Mannheim/Stuttgart, 16. Januar 2014. (red) Wir hatten gestern kurz nach der Bekanntgabe des Urteils zu einer Klage gegen die Besetzung der Polizeipräsidentenposten berichtet. Danach hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass die Besetzung der Führungspositionen nicht transparent genug verlaufen sei. Der leitende Polizeidirektor Thomas Köber, der als Polizeipräsident für Mannheim vorgesehen ist, leitet weiterhin das Präsdium, bis weitere Entscheidungen getroffen sind. Die Meldung des Mannheimer Morgen, Caren Denner sei wieder Leiterin, ist falsch (wurde zwischenzeitlich korrigiert, Anm. d. Red.).
Von Hardy Prothmann
Das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts schlägt Wellen – nicht nur bei der Polizei. Ein leitender Polizeidirektor hatte sich bei neun Präsidien für den Präsidentenposten beworben – allerdings ohne Erfolg. Und mit der Maßgabe, weiterhin als Betriebsrat zu 100 Prozent freigestellt zu werden. Nachdem er nicht berücksichtigt worden war, hatte er geklagt und Recht bekommen. Das Auswahlverfahren ist aus Sicht des Gerichts nicht transparent genug gewesen. Das Gericht hat angeordnet, dass die Stellen vorerst nicht besetzt werden können, bis ein ordentliches Auswahlverfahren stattgefunden hat.
Innenminister Reinhold Gall wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Auswahlverfahren für die Polizeipräsidenten und -polizeivizepräsidenten auf einer seit langem ausgeübten Praxis für Spitzenpositionen beruhte. Er unterstrich zugleich, dass er die Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten auf Vorschlag des Landespolizeipräsidiums aus dem Kreis der Besten ausgewählt habe.
Das aktuelle Urteil betrifft neun von insgesamt 15 neuen Polizeipräsidien. Auf Anfrage bestätigte Günter Loos, Sprecher im Innenministerium, diese Zahl:
Das Urteil wird von uns zur Zeit geprüft – es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir damit umgehen. Dafür werden wir die 14-tägige Frist nutzen und dann die Entscheidung verkünden.
Weiter wies der Sprecher darauf hin, dass das Urteil vermutlich nicht nur diesen konkreten Fall, sondern insgesamt die seit “Jahrzehnten übliche Besetzungspraxis” betreffe. Besondere Führungspositionen wie zum Beispiel beim Landesrechnungshof oder auf Abteilungsleiterebene in den Ministerien wurden ähnlich wie aktuell die Führungspositionen bei der Polizei vergeben.
Wir sehen das sportlich und prüfen jetzt, wie künftig zu verfahren ist, damit Rechtssicherheit herrscht,
sagte Herr Loos.
Konkret sorgt das Urteil aber für eine ungute Situation bei den betroffenen Polizeipräsidien. Wahrscheinlich ist, dass die neun Präsidien neue kommissarische Leiter erhalten, die also nicht die aktuellen kommissarischen Leiter sind, die durch die Klage “Betroffene” sind.
Für Mannheim würde sich Frau Denner anbieten, die frühere Polizeipräsidentin, die im Zuge der Reform aber die Funktion der Vizepräsidentin übernommen hat, da die Präsidenten alle mit Polizeivollzugsbeamten besetzt sein sollten. Frau Denner ist Verwaltungsjuristin. Nach dieser Logik wäre es unwahrscheinlich, dass sie neue kommissarische Leiterin wird, sondern weiter Vizeleiterin bleibt.
Im Mannheimer Polizeipräsidium löst diese Situation nach unseren Informationen verständlicherweise Unmut aus. Selbstverständlich ist die Polizei im zweitgrößten Revier des Landes nicht “führungslos” – für den offiziellen Start der Polizeireform ist es aber “unglücklich”, dass fast zwei Drittel der Präsidien keine beurkundete Leitung hat.
Eventuell ist auch eine “gütliche” Lösung möglich, indem die Beurteilungen der Führungskräfte nachgeholt wird, das würde das Verfahren beschleunigen und Thomas Köber wie seine betroffenen Kollegen endlich offiziell in Amt und Würden bringen.