Mannheim/Stuttgart/Berlin, 17. November 2016. (red/pro) Nach Angaben des Vorstands des Mannheimer Kreisverbands der AfD wurde eine Entscheidung des Landesschiedsgerichts durch das Bundesschiedsgericht heute revidiert. Demnach sollen die Vorstandsmitglieder Robert Schmidt und Claus Nielsen weiter im Amt sein.
Das AfD- Landesschiedsgericht hatte vor kurzem entschieden, dass die Wahl des Kreisvorstandes nicht korrekt erfolgt sei. Der Zeitpunkt der Versammlung zum Ende der Pfingstferien sei ungeeignet gewesen. Deshalb wurde der Kreisvorstand per Spruch seines Amtes enthoben.
Die Kreisvorstände Schmidt und Nielsen legten Einspruch ein und das AfD-Bundesschiedsgericht soll diesem entsprochen haben und die Entscheidung des Landesschiedsgerichts aufgehoben haben.
Bei Schiedsgerichten handelt es sich um Parteiorgane, keine echten Gerichte. Am späten Donnerstagabend hatten wir keine Möglichkeit mehr, die Angaben mit einer weiteren Quelle zu überprüfen.
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