Rhein-Neckar/Südwesten, 11. März 2022. (red/pro) Im Mai 2018 gab es Diskussionen, weil durch die hohen Spritpreise die Mittel im Budget des Polizeipräsidiums Mannheims nicht ausreichend waren und deshalb möglicherweise Streifenfahrten eingeschränkt werden sollten. Das war ein Politikum. Super kostete damals 1,49 Euro, jetzt um 2,40 Euro. Anlass genug, beim Innenministerium nachzufragen, ob und wie sich diese enorme Kostensteigerung auswirkt und wie es um die Sicherheitslage bestellt ist – das Honorarkonsulat der Russischen Föderation in Stuttgart wurde mit Eiern beworfen.
Die Fragen wurden am 09. März an das Innenministerium und spezifisch an das Polizeipräsidium Mannheim gestellt. Das Innenministerium beantwortete diese heute gemeinsam.
1. Mit welchen Mehrkosten rechnet das IM bei der Polizei in diesem Jahr?
Wir können die derzeit sehr dynamische Kraftstoffpreisentwicklung und den daraus möglicherweise entstehenden finanziellen Mehrbedarf aktuell nicht prognostizieren.
2. Müssen die Präsidien Sprit einsparen, wenn ja, wie? Muss das PP Mannheim Sprit sparen (MA)? Fallen dadurch Streifenfahrten aus (MA)?
Die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge wird auch bei steigenden Spritkosten weiterhin gewährleistet. Insofern wirkt sich die Erhöhung der Spritpreise aktuell nicht auf die durchzuführenden Streifenfahrten aus.
Unabhängig davon haben Fahrerinnen und Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen auf eine energiesparende Fahrweise zu achten und sind angehalten zu möglichst günstigen Preisen zu tanken.
3. Wie viele Elektro-Fahrzeuge für welche Aufgaben hat die Polizei BW? Gibt es Elektrofahrzeuge im Streifendienst oder anderen Bereichen, wenn ja, welche (MA)?
Im Fuhrpark der Polizei des Landes Baden-Württemberg befinden sich derzeit 42 reine Elektro-Fahrzeuge. Sie werden überwiegend in Fahrzeugpools bzw. in unterschiedlichen Bereichen als Transport- und Logistikfahrzeuge eingesetzt. Darüber hinaus werden neun Diesel-Plug-In-Hybride (Mercedes Benz E 300 de T) bei den Polizeirevieren und im Verkehrsdienst als „klassische Pkw-Streifenfahrzeuge“ genutzt. Das PP Mannheim verfügt derzeit über zwei BMW i3 und einen Kleintransporter Nissan e-NV200, die im Bereich des Führungs- und Einsatzstabes zum Einsatz kommen.
4. Wie groß ist der Anteil der Streifenfahrzeuge, die nur bis zu sechs Liter verbrauchen (MA)?
Die klassischen Streifenfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg (derzeit Mercedes-Benz E-Klasse) weisen alle – in der nicht zum Polizeieinsatzfahrzeug ausgebauten Konfiguration – einen Kraftstoffverbrauch von unter 6 l/100km (nach WLTP) auf. Bedingt durch den Ausbau zum Streifenfahrzeug sowie durch die einsatzbedingte Beladung und Nutzung, weicht der Realverbrauch davon ab.
5. Mit welchen höheren Energiekosten: Strom, Heizung rechnet das IM bei der Polizei?
Die Thematik „Energiekosten für polizeiliche Liegenschaften“ liegt im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg (VB-BW), welcher dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg nachgeordnet ist. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb VB-BW sind die Auswirkungen, insbesondere aufgrund der sehr dynamischen Lage, zum jetzigen Zeitpunkt nicht kalkulierbar. Eine Prognose über die Entwicklung der Energiekosten für Strom und Heizung in Gebäuden der Polizei ist aus diesem Grund aktuell nicht möglich.
6. Hat das PP Mannheim mehr Geld beim IM beantragt und zugesichert bekommen (MA)?
Siehe Antwort Nr. 1.
7. Wie beurteilt das IM die Sicherheitslage durch Flüchtlinge aus der Ukraine?
Die Polizei prüft fortlaufend die Gefährdungslage im Sachzusammenhang. Derzeit liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, die auf eine Gefährdung der Sicherheitslage durch Flüchtlinge aus der Ukraine hinweisen.
8. Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sicherheit hoch zu halten?
Auf Grundlage der fortlaufenden Gefährdungsbewertung trifft die Polizei lageorientiert die erforderlichen Maßnahmen. Hierzu zählen beispielsweise die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen. Grundsätzlich steht die Polizei rund um die Uhr als kompetenter Ansprechpartner in Sicherheitsfragen zur Verfügung.
9. Sind bereits Konflikte zwischen Russen/Ukrainern oder Anfeindungen/Gewalttaten gegen Russen in BW bekannt und wenn ja, welche?
Der russisch-ukrainische Konflikt führt durchaus zu Reaktionen in der Bevölkerung Baden-Württembergs. In der weit überwiegenden Mehrzahl handelt es sich hierbei um Meinungsbekundungen in Form von friedlich verlaufenden Demonstrationen.
Bislang kam es vereinzelt zu strafbaren Handlungen, wie Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen. So wurde beispielsweise in Stuttgart die am Staatstheater angebrachte ukrainische Nationalflagge bereits zwei Mal angezündet oder das Honorarkonsulat der Russischen Föderation mit rohen Eiern beworfen. In einem Fall wurde mit Klebeband ein „Z“ auf den Eingang und das Fenster eines Rathauses geklebt.
Es ist überdies ein Fall bekannt, in dem es zu einem Gewaltdelikt zum Nachteil eines ukrainischen Staatsbürgers kam. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern noch an.
10. Zeigt die Polizei in Gemeinden mit einem „höheren“ Anteil russlandstämmiger Menschen größere Präsenz?
Verweis auf Frage Nr. 8. Hierzu liegen dem IM-LPP keine detaillierten Informationen vor.
11. Wie schätzt das IM die kommende Lage ein, was Terrorakte angeht?
Derzeit liegen dem IM-LPP keine konkreten Gefährdungserkenntnisse hinsichtlich „Terrorakte“ vor.
Anm. d. Red.: LLP steht für Landespolizeipräsidium