Mannheim, 20. Dezember 2016. (red/pm) Der Gemeinderat hat für 2016 und 2017 einen Flüchtlingsfonds bewilligt, der mit 150.000 Euro pro Jahr ausgestattet ist. Initiativen und Ehrenamtliche, die sich in der Mannheimer Flüchtlingshilfe im Bereich Erstaufnahme LEA / BEA engagieren, können ab sofort bis zu 5.000 Euro beantragen.
Information der Stadt Mannheim:
„Über den Fonds wurden bereits 2016 insgesamt 55 Projekte aus der bürgerschaftlichen Mannheimer Flüchtlingshilfe erfolgreich gefördert.
Die einzelnen Projekte aus 2016 sind auf der Homepage der Stadt Mannheim veröffentlicht: www.mannheim.de/buerger-sein/fluechtlingsfonds-stadt-mannheim. Eine ausführliche Informationsbroschüre zu den geförderten Projekten wird im Laufe des kommenden Jahres herausgegeben.
Die Förderung von Projekten und Aktivitäten mit folgenden Zielen steht auch in 2017 wieder im Mittelpunkt:
– Unterstützung des gesellschaftlichen Miteinanders und der sozialen Strukturen insbesondere in den Stadtteilen, in denen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes errichtet wurden
– Schaffung von Begegnungs- und Informationsmöglichkeiten, Schulungen sowie sonstigen Zusammenkünften, die dem gegenseitigen Kennenlernen dienen
– Maßnahmen, die zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten beitragen
– Schulungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Helfern zu bürgerschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe
– Unterstützung von Tagesstrukturangeboten für Geflüchtete
– Unterstützung von Angeboten, die das Demokratieverständnis fördern
Anträge für die erste Förderperiode (1. Halbjahr 2017) können bis Dienstag, 28. Februar 2017, beim Fachbereich Arbeit und Soziales, Abteilung 50.7 – Hilfe für Flüchtlinge, K 1, 7 – 13, 68159 Mannheim, eingereicht werden.
Zu diesem Stichtag müssen alle Anträge elektronisch bei der Stadt Mannheim eingegangen sein. Zusätzlich sind die Originalanträge mit Unterschrift per Post zuzustellen. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen und der Antragsstellung gibt es im Internet unter www.mannheim.de/node/79573.
Die Anträge zur zweiten Förderperiode (2. Halbjahr 2017) können bis Montag, 31. Juli 2017, eingereicht werden.“