Wiesbaden, 03. Juli 2018. (red/pro) Aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse sieht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den Verdacht gegen Ali B. erhärtet, dass dieser bereits im März 2018 eine 11-jährige deutsche Staatsangehörige in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim vergewaltigt hat. Zusammen mit einem 14-jährigen Afghanen soll er das Mädchen ein zweites Mal im Mai vergewaltigt haben. Dieser Zeuge hatte der Polizei den entscheidenden Hinweis auf Ali B. gegeben, der zu dessen Verhaftung im Mordfall Susanna F. führte. Das 14-jährige Mädchen war am 22. Mai verschwunden und ihre Leiche wurde Anfang Juni entdeckt.
Von Hardy Prothmann
Der Mordfall Susanna F. erweitert sich: Seit dem 02. Juli befindet sich nun ein 14-jähriger Asylbewerber in Untersuchungshaft. Er soll gemeinschaftlich mit Ali B. ein 11-jähriges deutsches Mädchen vergewaltigt haben. (Alle Artikel zum Thema hier.)
Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn, ob er möglicherweise mit dem Mordfall Susanna F. etwas zu tun haben könnte. Denn der neue Tatverdächtige hatte der Polizei den entscheidenden Hinweis auf Ali B. gegeben und mitgeteilt, dieser habe das Mädchen getötet.
In der richterlichen Vernehmung hatte Ali B. die Tötung eingeräumt, nicht aber eine Vergewaltigung. Ob eine solche vorlag, sei noch unklar, teilte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn dem RNB auf Anfrage mit:
Der Tatvorwurf der Vergewaltigung basiert auf den Angaben des 14-jährigen Zeugen.
Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen dazu seien noch nicht abgeschlossen. Fest stehe, dass die 14-jährige Susanna durch „Gewalteinwirkung auf den Hals“ verstorben sei.
Bislang gingen die Behörden davon aus, dass der Afghane 13 Jahre alt sei. Durch Dokumentenbelege gehe man aber nun davon aus, dass er 14 Jahre alt sei – sonst wäre eine Untersuchungshaft wegen Strafunmündigkeit nicht möglich gewesen.
Haftbefehl gegen 14-Jährigen wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer 11-Jährigen
Gegen den 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen hat das Amtsgericht Wiesbaden am 02. Juli 2018 Haftbefehl wegen dieses Tatvorwurfs und eines weiteren Falles der Vergewaltigung zum Nachteil der 11-Jährigen erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet. Gegen den Beschuldigten Ali Bashar (21) hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden im Laufe des heutigen Tages einen weiteren Haftbefehl wegen zwei Fällen der Vergewaltigung beantragt. Über den Antrag wird voraussichtlich am Freitag oder Samstag entschieden – dabei wird Ali B. erneut dem Haftrichter vorgeführt.
Durch die zwei Haftbefehle besteht „Überhaft“. Sollte also der erste aus welchen Gründen auch immer aufgehoben werden, würde der zweite „ziehen“.
Das 11-jährige Mädchen hatte sich gegenüber der Mutter anvertraut, der Vater informierte dann die Polizei. Die mutmaßlichen Vergewaltigungen des Mädchens konnten bislang nicht verfolgt werden, weil sich das Mädchen insgesamt vier Mal verweigerte, Aussagen zu machen. Auch eine körperliche Untersuchung lehnte das Mädchen ab:
Ohne Sachverhalt konnten wir nicht ermitteln,
sagte Oberstaatsanwalt Kuhn gegenüber dem RNB. Wie sich aktuell ein Sachverhalt ergeben habe, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht beantworten. Auch nicht, wo die zweite Vergewaltigung stattgefunden haben soll, Nur soviel: Es soll nicht wie bei der ersten in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim zum Sexualdelikt gekommen sein. Selbstverständlich gehe man auch der Frage nach, was eine 11-Jährige in einer Flüchtlingsunterkunft zu suchen habe – über Erkenntnisse hierzu wollte sich Herr Kuhn nicht äußern.
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Gegen einen möglicherweise tatbeteiligten weiteren Mann, einen 35-jährigen Asylbewerber aus der Türkei, wird weiterhin ermittelt. Zunächst war der Mann verhaftet worden, da sich aber ein dringender Tatverdacht nicht erhärten ließ, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Tod der Susanna F. und Verhaftung des Ali B.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Mai war die 14-jährige Susanna F. aus Wiesbaden, ein Mädchen jüdischen Glaubens, verschwunden. Die Mutter erstattete Vermisstenanzeige. Am 06. Juni fand die Polizei die neben einem Bahngleis verscharrte Leiche.
Am 02. Juni war der Tatverdächtige Ali B. mitsamt seiner insgesamt achtköpfigen Familie mit bar bezahlten Tickets über die Türkei zurück in den Nordirak geflogen, wo man angeblich mit Leib und Leben bedroht sei, weswegen man als Flüchtling in Deutschland Asyl beantragt hatte.
Der Asylantrag von Ali B. war am 30. Dezember 2016 abgelehnt worden. Ein Wiesbadener Rechtsanwalt legte am 09. Januar 2018 Einspruch beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Ablehnung ein. Der Iraker erhielt wegen der laufenden Klage eine Aufenthaltsgenehmigung.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Dr. Dieter Romann, war später in Begleitung von GSG9-Beamten in den Irak geflogen und hatte sich Ali B. von kurdischen Behörden übergeben lassen. Angeblich wurde Ali B. von der kurdischen Autonomiebehörde nach Deutschland „abgeschoben“. Der Tatverdächtige wurde am 08. Juni wieder zurück nach Deutschland gebracht und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.