Rhein-Neckar/Karlsruhe/Südwesten, 20. Dezember 2016. (red/pm) Die Bundesanwaltschaft hat am Montag, den 19. Dezember 2016, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs den 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abdoulfatah A. durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festnehmen lassen. Wo die Festnahme erfolgte, teilt die Behörde bislang nicht mit.
Information des Generalbundesanwalts:
“Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Jahr 2013 in Syrien als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Jabhat al-Nusra” beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus wird ihm im Haftbefehl vorgeworfen, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffenKontrG) sowie im Jahr 2015 die ausländische terroristische Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) unterstützt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und 5 StGB) zu haben.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Im Frühjahr 2013 schloss sich Abdoulfatah A. in der Region Rakka/Syrien der “Jabhat al-Nusra” an. Konkret trat er einer der JaN zuzurechnenden Kampfgruppe bei, die der gesondert Verfolgte Abd Arahman A. K. anführte. In der Folge nahm Abdoulfatah A. an verschiedenen Kampfhandlungen teil. Nach einem von diesen Kampfeinsätzen erhielt er zur Belohnung über 100 Handgranaten und mehrere Panzerfäuste. Spätestens im Juli 2015 löste sich seine Kampfgruppe auf. Danach transportierte er für ein Mitglied des Geheimdienstes des “Islamischen Staates” eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition, einen Sprengstoffgürtel sowie diverse Medikamente nach Aleppo/Syrien. An einem Kontrollpunkt der “Freien Syrischen Armee” (FSA) in Aleppo wurde er jedoch aufgegriffen und festgenommen.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Die Festnahme steht nicht im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin am Abend des 19. Dezember 2016.”
Anm. d. Red.: Der Generalbundesanwalt hat eine Pressestelle. Dort gibt es eine Telefonnummer. Die ist immer besetzt. Nach 45 Anwahlversuchen sind wir durchgekommen. Wir werden einen Rückruf erhalten. Wann ist unklar. Auch am Freitag hatten wir um Rückruf gebeten. Dieser ist bis heute nicht erfolgt. Als Erklärung wird genannt, man habe eine Pressesprecherin und einen Vertreter und krankheitsbedingt könne man die vielen Anfragen eben nur nach und nach bedienen. Aufgrund eine deutlichen Ansage bekamen wir dann einen Rückruf, um zu erfahren, dass über die Pressemitteilung hinaus nichts bekannt gegeben werden kann. Also weder der Großraum, wo der Zugriff erfolgte, noch seit wann sich der Verdächtige in Deutschland befindet. Die Sprecherin meinte, dass überhaupt informiert werde, sei doch ein toller Service für die Öffentlichkeit. Weitere Frage zum Terroranschlag von Berlin werden ebenfalls nicht beantwortet – um 14:30 Uhr gibt es eine Pressekonferenz bei der Bundespressekonferenz in Berlin. Die könne man sich ja im Fernsehen anschauen.