Rhein-Neckar, 17. April 2014. (red/ld) In Mannheim ist Tanzen ab heute, also Gründonnerstag, bis Ostersonntag verboten. In Heidelberg gibt es das nicht mehr. Nur die Diskotheken haben auch dort am Karfreitag geschlossen. Man soll sich mit Tod, Leid und Ungerechtigkeit auseinandersetzen, sagt die evangelische Kirche. Eine Entscheidung, die man eigentlich selbst treffen dürfen sollte.
Kommentar von Lydia Dartsch
Ein langes Wochenende steht an. Zeit, auszugehen, Freunde zu treffen und auch mal „Party zu machen“. Doch bis Ostern gilt ein behördliches Tanzverbot. Zur Inneren Einkehr sei der Karfreitag da, heißt es in der Stellungnahme des evangelischen Dekans der Stadt Mannheim Ralph Hartmann auf Anfrage. Es tue einer Gesellschaft gut, einen solchen Tag zu haben, heißt es darin. Der Karfreitag erinnere an den Kreuzigungstod von Jesus Christus – Zeit, sich mit der dunklen Seite des Lebens zu befassen: Tod, Leid und Ungerechtigkeit. Auch Dirk Schuhmann, Pressesprecher der Stadt Mannheim bestätigt die dreitägige Ruhe in der Stadt.
Wer nicht an Christus glaubt oder an gar keine Religion hat, ist trotzdem zum Stillhalten gezwungen. Sogar auf privaten Festen, auch geschlossenen Gesellschaften, gilt das Tanzverbot, wenn die Feste in öffentlichen Räumen stattfinden. Wer bei der Hochzeitsplanung also nicht aufgepasst hat, wird mit dem Brautwalzer bis zur Nacht von Samstag auf Sonntag warten müssen, ab 0:01 Uhr darf wieder getanzt werden. Das ist ungerecht. Ist es doch – wie auch der Glaube – eine persönliche Entscheidung, wie man Feiertage verbringt: Ob tanzend in der Disko oder Andacht haltend in einer Kirche.
Und wie war das nochmal mit der Trennung von Kirche und Staat?
Kein Tanz, kein Spiel, keine Treibjagden
Zu diesen „stillen Feiertagen“ zählen auch Fronleichnahm, Totensonntag und der erste Weihnachtsfeiertag, an denen auch Sportveranstaltungen, Automatenspiel und Treibjagden verboten sind. Insgesamt gibt es 18 dieser Tage in Baden-Württemberg. Im katholischen Bayern sind es nur neun. Veranstalter, die sich nicht daran halten und von der Polizei erwischt werden, erwartet ein Bußgeld. 3.000 „D-Mark „steht im Feiertagsgesetz. Die Fassung ist von 1995. Derzeit wird die Überarbeitung der Feiertagsregelung in der Landesregierung überprüft, heißt es aus dem Innenministerium auf Anfrage.
Bis das durchgesetzt ist, wird es noch dauern. Derweil hat sich die Stadt Heidelberg mit den Kirchen geeinigt und „stille Tage“ vereinbart, an denen Diskotheken geschlossen sind, beispielsweise Karfreitag. „Wir wollen damit die Absurdität eines Tanzverbots vor Augen führen“, sagt Bürgermeister Wolfgang Erichson. Im Umland dürften Clubs ja öffnen. Nur tanzen dürfe man nicht, sagt er.
Auch beim Blick in den Mannheimer Partykalender glaubt man nicht an dreitätige Andacht. Lediglich an Karfreitag haben die meisten Clubs geschlossen. Einer weist bei einer Veranstaltung heute Abend sogar auf „von Staat und Kirche verordnete, nicht nachvollziehbare Gesetzmäßigkeiten“ hin.
Der Feiertag zu Ehren Jesu Christi, an dem ein Tanz-Gebot gilt, also getanzt werden muss in Andacht an die helle, lebensfrohe und fröhliche Seite des Herrn – der fehlt noch. So entschlossen phantasievoll kann man anscheinend innerhalb der Kirche nicht denken. Es ist schon ein Kreuz mit den Lordsiegelbewahrern des Gekreuzigten. Mal ehrlich, oder?