Heidelberg, 22. Januar 2014. (red/ld) Derzeit läuft eine Klage gegen die Stadtverwaltung Heidelberg, vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner, vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Zehn Stadträte wollen Klarheit darüber, wie weit ihre Informationsfreiheit bei stadteigenen Gesellschaften geht.
Die Kläger – acht Stadträte der Grünen-Fraktion und zwei von der Linken – hatten im März 2013 im Gemeinderat beantragt zu erfahren, wie viel die Teilsanierung der Wohnungen in der Blauen Heimat in Handschuhsheim pro Mieteinheit gekostet hatte, die die evangelische Stadtmission gemietet hat. Außerdem wollten sie wissen, wie lange die Mietverträge mit der evangelischen Stadtmission noch laufen, sagt der Vorsitzende Richter am VG Karlsruhe Henning Jaeckel-Leight auf Anfrage.

Im Großen Rathaussaal tagt der Heidelberger Gemeinderat. Bild: Stadt Heidelberg, Philipp Rothe
Bild: Philipp Rothe, 09.02.2012
Die Wohnungen gehören der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Heidelberg ist. Laut §105 der Gemeindeordnung muss eine städtische GmbH dem Gemeinderat jährlich einen Bericht vorlegen, in dem unter anderem „die Grundzüge des Geschäftsverlaufs“ dargelegt sind sowie „der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens.“ Die Stadträte beantragten die Antwort auf ihre Fragen für die April-Sitzung.
Die Stadtverwaltung antwortete im Mai, dass sich diese Fragen nicht im Aufgabengebiet des Gemeinderats befänden. Die Antworten auf die Fragen würden nicht veröffentlicht, weil diese das operative Geschäft der GGH GmbH beträfen und deshalb nicht dem Gemeinderat offengelegt werden müssten.
Entscheidung erst Ende 2014?
Die Fragesteller sahen das anders und reichten am 13. Dezember 2013 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Klage ein und setzten damit ein sogenanntes Kommunalverfassungsstreitverfahren in Gang. Die Klageschrift wurde am 31. Dezember der Stadtverwaltung Heidelberg zugestellt. Bis etwa Ende dieses Monats hat Oberbürgermeister Würzner formal Zeit, Stellung zu nehmen. Richter Jaeckel rechnet nicht vor Februar mit einer Antwort: Es handle sich bei der vierwöchigen Frist nicht um eine Ausschlussfrist, sagt er.
Wie das Verfahren nach der Antwort an das Gericht weitergeht, ist derzeit offen. Laut Richter Jaeckel bestehen grundsätzlich die Möglichkeiten, dass sich beide Seiten außergerichtlich einigen und die Klage zurückziehen, dass sie einen Vergleich schließen oder das Verfahren vor Gericht entschieden wird. Das könnte bis Ende dieses Jahres dauern, sagte Richter Jaeckel. Dann werde entschieden, ob der Oberbürgermeister die Fragen beantworten muss.
Die Klärung dieser Frage sei das Anliegen der Kläger, sagt Stadträtin Dr. Barbara Greven-Aschoff (Grüne) auf Anfrage:
Uns geht es um die grundsätzliche Klärung, inwieweit das Informationsbedürfnis des Gemeinderats befriedigt werden kann, wenn es um operative Interna einer städtischen Gesellschaft geht.
Paragraf 24 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt, dass jeder Gemeinderat das Recht hat, Auskunft zu den Angelegenheiten seiner Gemeinde Auskunft zu verlangen. Ein Viertel aller Gemeinderäte kann sogar Akteneinsicht verlangen.
Ausgelagerte, städtische Gesellschaften sollten eigentlich auch darunter fallen. Ein Sonderstatus würde diese der Kontrolle des Gemeinderats entziehen. Was Transparenz und Informationen zur Entscheidungsfindung erschwert bis behindert. In Niedersachsen wurden ähnliche Klagen im Sinne der Kläger für mehr Transparenz bereits entschieden.