Mannheim, 16. Juli 2015. (red/pm) Im Fall des 82-jährigen, der am 30. März auf der A5 von einem LKW überrollt wurde und seinen Verletzungen erlag, stellt die Staatsanwaltschaft Mannheim die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung ein. Untersuchungen der Sachverständigen ergaben, dass es dem 45-jährigen LKW-Fahrer aufgrund schlechter Sichtverhältnisse unmöglich war, das Opfer rechtzeitig zu erkennen.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim
„Am 30. März gegen 05:20 Uhr wurde ein 82 Jahre alter Mann, der sich aus ungeklärten Gründen als Fußgänger auf der Autobahn A 5 bei Hirschberg befand, von einem Richtung Norden fahrenden LKW überrollt und tödlich verletzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Mannheim das gegen den Fahrer des Lastwagens wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.
Die mit Hilfe eines Sachverständigen vorgenommenen Ermittlungen ergaben, dass der Unfall für den 45-Jährigen aufgrund der herrschenden Sichtverhältnisse bei Dunkelheit und gelegentlichen Schauern nicht zu vermeiden war. Er konnte das dunkel gekleidete Opfer nicht früh genug erkennen, um noch rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen.
Somit ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen. Weshalb der Geschädigte, den seine Ehefrau am frühen Morgen als vermisst meldete, sich am Unfallort aufgehalten hatte, war nicht aufzuklären.“