Heidelberg, 23. Oktober 2015. (red/pm) Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat am 22. Oktober bei einem Besuch in Heidelberg das Registrierzentrum für Flüchtlinge als Modell auch für andere Bundesländer bezeichnet. Er bestätigte, dass die Einrichtung eine reine Drehkreuzfunktion hat, um die Menschen nach der Registrierung schnell auf die Flüchtlingsunterkünfte des Bundes und der Kommunen verteilen zu können.
Information der Stadt Heidelberg:
„Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat das Registrierzentrum für Flüchtlinge in Heidelberg als Pilotprojekt bezeichnet. Zusammen mit den Landesministern Reinhold Gall und Bilkay Öney sowie Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner hat er heute das Zentrum besucht. Er zeigte sich beeindruckt von der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten und der Verkürzung des Registrierungsverfahrens bis zum Asylantrag von bislang mehreren Monaten auf wenige Tage.
Schnelle Registrierung der Flüchtlinge
Nach dem Rundgang sagte der Minister: „In Heidelberg werden alle Registrierungsvorgänge gebündelt bis hin zum Asylantrag. Damit kommen alle Menschen mit einem gestellten Asylantrag entweder in Einrichtungen, in denen ihr Verfahren voraussichtlich negativ abgeschlossen wird oder sie kommen bei guten Verfahrensaussichten in die Kommunen zur weiteren Integration.“
Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner betonte in dem gemeinsamen Pressegespräch mit den Ministern: „Wir sind übereingekommen, dass die Menschen, die nach Deutschland kommen, schnell registriert werden müssen und schnell ihren Asylantrag stellen können. Das ist für uns als Städte sehr wichtig. Wir in Heidelberg sind bereit, hierfür ein Drehkreuz mit zu tragen. Hier werden bis zu drei Viertel aller Flüchtlinge in Baden-Württemberg sehr schnell registriert. Damit entlasten wir viele Städte, in den die Menschen bislang monatelang auf den Beginn des Asylverfahrens gewartet haben. Wir sind auch übereingekommen, dass es im Registrierzentrum nicht gleichzeitig weitere Unterbringungen oder gar Abschiebungen geben kann. Das verträgt sich nicht mit dem Drehkreuz, wo Menschen direkt nach ihrer Flucht in einer schwierigen Situation sind.“
Das Heidelberger Modell
In dem sogenannten Heidelberger Modell werden mehrere Schritte des Registrierungsprozesses an einem Ort gebündelt. Dadurch können die Menschen im Idealfall innerhalb von zwei Tagen ihren Asylantrag stellen. Nur für diesen Zeitraum sind sie in der komplex angelegten Registrierstelle untergebracht.
Direkt nach Stellung des Asylantrags werden sie dann auf die Unterkünfte des Landes und der Kommunen verteilt, wo sie auf den Ausgang des Asylverfahrens warten.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sagte dazu: „Das ist ein Pilotprojekt, von dem ich hoffe, dass es nicht nur in Baden-Württemberg gut funktioniert, sondern dass es auch zum Modell wird für andere Bundesländer.“
Gewaltige Herausforderung
Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner verwies gleichzeitig auf eine gewaltige Herausforderung für die Städte bei der Unterbringung für Flüchtlinge: „Das gilt für alle Städte und ganz besonders für Städte wie Heidelberg, in denen Wohnraum sehr knapp ist. Wir investieren derzeit gemeinsam mit Partnern 400 Millionen Euro, um in ehemaligen Kasernen 1.400 Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen, zum größten Teil im preiswerten Segment. Das ist und bleibt eine gewaltige Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können.“
Der Bundesinnenminister hatte im Vorfeld des Besuchs mit einem Interview kurzzeitig Irritationen in Heidelberg ausgelöst.
In dem Interview hatte er im Kontext zum Registrierzentrum in PHV gesagt: „Dort soll es in einer großen Einrichtung einen sehr schnellen Durchlauf von Flüchtlingen geben. Es soll sehr schnelle Asylverfahren geben, um die Kommunen zu entlasten.“
Ein Sprecher des Ministers stellte parallel zu den Aussagen des Bundesinnenministers klar, dass sich der „Durchlauf“ ausschließlich auf die Phase der Registrierung bis hin zum Stellen des Asylantrages handelt. Das anschließende Asylverfahren solle generell beschleunigt werden, dies geschehe jedoch nicht in PHV, sondern in anderen Einrichtungen.“