Mannheim, 13.04.2022. (red/pm) Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert als zuständige Behörde an wichtige Regelungen, die am Osterwochenende für einige Gewerbe gelten:
Information der Stadt Mannheim:
„Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert als zuständige Behörde an wichtige Regelungen, die am Osterwochenende für einige Gewerbe gelten:
Konditoreien und Bäckereien dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag ganztägig, sowie am Karfreitag und Ostermontag für die Dauer von jeweils drei Stunden für den Verkauf von Backwaren öffnen. Am Ostersonntag müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben. Gaststätten, die Backwaren verkaufen, dürfen darüber hinaus den Außer-Haus-Verkauf nach Gaststättenrecht an allen Tagen anbieten.
Des Weiteren sind öffentliche Tanzveranstaltungen, z.B. in Diskotheken und der Gastronomie, von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, in Baden-Württemberg verboten.
Rechtsgrundlage für diese Regelungen bilden das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg sowie §10 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in Baden-Württemberg.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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