Rhein-Neckar, 07. Januar 2019. (red) Der für RNB verantwortliche Redakteur, Hardy Prothmann (52), ist heute vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden, weil ein Artikel aus dem März 2018 angeblich den öffentlichen Frieden gestört habe (StGB § 126). Der Strafverteidiger Maximilian Endler hatte auf Freispruch plädiert. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil wurde noch am heutigen Nachmittag Berufung eingelegt.
Zunächst begann der heutige Prozesstag in einem sehr kleinen Gerichtssaal, weshalb zunächst gut die Hälfte der rund zwei Dutzend Besucher von der Vorsitzenden Richterin Handbauer des Saales verwiesen worden waren. Nach RNB-Informationen soll eine SWR-Reporterin interveniert haben, deren Studio sich dann für einen größeren Raum einsetzte. Deshalb wurde die Verhandlung nach der Zeugenvernehmung unterbrochen und in einem größeren Saal fortgeführt.
Die Anklage (Aktenzeichen 20 Cs 806 Js 10181/18) wurde am 17. Dezember 2018 sowie am 07. Januar 2019 verhandelt. Am heutigen Montag wurden der Polizeipräsident Thomas Köber sowie eine Privatperson, die Anzeige erstattet hatte, vor Gericht befragt, was aber einige Reporter und andere Gäste nicht hören konnten, weil sie des Saales verwiesen worden waren.
Der Polizeipräsident sprach von zwei bis drei Anrufern, die sich über die Notrufnummer gemeldet hätten. Polizeiliche Einsätze seien nicht notwendig gewesen. Die Privatperson sagte aus, dass sie in der Nacht mit dem Taxi nach Hause gefahren war und dann den Artikel entdeckte, zunächst erschrak, dann aber schnell merkte, dass der Text nicht stimmen könne. Damit sagte der als Belastungszeuge geladene Mann aus, dass er den Fake sehr wohl sehr schnell erkannt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim betonte in ihrem Plädoyer, dass mit dem Artikel der Vorsatz verbunden gewesen sei, eine öffentliche Debatte über den Umgang mit Terror zu erzeugen, bewertete die Form aber gleichwohl als strafbare Handlung. Strafverteidiger Maximilian Endler hingegen plädierte auf Freispruch, weil weder der Textinhalt den Paragrafen 126 StGB erfülle, noch ein Tatvorsatz zu erkennen sei.
Zunächst war 2018 ein Strafbefehl über 9.000 Euro ergangen. Hiergegen legte Hardy Prothmann Einspruch ein. Die Staatsanwaltschaft Mannheim forderte heute 130 Tagessätze zu 100 Euro, also eine Geldstrafe von 13.000 Euro. Das Amtsgericht legte die Strafe auf 12.000 Euro fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am heutigen Nachmittag legte Strafverteidiger Endler umgehend Berufung ein. Die nächste gerichtliche Instanz wird das Landgericht Mannheim sein.
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