Rhein-Neckar/Mannheim, 17. Juni 2020. (red/pro) Nach unserer Berichterstattung zu einer Spendensammlung durch zwei Mitmusiker und dem früheren LinkedIn-Geschäftsfüher Till Kaestner bestätigte dieser gegenüber dem Mannheimer Morgen, dass das Album „Alles anders “ vom vergangene Woche verstorbenen Stephan Ullmann (52) wegen eines Urheberrechtsstreits zurückgezogen werden musste. Zudem habe sich ein „Schuldenberg“ angehäuft, den die Erben nicht stemmen könnten. Damit sehen wir unsere Recherchen bestätigt – weitere Fragen sind offen.
Von Hardy Prothmann
Für unabhängige Journalisten gilt, dass sie sich nicht mit einer Sache gemein machen sollten – auch nicht mit einer vermeintlich guten. Das gilt auch für Personen. Hier gilt es aber immer die Privatspähre gegen das öffentliche Interesse abzuwägen – auch, wenn das manchmal sehr schwer fällt.
Wie ich den RNB-Leser/innen mitgeteilt habe, kannte ich Stephan Ullmann seit unserer Jugend. Wir haben uns immer bestens verstanden, für ein Porträt 2017 hat er mir tiefe Einblicke in sein Leben gestattet und sehr viele persönliche Dinge erzählt, um mich besser verstehen zu lassen. Nur die, die von öffentlichem Interesse waren, sind in die Berichterstattung eingeflossen.
Etwa 2011 war sein Vater Peter gestorben. Stephan meinte damals, 2017, vor sechs Jahren. Das genaue Datum weiß ich nicht, es tut auch nichts zur Sache.
Eingebung oder nicht?
Er erzählte mir, dass er unmittelbar nach dem Tod des Vaters eine Eingebung gehabt habe und den Text für „Wenn die Blätter fallen wie Regen“ in sein iPhone diktiert hätte. Dass der Text von ihm stammt, daran hatte ich keinerlei Zweifel, weil er das sehr eindrücklich geschildert hat. Es gab eine Videoaufnahme bei Youtube, in der er das Lied singt, sehr emotional, diese ist mittlerweile nicht mehr aufzufinden. Zitat aus dem Porträt „Jetzt oder nie„:
Vor sechs Jahren ist sein Vater Peter gestorben. Stephan begleitete ihn. Und kurz nach dessen letzten Atemzügen textet er „Wenn die Blätter fallen wie Regen“ in sein iPhone:
Der Text kam einfach über mich und ist aus mir rausgeflossen.
Er „vergisst“ den Text zunächst. So viel anderes im Kopf. So viel zu erledigen. Doch der Text ist gespeichert.
Viele Schätze
Diese Ballade ist ein Schatz auf der CD von Stephan Ullmann. Wunderbare Poesie. Sehr ergreifend intoniert. Mit einer sehr klaren Gitarre, die dynamisch und fein einzelne Notenläufe spielt und sonst lebendige Akkorde anschlägt. Raum lässt.
Ist es ein Regentag oder die Zeit nach dem Regen, wenn die Luft frisch ist und der Himmel, zunächst verhangen, wieder klar wird?
Dieses Stück lässt es offen bis zu einem einfachen und klaren Schlussakkord. Die elektrische Geige von Christian Herzberger verstärkt die Stimmung als könnte das gar nicht anders sein.
Ein bisschen ist das wie Hendrix und damit lasse ich es auch gut sein mit Vergleichen, obwohl Einflüsse von Crowded House oder Grönemeyer schon in den Songs zu hören sind.
Das spielt aber keine Rolle, denn „Alles anders“ ist Ullmann. Es ist seine CD. Seine Prägung. Sein Ausdruck.
Dieser biografisch-emotionale Bezug machte diese Ballade besonders authentisch und auch andere Medien übernahmen diese Erzählung deren Entstehung. Der Vater geht, das Lied kommt auf die Welt. Trauer und Abschied, Hoffnung und Zukunft.
Urheberrechtsstreit
Nach RNB-Recherchen scheint genau dieses sehr persönliche Lied der Grund für den Urheberrechtsstreit zu sein.
Denn die Gema (eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik und deren Rechtesicherung) weist als Komponisten und Texter die Ludwigshafener Sängerin Julia Neigel und den Gitarristen Andreas Schmid-Martelle aus.
Im Album „Alles anders“ ist im Inlay als Autor und Komponist von „Wenn die Blätter fallen im Regen“ aber Stephan Ullmann genannt.
Wann und von wem das Lied bei der Gema angemeldet worden war, versuchen wir aktuell noch herauszufinden.
Schatten der Vergangenheit
Zur Erinnerung: Julia Neigel („Schatten an der Wand“, 1988) hatte in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang juristische Klagen gegen frühere Musiker einer früheren Band von Julia Neigel (deren Namen man nicht mehr erwähnen darf) geführt, weil sie sich um ihre Rechte als Autorin und Komponistin betrogen fühlte. Zum Teil hatte sie damit Erfolg, zum Teil nicht.
Auch Stephan Ullmann hält gemeinsam mit Julia Neigel bis heute Rechte an einigen Musikwerken (vielmehr „hielt“, die Rechte gehen an das Erbe über). Er war lange Jahre, vor allem Anfang der 90-iger Jahre gemeinsam mit ihr musikalisch tätig. Zuletzt, so unser Eindruck, war das Verhältnis zwischen beiden wenigstens „nicht mehr gut“.
Auf dem aktuellen Hintergrund unserer Recherche können wir noch keine valide Aussage treffen, wie der Urheberrechtsstreit entstanden ist und vor allem, wie er geführt wurde. Dazu haben wir Anfragen versandt.
Fest scheint zu stehen, dass mindestens dieses Lied teil eines juristischen Vorgangs war, der dazu führte, dass das erste eigene Album „Alles anders“ von Stephan Ullmann aus dem Jahr 2017 bald nach Erscheinen nicht mehr vertrieben werden konnte.
Unternehmerisches Risiko
Die Produktion eines solchen Albums ist aufwändig und kann je nach eingesetzten Ressourcen sehr teuer werden. Zehntausende Euro kostet es mindestens, es können aber schnell auch staatliche sechsstellige Summen zusammenkommen.
Fehlt die Möglichkeit, mit dem fertigen Produkt Umsätze zu erzielen, hat man erhebliche Kosten und keine Einnahmen, dazu juristische Kosten – so könnte sich der benannte „Schuldenberg“ angehäuft haben, dessen Höhe nicht näher benannt wird. Und ohne Investitionskapital können wie in anderen Wirtschaftsbranchen keine weiteren Projekte mehr realisiert werden. Dann droht die Zahlungsunfähigkeit und möglicherweise der soziale Absturz.
Hinzu kommt, das gilt für alle Künstler, insbesondere die auftretenden und alle damit verbundenen Dienstleistungen, dass die Corona-Krise mit dem Lockdown praktisch jede Einkommensquelle auf unabsehbare Zeit „von heute auf morgen“ vernichtet hatte und selbst aktuell mit den neuen Lockerungen unterm Strich auf noch längere Zeit für die meisten dieser Künstler so gut wie keine Einnahmemöglichkeiten bestehen.
Da bleibt nur der Weg zum Job-Center – insbesondere für Persönlichkeiten, die eigentlich für Erfolg stehen, kann das ein sehr schwerer Gang werden.
Prekäre Verhältnisse
Tatsächlich – und das fehlt auch in der gesellschaftlichen Debatte erheblich, ist das die Lebensrealität vieler darstellender Bühnenkünstler.
Man hangelt sich durch, hat einen „Brotjob“, ob gelernt oder als Aushilfe. Für das Gros der Künstler gilt – sie sind „freischaffend“. Kein Engagement heißt kein Geld. Und ein Engagement heißt häufig zu wenig Geld für das, was man leisten muss, um auf der Bühne überzeugen zu können.
Das gilt übrigens auch für viele freie Journalisten.
Und hinter den Kulissen gibt es häufig erheblichen Streit um die Rechte an Werken – denn hierbei geht es nicht nur um „Eitelkeiten“, wer als Urheber Autor oder Komponist ist, sondern um die Verwertungsrechte, also eine zusätzliche Möglichkeit Geld zu verdienen, ganz egal, ob ein Lied im Radio oder bei einer Veranstaltung gespielt wird – verwendet jemand fremdes Schaffensgut, muss dafür Geld bezahlt werden. Das ist vergleichbar mit einem Patent, wenn man eine Erfindung gemacht hat.
Offene Fragen
Die im Raum stehenden Fragen sind nun: Hat Stephan Ullmann die Künstler Julia Neigel und Andreas Schmid-Martelle vorsätzlich versucht zu betrügen, indem er eines deren Werke als sein eigenes deklarierte, um durch den Verkauf einer Musik-CD Geld zu erwirtschaften? Oder ist er möglicherweise tatsächlich der Urheber, hat aber versäumt, seine Rechte zu sichern? – Julia Neigel kennt die Problematik (Anm. d. Red.: Das ist nur eine mögliche Frage und keine Feststellung.). Oder kam ihm das Lied in den Sinn, ohne Erinnerung, dass es nicht seins war? In einer sehr emotionalen Lage kann so etwas passieren. Es gibt noch weitere möglich denkbare Konstellationen.
Sensationell war beispielsweise der Rechtsstreit um „Still got the blues“, einer der größten Welthits der nordirischen Gitarrenlegende Gary Moore. Ein Song, den eigentlich jeder kennt, der sich mit Rock und Blues beschäftigt, ob als Hörer oder Musiker.
2008 stellte das Landgericht München 1 fest, dass insbesondere das Gitarrensolo frappierende Übereinstimmungen mit einem gut eineinhalb Jahrzehnte zuvor gespielten Solo des unbekannten deutschen Gitarristen Jürgen Winter hatte und sah ein Plagiat, also eine Urheberrechtsverletzung.
Unterstellt wurde kein Vorsatz, auch „unbewusst“ kann es zu einer solchen Urheberrechtsverletzung kommen, wie Gutachter bestätigten. Möglicherweise hatte Gary Moore bei einem seiner zahlreichen Deutschlandbesuche das Lied, das nie auf einem Tonträger veröffentlicht war, live gehört und es hatte sich in sein musikalisches Gedächtnis eingebrannt und war irgendwann aus seiner Wahrnehmung „seins“.
Nach diesem Urteil ging es darum, wie das „Fell des Bären“ verteilt wird – sprich, welche Einnahmen wurden damit erzielt und welchen Schadensersatzansprüche stehen dem eigentlichen Urheber zu?
Die Wahrheit?
Tatsache ist, dass laut Gema die Rechte für „Wenn die Blätter allen im Regen“ bei Julia Neigel und Andreas Schmid-Martelle liegen und nicht bei Stephan Ullmann, dies aber auf der CD anders ausgewiesen war.
Bis zur möglichen Klärung der Umstände, was vielleicht nie geklärt werden kann, ergänzt das RNB deshalb das ursprüngliche Porträt „Jetzt oder nie“ über Stephan Ullmann mit einem redaktionellen Hinweis, dass der 2017 veröffentlichte Artikel möglicherweise falsche Informationen enthält und die Aussagen von Stephan Ullmann möglicherweise „seiner eigenen Wahrheit“, aber nicht der wahrhaftigen Wahrheit entsprachen.
Armin Rühl, Alfred Kritzer und Till Kaestner haben heute in einem weiteren Facebook-Post mitgeteilt:
„Wir wollen Euch auch hier weitere Einblicke geben.
Stephan hat nach einer erfolgreichen Karriere als Mitmusiker in der letzten Zeit viel in sein eigenes Werk als Künstler investiert. Gerade die Erstellung und Veröffentlichung seines ersten Albums hat hohe Investitionen verlangt. Leider wurden ihm bei der Veröffentlichung seines ersten Albums dann Steine in den Weg gelegt, so dass er sein Werk nicht vollbringen konnte und seine Musik nicht veröffentlicht ist.“
Unsere Kritik an diesem „Crowdfunding“ gilt der unpräzisen Darstellung. Es handelt sich mindestens bei einem Musikstück eben nicht um „das eigene Werk“. Und sollte Stephan Ullmann fremdes geistiges Eigentum ohne Nutzungsrechte verwendet haben, dann ist die Formulierung „Steine in den Weg gelegt“, eine Nebelgranate und ein Framing, das anderen die Schuld an möglichem eigenen Versagen anzudichten versucht. Und das wäre äußerst unredlich, gerade, wenn Urheber andere Urheber bekämpfen.
Insbesondere, weil mindestens Herr Rühl und Herr Kritzer selbst Urheber sind, bekommt das mehr als ein Geschmäckle.
Weiter:
„Für die Familie wäre das Annehmen der Erbschaft und die Veröffentlichung seines Werks daher zum jetzigen Zeitpunkt ohne unsere Hilfe unmöglich. Die Last der Investitionen, die Stephan getätigt hatte, wäre zu groß.“
Übersetzt heißt das: Stephan Ullmann hat sich verkalkuliert und sein Erbe ist ein „Schuldenberg“. Auch als freischaffender Künstler ist man unternehmerisch tätig – jeder kann scheitern, das muss keine Schande sein. Man steht trotzdem in der Verantwortung.
Weiter:
„Eure Zuwendungen werden nun dafür verwendet, die Familie und Stephans Hinterlassenschaft von den Belastungen zu befreien und sein Werk für uns alle zugänglich zu machen.
Sein erstes Album soll in überarbeiteter Form veröffentlicht werden – am besten mit einigen der neuen Songs, an denen Stephan bereits für sein nächstes Werk arbeitete.“
Übersetzt heißt das: Fremdes Wirken hat Zwang erschaffen, „gemeinschaftliche“ Hilfe kann „Freiheit“ erzeugen. Und wieder wird nicht ins Detail gegangen, „sein Werk“, das hatte wohl mindestens einen erheblichen Fehler, für den er sich verantworten musste.
Weiter:
„Wir haben bereits einen großen Teil der dafür benötigten Mittel zusammen. Heute morgen war ungefähr die Hälfte erreicht.“
Da stand der Zähler bei gut 20.000 Euro. Übersetzt: Wenn das die „Hälfte der benötigten Mittel“ ausmacht, handelt es sich um einen Betrag von 40.-50.000 Euro, was dann ein Schuldenberg ist, wenn man sonst keinerlei Mittel hat.
Emotionales Melken
Unsere Kritik richtet sich vor allem an den zeitlichen Ablauf und das Schweben im Ungenauen.
Stephan Ullmann ist vermutlich noch nicht einmal beerdigt, seine vielen Fans sind geschockt von der Nachricht seines Todes und hier werden die Spender emotional getriggert – mit vagen Andeutungen auf höchst emotionaler Basis, statt nachvollziehbarer und klarer Informationen. Till Kaestner ist als ehemaliger LinkedIn-Geschäftsführer ein Experte im Triggern, Bedürfnisse zu erwecken und diese zu befriedigen. Ein Experte im „Netzwerken“.
Es gibt aktuell keine zeitliche Not und deswegen ist auch der Hinweis auf die Familie im Kern perfide durch diese drei Personen.
Niemand muss innerhalb weniger Tage entscheiden, ob ein Erbe angenommen wird. Man hätte der Familie Zeit lassen können, erstmal wieder zu Atem zu kommen und den Schock zu überwinden, um dann ein Ziel zu formulieren, das tatsächlich eigene Werk durch die Hilfe von Spendern zu sichern und zwar aus Respekt vor dem Künstler.
Geht es am Ende nur um Geld?
Tatsächlich könnte der Eindruck entstehen, dass es nicht um das Werk des Künstlers geht, sondern um die Sicherung von Rechten und damit um mögliche Geschäfte – möglicherweise hat Stephan Ullmann für sein zweites Album einige große Würfe gemacht, was ihm zuzutrauen ist, die ohne Sicherung dieser Rechte nicht vermarktbar wären.
Über diese Tragweite sagen die Spenden-Promoter nichts. Sie rühren möglicherweise die Tränendrüse, um möglichst viel Geld einzunehmen, damit Rechte gesichert werden, denn weitere Werke sind offenbar vorhanden und nach unseren Recherchen bereits bei der Gema gemeldet.
Darüber berichten andere Medien ebenfalls nichts – man bedient die „Emo-Schiene“, weil das immer Aufmerksamkeit verspricht und frei von Recherche und der Darstellung tatsächlicher Fakten ganz einfach möglich ist. Diese Vorgehensweise haben entsprechende Medien selbst zu verantworten.
Es könnte also auch „Alles anders“ oder manches anders sein, als die Herren des Spendaufrufs und „geneigte Berichterstatter“ das gerade zu verkaufen versuchen.
Es könnte sein, dass es gar nicht um das Werk von Stephan Ullman geht, sondern wie andere daran verdienen können – denn er selbst hat davon keinen Vorteil mehr.
Und seine Familie ist offenbar vollständig mittellos – auch das haben die drei Promoter indirekt übermittelt. Ob diese Darstellung „der Familie dient“, sei dahingestellt.
Und ob das wirklich alles für die „Familie“ gemacht wird, schaun mer mal.
Es könnte um moralische Ziele gehen oder auch ganz profan um monetäre.
Die Erfahrung lehrt, dass Geld Moral so gut wie immer frisst.
Diese Geschichte ist noch nicht auserzählt.
Hinweis: Wir stellen insbesondere in sozialen Netzwerken erhebliche Beleidigungen gegen unsere Berichterstattung fest – früher und jetzt aktuell in dieser Sache. Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern – sogar absolut gehaltlos dumme. Das beinhaltet aber nicht das Recht der Verleumdung und Beleidigung. Wir lassen mögliche schwere Verstöße auch durch unsere Anwälte prüfen und möglicherweise verfolgen. Deshalb ein Tipp: Bleiben Sie kritisch, äußern Sie Ihre Meinung, aber bleiben Sie fair und bei den Tatsachen. Unsere Berichterstattung basiert auf erheblicher Recherche und Factchecking, ist zuweilen pointiert und meinungsfreudig, was immer erkennbar ist. Unsere „Haltung“ ist nicht, für oder gegen etwas zu sein, sondern für das, was unsere Recherchen ergeben haben und was wir zur Meinungsbildung übermitteln können. Wir berichten überparteilich und immer unabhängig ohne Ansehen der Person(en) solche Informationen, die von öffentlichem Interesse sind. Privat bleibt privat. Leider müssen wir eine tendenziell steigende Aggression wahrnehmen, die nicht nur verbal, sondern immer häufiger auch in körperlicher Bedrohung endet. Überlegen Sie also bitte sehr genau, ob Sie ein solches Stimmungsklima befördern wollen.
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