Mannheim, 13.04.2022. (red/pm) Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert als zuständige Behörde an wichtige Regelungen, die am Osterwochenende für einige Gewerbe gelten: … [Weiterlesen...]
Freie Fahrt am Samstag, 9. April, in ganz Heidelberg - Fahrgastzuwachs an ersten beiden Gratis-Samstagen:
Kostenlos mit Bus und Bahn zur Einkaufsnacht
Heidelberg, 7. April 2022. (red/pm) Am kommenden Samstag, 9. April 2022, lohnt sich ein Ausflug in die Innenstadt ganz besonders. Denn es ist der dritte von vier Samstagen, an denen Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste in ganz Heidelberg kostenlos mit Bussen und Straßenbahnen fahren können. … [Weiterlesen...]
„Tanzverbot“ in Baden-Württemberg
Stadt will weiter nach einem Interessensausgleich suchen
Heidelberg/Rhein-Neckar, 23. Juli 2014. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Stadt Heidelberg gebeten, eine im Jahr 2013 mit Kirchen und Clubbetreibern getroffene Vereinbarung zum sogenannten „Tanzverbot“ nicht weiter anzuwenden. … [Weiterlesen...]
Ab heute bis Samtagnacht gilt das Tanzverbot - warum gibt es eigentlich noch kein Tanzgebot?
Die Füße wie festgenagelt
Rhein-Neckar, 17. April 2014. (red/ld) In Mannheim ist Tanzen ab heute, also Gründonnerstag, bis Ostersonntag verboten. In Heidelberg gibt es das nicht mehr. Nur die Diskotheken haben auch dort am Karfreitag geschlossen. Man soll sich mit Tod, Leid und Ungerechtigkeit auseinandersetzen, sagt die evangelische Kirche. Eine Entscheidung, die man eigentlich selbst treffen dürfen sollte. … [Weiterlesen...]
Feiertagsgesetz am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag
Tanzverbot an Osterfeiertagen
Mannheim/Rhein-Neckar, 10. April 2014. (red/pm) Wie jedes Jahr weist die Stadt Mannheim auf das gesetzliche Tanzverbot am Osterwochenende hin. Nach dem Feiertagsgesetz Baden-Württemberg sind öffentliche Tanzunterhaltungen am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag während des ganzen Tages verboten. Information der Stadt Mannheim: "Das Verbot von Tanzveranstaltungen richtet sich insbesondere an Diskotheken, aber auch an die übrige Gastronomie, Vereine und geschlossene Gesellschaften in … [Weiterlesen...]
Schutz von Sonn- und Feiertagen
Tanzverbot bei öffentlichen Veranstaltungen
Heidelberg/Rhein-Neckar, 14. Februar 2013. (red/pm) Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass an bestimmten Tagen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften das sogenannte „Tanzverbot“ gilt. Information der Stadt Heidelberg: "Das Tanzverbot gilt bei: öffentlichen Veranstaltungen an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember (Heiligabend) von 3 bis 24 Uhr sowie am … [Weiterlesen...]