Rhein-Neckar, 10. Februar 2016. (red/pm) Das Förderprogramm VwVIntegration wird bereits seit 2013 unterstützt – nun geht diese Unterstützung in die vierte Runde: 14,6 Millionen Euro Fördervolumen gehen dieses Jahr an kommunale Integrationsstrukturen und nachhaltige Projekte. Es hat sich damit, im Vergleich zum letzten Jahr, mehr als vervierfacht – Grund dafür sind hauptsächlich Maßnahmen im Flüchtlingsbereich.
Information des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg:
„Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit einem Förderprogramm (VwVIntegration) die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene.
Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Teilhabe, zur Stärkung kommunaler Strukturen und zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder für eine Förderung des Landes bewerben.
Ziel des Programms ist eine nachhaltige Ausrichtung der Integrationsarbeit vor Ort.
Integration von Flüchtlingen
Im Vergleich zu den Vorjahren hat es in der aktuellen Förderrunde 2016 eine Neuerung gegeben: Angesichts des anhaltend hohen Zugangs von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg und der damit verbundenen Herausforderungen für Kreise, Städte und Gemeinden hat das Ministerium für Integration die VwVIntegration auch für Anträge geöffnet, die die Einstellung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zum Zweck der Integration von Flüchtlingen zum Ziel haben.
Wie in der Pressemitteilung des Ministeriums vom 22. Dezember 2015 aufgeführt, ist das Angebot auf großes Interesse gestoßen. Damit die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten auch rasch ihre Arbeit aufnehmen, hatte sich die 16-köpfige Jury über diesen Förderbereich der VwV-Integration bereits vor ihrer regulären Sitzung beraten und ihre Empfehlungen abgegeben.
Das Ministerium für Integration war diesen Empfehlungen gefolgt und hatte für alle antragstellenden Kreise, Städte und Gemeinden mindestens einen Antrag bewilligt. 158 Maßnahmen wurden mit insgesamt 13,2 Millionen Euro bezuschusst.
Damit zeigen wir, dass wir die unverzichtbare Arbeit der Kommunen im Flüchtlingsbereich wertschätzen und unterstützen,
sagte Ministerin Öney am 09. Februar 2016.
Hinzu kommen drei weitere Anträge für Flüchtlings- bzw. Integrationsbeauftragte, die die Jury in ihrer Sitzung am 12. Januar 2016 positiv beschieden hat.
Beraten wurde auch über die Anträge für die sonstigen Förderbereiche der VwVIntegration.
Insgesamt sind es nun 220 Maßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von 14,6 Millionen Euro, die das Integrationsministerium fördert.
„Das Fördervolumen hat sich im Vergleich zur Förderrunde 2015 mehr als vervierfacht. Dies beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen im Flüchtlingsbereich. Das zeigt, dass die Kommunen hier sehr engagiert sind und wir mit der VwVIntegration das richtige Angebot machen“, so Öney.
Antidiskriminierungsprojekt
Im zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 hatte die Landesregierung das höhere Fördervolumen eingestellt.
Zwar lag der Schwerpunkt diesmal auf der Unterstützung von Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten, doch auch die übrigen Förderbereiche der VwVIntegration wurden entsprechend berücksichtigt.
Insgesamt 93 Förderanträge lagen vor, 59 wurden positiv beschieden. „Nicht nur die Einstellung von Integrations- oder Flüchtlingsbeauftragten, sondern auch Maßnahmen wie der Aufbau einer Internet-Plattform, die Ausbildung von Elternlotsen oder der Aufbau von Antidiskriminierungsstrukturen sind wichtig, damit das Zusammenleben vor Ort gut funktioniert“, sagte die Ministerin.
Unter den Antidiskriminierungsprojekten sind zwei neue Antidiskriminierungsnetzwerke. Sie sollen für Menschen mit Diskriminierungserfahrung eine professionelle Beratung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz anbieten. Eine Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes.“