Mannheim, 16. Juli 2015. (red/pm) Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Am 2. März hatte ein 30-jähriger Italiener einen 48-jährigen Libanesen in dessen Kioskgeschäft erstochen. Motiv für die Tat soll ein versuchter Raub sein. Die Polizei konnte den Tatverdächtigen kurz nach dem tödlichen Angriff festnehmen. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes. Der Täter ist geständig – bestreitet aber eine Tötungsabsicht.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim:
„Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 30-jährigen Anklage wegen Verdachts des Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 02.03.2015 in der Mannheimer Neckarstadt den Kioskladen des 48-jährigen Opfers betreten zu haben, um diesem gewaltsam Geld wegzunehmen.
Laut Anklage soll der Angeschuldigte mehrfach auf das Opfer eingestochen haben, als dieses ihm den Rücken zugewandt habe. Das Opfer verstarb noch am Tatort. Der Angeschuldigte konnte in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Er hat das Geschehen im Wesentlichen eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.“
Strafgesetzbuch § 211, Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.