Mannheim, 17. Juni 2015. (red/me) Es gibt keine Überraschungen für den zweiten Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl am 5. Juli. Drei von vormals vier Kandidaten werden auch die neuen sein – lediglich Christopher Probst (ML) tritt nicht noch einmal an. So hat dies der Gemeindewahlausschuss in seiner heutigen Sitzung bestätigt. Anders als beim ersten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit. Bei der Wahl am 5. Juli ist nun also derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält.
Von Mathias Meder
Bis Mittwoch, den 17. Juni um 18 Uhr mussten mögliche Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim ihre Kandidatur erklären und ihre Bewerbungsunterlagen bei der Stadtverwaltung einreichen. Der Gemeindewahlausschuss bestätigte in seiner heutigen Sitzung, dass die Bewerbungen von Dr. Peter Kurz, Peter Rosenberger und Christian Sommer ordnungsgemäß eingereicht wurden. Neue Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht. Damit steht nun auch fest, wie der Wahlzettel am 5. Juli aussehen wird, auf dem die Mannheimerinnen und Mannheimer ihre Wahl treffen können.
Unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters Christian Specht bestätigte der Gemeindewahlausschuss drei der insgesamt vier Bewerber. Wie schon beim ersten Wahlgang am 14. Juni konnte ein Bewerber nicht für die Wahl zugelassen werden, da die hierfür erforderlichen 250 Unterstützerunterschriften nicht erreicht wurden. Als Reihenfolge auf dem Stimmzettel wurde Dr. Peter Kurz, Peter Rosenberger, Christian Sommer festgelegt.
Im ersten Wahlgang am 14. Juni erreichte keiner der Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit. Auf Dr. Peter Kurz entfielen 46,8 Prozent, auf Peter Rosenberger 33,8 Prozent und auf Christian Sommer 3,3 Prozent. Spannend dürfte sein, wie sich nun im zweiten Wahlgang die Stimmen neu verteilen, da der Drittplatzierte Christopher Probst nicht mehr antritt. Probst hat im ersten Wahlgang 15,9 Prozent der Stimmen erzielt.
Ab Montag startet der zweite Wahlgang
Ab sofort werden die Stimmzettel zum zweiten Wahlgang gedruckt, die dann voraussichtlich ab Freitag auch mit den Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wer schon beim ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hat, bekommt nun erneut seine Briefwahlunterlagen zugesandt. Ab Montag, den 22.06.2015 kann auch direkt im Wahlbüro der Stadt Mannheim im Rathaus in E5 gewählt werden.
Für die Wahl am 5. Juli gelten die Wahlbenachrichtigungen für den ersten Wahlgang erneut, man kann jedoch stattdessen auch nach Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen. Die Wahl am 5. Juli findet in den gleichen Wahllokalen wie bereits beim ersten Wahlgang von 8 bis 18 Uhr statt.
Fragen zur Wahl beantwortet das Wahlbüro
Neben des bislang Wahlberechtigten können nun auch diejenigen wählen, die bis zum 5. Juli 2015 das 16. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnen. Für Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro zur Verfügung.
Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus in E 5 und hat ab dem 22.06.2015 wie folgt geöffnet: Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr; vom 29.06. bis 03.07.2015 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0621-293 9566 oder per eMail an wahlbuero@mannheim.de.