Mannheim, 29. Juli 2017. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat sich für das Land Baden-Württemberg verpflichtet, eine Behauptung, nach der an einem angeblichen Tatmesser DNA-Anhaftungen des Wetterdienst-Unternehmers Jörg Kachelmann in Zusammenhang mit einer angeblichen Vergewaltigung gefunden worden seien, nicht zu wiederholen. Es erging durch eine Einigung kein Urteil.
In einer Pressemitteilung teilt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim heute mit:
„Das Berufungsverfahren, in dem das Land Baden-Württemberg (Beklagter) auf Unterlassung bestimmter Äußerungen der Staatsanwaltschaft Mannheim in Anspruch genommen wurde (zum Sachverhalt siehe Pressemitteilung Nr. 7 vom 13.02.2017), wurde gestern in der mündlichen Verhandlung beendet.
Die Vertreterin des Beklagten erklärte in der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Senat des VGH, dass das beklagte Land es unterlassen wird, im Hinblick auf den Kläger zu behaupten, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder diese Handlung durch Dritte vornehmen zu lassen: „Richtig ist, dass an dem Griff des Messers DNA-Spuren festgestellt wurden, die von einer männlichen Person stammen und mit der DNA-Typisierung des Herrn K. [Kläger] übereinstimmen“.
Daraufhin erklärten der Kläger und der Beklagte das Verfahren übereinstimmend für erledigt. Das Verfahren ist damit beendet (Az. 1 S 191/17).“
Zur Einordnung: Im März 2010 wurde der Schweizer Jörg Kachelmann (57) durch Schwetzinger Polizisten am Flughafen Frankfurt verhaftet: Seine Ex-Geliebte Claudia D. beschuldigte ihn, sie vergewaltigt zu haben. Herr Kachelmann saß 132 Tage in der Justizvollzugsanstalt Mannheim in Untersuchungshaft. Letztlich wurde er nach über neun Monaten Verhandlungen im Mai 2011 vor dem Landgericht Mannheim frei gesprochen. Der Prozess war deutschlandweit von Medien berichtet worden, vor allem der Boulevardpresse. Dabei kam es zu regelrechten Vorverurteilungen.
Wir hatten neutral dazu berichtet und stattdessen den medialen Rummel kritisch eingeordnet.
Seither hat er zahlreiche Prozesse gegen verschiedene Medienhäuser angestrengt, auch überwiegend gewonnen und Schmerzensgeldzahlungen durchgesetzt. Im aktuellen Fall kam es auf Empfehlung der Kammer wohl zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien. Die Beklagte, das Land Baden-Württemberg, wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vertreten.