr eindringlich zu deren Strafverteidiger, was Richter Fritz zusehends verstimmte, weil er begründet keinen Sinn zur Klärung des aktuellen Sachverhalts erkennen konnte. Die Stoßrichtung des Strafverteidigers war klar – er wollte die Polizeibeamten als Zeugen unglaubwürdig machen, weil diese sich mit Hilfe der Anwälte vielleicht abgesprochen hätten. Einer der Anwälte der Beamten, der Mannheimer Strafverteidiger Maximilian Endler, sagte dem RNB auf Nachfrage: „Der Kollege sollte mal den Begriff Sockelverteidigung googlen, dann wäre er schlauer und müsste nicht abstrusen Gedanken folgen.“
Ein weiterer Beamter, der erst im Wettbüro dazukam, wird vernommen. Dieser sagt aus, der Ausweis des Angeklagten habe sich neben diesem befunden, als dieser „geschlossen“ am Boden lag. Das interessiert Strafverteidiger Herding sehr – bestätigt das nicht die Darstellung seines Mandanten, dieser habe den Ausweis in der Hand gehalten? Staatsanwalt Reinhard winkt ab, es gäbe viele Gründe, warum sich zu diesem Zeitpunkt der Ausweis dort befunden haben könnte. Ein weiterer Zeuge, Luigi C. (24), italienischer Staatsbürger und damals Angestellter im Wettbüro, bestätigt hingegen die Darstellung von B.: „Die haben den nach hinten gebracht und ihn durchsucht und dann einen Geldbeutel in der Hand gehabt.“ Ob aus der Gesäßtasche, wie er bei der polizeilichen Vernehmung angegeben hatte oder aus den vorderen Taschen, wisse er nicht, sagte der Zeuge, bleibt aber beim Geldbeutel in der Hand des Beamten. Und meint auf Nachfrage zum Widerstand: „Na, der hat halt wild gezappelt.“
Umfangreiche Befragungen
Schon nach der Mittagspause deutet sich an, dass die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung möglicherweise nicht an diesem einen, festgesetzten Gerichtstag beendet werden kann, schon gar nicht die Plädoyers. Zudem macht Richter Fritz das Publikum darauf aufmerksam, dass alle Film-, Foto- und Tonfaufnahmen streng verboten seien, ebenso wie Kommentare und Rufe aus dem Zuschauerraum. Sollte dies nicht verstanden werden, würde er die Verhandlung durch Justizbeamte und die Polizei absichern lassen. Das wurde dann verstanden.
Richter Fritz fragt mehrmals, ob der Angeklagte tatsächlich den Prozess durchziehen möchte oder ob es „Gesprächsbereitschaft“ gebe. Das ist einerseits kein gutes Zeichen für Christopher L., andererseits schon.
Ein gutes Zeichen ist es, weil der Richter signalisiert, dass ein „Zugeständnis“ des Angeklagten das Verfahren abkürzen würde und eine Strafe mildern. Dem verweigert sich Christopher L. mehrfach. Das schlechte Zeichen ist, dass es wohl zu einer Verurteilung kommen wird. Richter Fritz macht klar, dass ihm bekannt ist, dass es einen weiteren Strafbefehl gegen Christopher L. gibt. Hier soll dieser im Herbst 2018 an einer Sitzblockade in Berlin teilgenommen haben, es erging vor einigen Monaten ein Strafbefehl über 30 Tagessätze. Inhaltlich sei ihm die Sache noch nicht bekannt, aber er weist darauf hin, dass dies zu einer Gesamtstrafe führen würde, verhandelt von dem Gericht, das das höhere Strafmaß ansetzt, also dem Amtsgericht Mannheim. Zudem sei noch ein Verfahren wegen einer Sachbeschädigung offen.
Staatsanwalt Reinhard signalisiert eindeutig, dass er sich auf keine Verhandlungen einließe, wenn Christopher L. keine Zugeständnisse mache. Auch Richter Fritz weist auf die seiner Erfahrung nach strikte Haltung der Staatsanwaltschaft hin – ohne Erfolg.
Eintrag ins Führungszeugnis soll verhindert werden
Durch die Äußerungen von Anwalt Herding wird klar, worum es geht. Sollte eine Gesamtstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet werden, wäre Christopher L. vorbestraft und es gäbe einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Vor einigen Wochen habe dieser nach seiner Zulassung als Arzt Ende 2018 eine Assistenzstelle in Kiel angetreten und befürchte Nachteile, weil er noch in der Probezeit sei.
Zusammengerechnet ist die strikte Weigerung nicht verständlich – wären das doch nur 80 Tagessätze, aber möglicherweise auch ein Eintrag im Führungszeugnis wegen zweier Verfahren. Ob dem so ist, wurde vor Gericht nicht klar. Und es steht ja noch das weitere Verfahren aus. Möglicherweise geht es aber auch nur um Zeit. Denn nach einem Urteil könnte Berufung eingelegt werden, solange wäre das Urteil nicht gültig, eine Gesamtstrafe nicht möglich, damit vorerst auch keine Eintragung und die Probezeit möglicherweise überstanden. Aber das ist Spekulation.
Als katastrophal musste Christopher L. die Aussage seines früheren WG-Bewohners, dem Medizinstudenten S., vorkommen. Er schaute auch immer wieder nervös in dessen Richtung. Denn S. wird insbesondere durch Richter Fritz sehr gründlich befragt. Die Frage, ob er gesehen habe, dass Christopher L. gefilmt habe, will dieser zunächst nicht beantworten. Der Richter weist ihn auf dessen Aussagepflicht hin. Minutenlang windet sich S. im Zeugenstand, bringt kein Wort heraus und sagt dann, dass dieser das Mobiltelefon vor dem Bauch gehalten habe. Ein Video habe er nie gesehen, unterhalten habe man sich auch nicht wirklich darüber – diese Darstellung klingt absolut unglaubwürdig.
S., 26 Jahre alt, groß gewachsen, gibt eine traurige Figur ab. Während seiner Aussage gesteht er ein, „lautstark“ auf die Polizisten eingewirkt zu haben. Er wiederholt wie Christopher L. und später der Fotograf Christian H., dass der Mann im Auto um Hilfe gerufen habe und sagte: „Ihr brecht mir das Genick.“ Er meint, der Einsatz sei „augenscheinlich unrechtmäßig“ gewesen, was er auch zum Ausdruck brachte. Die Vorgeschichte kannte er nicht, den Einsatz sah er erst ab einem gewissen Zeitpunkt, aber das reicht aus, um zu wissen, was rechtmäßig ist und was nicht. Auch er hat wie L. Mannheim verlassen und studiert nun in München weiter.
Durch die Aussage von S., einem Vertrauten von L., wird klar, dass die „Rechtsgrundlage“ für die Personenkontrolle mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben war. Der Zeuge C. bestätigt zumindest die Durchsuchung nach der Fixierung von L. und nährt dadurch erhebliche Zweifel, dass L. keinen Widerstand geleistet hätte.
Links(radikale) Hochburg
Betrachtet man die Gesamtsituation aus den verschiedenen Darstellungen, ergibt sich ein durchaus schlüssiges Bild. Die Neckarstadt-West ist nach dem Ergebnis der vergangenen Wahlen die Hochburg von Die Linke und anderen linken Gruppen. Hier rekrutieren auch radikale und extreme Gruppen wie die Antifa und die Interventionistische Linke ihre Anhänger.
An diesem 16. November 2018 gab es eine Demonstration mit Teilnehmern aus diesem Umfeld gegen die neue „intelligente“ Kameraüberwachung in Mannheim. Schon zuvor gab es Aktionen einer Gruppe, die sich „George Orwell Ultras“ nennt. „Journalistisch“ begleitet wird das durch das „Neckarstadtblog“ und „Kommunalinfo-Mannheim“; insbesondere dieser Auftritt ist ein klares politisches Propagandaorgan von Die Linke und zugehörigen Gruppen. Beide Angebote haben mit einem professionellen, objektiven Journalismus eher nichts zu tun. Und Vertreter beider Angebote sitzen als Zuhörer im Gerichtssaal, ebenso wie junge Leute aus der „linksalternativen“ Szene.
Interessant ist, wer an diesem 16. November 2018 alles zusammenkam. Christopher L., der trotz Wegzugs nach Kiel immer noch im Impressum der Mannheimer Website der Interventionistischen Linken als Verantwortlicher steht. Er hatte zudem eine führende Rolle bei der Besetzung des Grand Hotel Jubu im Jungbusch und sprach für WGDS („Wem gehört die Stadt“). Er soll auf der Seawatch 3 als Teil der Crew Anfang 2019 mitgefahren sein, in Kiel engagiert er sich für Seenotrettung und nimmt an Demos gegen rechts teil.
Zufällig vor Ort ist auch sein Strafverteidiger Elmar Herding, selbst seit vielen Jahren Teilnehmer bei verschiedenen Demos auch gegen Atomkraft und Verteidiger von Personen aus der linksradikalen Szene.
Ebenso zufällig ist der „ehrenamtliche Fotoreporter“ Christian H. vor Ort, der unter CKI unter anderem im Neckarstadtblog und Kommunalinfo Mannheim veröffentlicht und sein Geld als Sozialarbeiter in einer Umlandgemeinde von Mannheim verdient.
Christopher L. und Elmar Herding provozieren durch ihr Verhalten eine Personenkontrolle, Christian H. dokumentiert, die beiden linken Portale „berichten“ über Polizeigewalt, andere Medien wie die Lokalzeitung Mannheimer Morgen und Rhein-Neckar-Zeitung übernehmen ungeprüft und ohne jegliche Recherche die Vorwürfe und stellen diese bis heute nicht richtig.
Linksradikale Propaganda
Liest man die Artikel insbesondere auf Kommunalinfo, wird ein enormes Angstszenario von einem immer wilder kontrollierenden Staat aufgebaut, der die Freiheiten der Bürger beschneiden will. Die Stoßrichtung ist klar: Das Vertrauen in staatliche Behörden soll zerstört werden. Überall Polizeigewalt, insbesondere gegen linke-revolutionäre Kräfte, während man bei den Nazis auf dem rechten Auge blind sei, lautet die Propaganda. Und letztlich sei das alles irgendwie rassistisch begründet.
Dabei fordert man gleichzeitig Rechte ein – was ziemlich absurd ist, geht man dort doch von einem Unrechtsstaat aus. Aber es wird anders ein Schuh draus, indem man Situationen derart zu eskalieren versucht, dass mögliche Fehler von Einsatzkräften unter Stress den Beweis liefern, den man sucht, um das eigene abstruse Weltbild zu untermauern (siehe G20 in Hamburg und die Folgen). Bemerkenswert ist dabei die Haltung, selbst zu wissen, was Recht und was Unrecht sei – moralisch überlegen kommt es dabei auf konkrete Fakten und Details nicht mehr an.
Dazu kommen massive Fake News. Zum Einsatz behaupten die Portale, die Polizei hätte Aufnahmen mit Mobiltelefonen verboten oder zu behindern versucht. Da steckt aber nur ein Teil Wahrheit drin, Zuschauer wurden nicht behindert, wohl aber die, die mit ihren Mobilgeräten und Fotoapparaten sogar bis in den Streifenwagen eingedrungen sind oder Vernehmungen aufgenommen haben.
Diese Distanzlosigkeit wird als notwendige Dokumentation definiert, andere Persönlichkeitsrechte spielen dabei aus Sicht dieser Ideologen keinerlei Rolle. Filmt die Polizei unter rechtlich klar vorgegebenen Kriterien, wird dies als Repression dargestellt und mit Tamtam verurteilt.
Zurück zur Einsatzsituation: Zwei Beamte kontrollieren ein Person, die sich nicht kontrollieren lassen will. Dann sind die Beamten kurz nachlässig und lassen die Person im Streifenwagen ohne Beaufsichtigung zurück. Diese aktiviert die Lautsprecherdurchsage, was ziemlich peinlich ist. Die Beamten reagieren, die Person widersetzt sich. Es bildet sich eine Art „Tumult“, Dutzende Menschen blaffen die Beamten an, filmen, einige davon gehen in den Einsatz rein und überwinden dabei jegliche noch tolerierbare Distanz sowohl für die Beamten, als auch die Person. Die Beamten sind deutlich in der Unterzahl, haben ein Problem mit der Person und weitere mit anderen Personen. Sie fordern Unterstützung an und tun das, was sie tun sollten – mögliche Straftagen verfolgen. Dabei kommt es zu weiteren Provokationen, auf die die Beamten reagieren müssen – auch mit unmittelbarem Zwang.
Was später in linken und linksradikalen Kreisen als Polizeigewalt die Runde macht, sind leichte Hautabschürfungen im Gesicht einer Person, die nicht als einfacher Bürger einer repressiven Staatsgewalt ausgesetzt ist. Es handelt sich um eine Person, die wiederholt am Rande der Legalität den Staat herausfordert und durch eigenes Zutun an Geschehnissen beteiligt ist.
Fake News staat Recherche
Die andere Perspektive ist: Die in welcher Rolle auch immer beteiligten Personen haben entweder sogar geplant, möglicherweise aber nur intuitiv auf Basis ihrer „Erfahrungen“, versucht, einen Polizeieinsatz zu eskalieren und zu skandalisieren. Das ist zum Teil, auch wegen Propaganda-Medien und rechercheschwachen traditionellen Medien, zunächst gelungen.
Am Ende wird sich herausstellen, dass der Beamte B. und sein Kollege durchaus angemessen vorgegangen sind, auch mit unmittelbarem Zwang, der immer eine Art von „gewalttätigem“, sprich körperlich überlegenem Einsatz bedeutet, weil das Verhalten von Personen dies erforderte. Zur Erinnerung: Das Gewaltmonopol haben im Rechtsstaat die staatlichen Behörden und deren Beamten. Ob dieses Monopol angemessen eingesetzt wurde, wurde überprüft und glaubhaft von Zeugen dargestellt.
Für linksradikale Propagandisten wird das keine Rolle spielen – sie folgen ihrer verblendeten Ideologie. Interessant wird sein, ob angeblich seriöse Medien die Causa Lichtmeile und Polizeigewalt nochmals ordentlich aufbereiten oder es bei den Fake News belassen.
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