Rhein-Neckar, 29. März 2016. (red/pm) In den vergangenen Wochen sind die Flüchtlingszahlen gesunken. Daher konnte die Zahl der Verlegungen in die Kreise reduziert werden. Das bedeutet eine Entlastung für alle Beteiligten, denn das Stellen eines Asylantrages kann nun wieder nach einem geregelten Verfahren laufen.
Information des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg:
„Im Vergleich zum letzten Quartal des Jahres 2015 wird der Zugang von Flüchtlingen, die in Baden-Württemberg Asyl beantragen, im ersten Quartal 2016 voraussichtlich um zwei Drittel auf knapp 20.000 Personen sinken. Dadurch konnten in den vergangenen drei Monaten deutlich mehr Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen als neu hinzugekommen sind.
Entlastung für alle
„Durch diese Entwicklung war es dem Land schon in den vergangenen Wochen möglich, die Verlegung von Flüchtlingen in die Unterkünfte der Stadt- und Landkreise zu drosseln“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney am Freitag. Das den Kommunen mitgeteilte Verlegungskontingent habe so unterschritten werden können.
Nach einem Beschluss der Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme der Landesregierung kann die Zahl der Verlegungen in die Kreise jetzt noch weiter reduziert werden, um mehr Flüchtlingen vor der Verlegung Gelegenheit zu geben, ihren Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Ministerin Öney: „Diese Maßnahme entlastet die Stadt- und Landkreise.“
In den letzten Monaten war eine Verlegung in die Kreise nach Antragstellung beim BAMF leider häufig nicht möglich, da die Kapazitäten des Bundesamts nicht ausreichten, um den Großteil der Anträge anzunehmen.
Viele Flüchtlinge müssen deshalb derzeit aus den Kreisen in das zentrale Registrierungszentrum nach Heidelberg gebracht werden oder in Erstaufnahmeeinrichtungen mit BAMF-Außenstellen, um dort ihren Asylantrag zu stellen und zum Antrag gehört zu werden.
„Rückkehr zum geregelten Verfahren“
Aufgrund des Personalzuwachses beim BAMF und der Eröffnung neuer Außenstellen geht das Land davon aus, dass nun wieder eine zeitnahe Antragsannahme durch das BAMF gewähreistet ist. Dies bedeutet eine Rückkehr zum vor dem starken Flüchtlingszugang praktizierten, geregelten Verfahren und führt für die Flüchtlinge und alle Verfahrensbeteiligten zu deutlichen Verbesserungen.
Ideal wäre es, wenn das BAMF vor Verlegung der Flüchtlinge in die Kreise auch möglichst viele Anhörungen abschließen könnte. An einzelnen Standorten sollte dies gelingen, sofern der Flüchtlingszugang moderat bleibt. „Das Land verstärkt seine Anstrengungen, um in möglichst vielen Fällen eine Verlegung erst nach der Anhörung beim BAMF zu ermöglichen. Dabei sollten Menschen mit Bleibeperspektive aber nicht zu lange in der Erstaufnahme verbleiben“, so Öney.
Erst das Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung ermögliche Flüchtlingen eine zumindest mittelfristige Lebensplanung, die notwendig für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft sei.“