Rhein-Neckar/Ahrtal/Trier, 31. Dezember 2021. (red/pro) Das RNB versucht seit vielen Wochen durch Anfragen an Behörden in Rheinland-Pfalz Transparenz herzustellen. Mit “normalen” Anfragen und auf “normalen” Wegen. Dies ist leider nicht möglich. Deshalb klagen wir jetzt den Auskunftsanspruch ein – vor Gericht. Mit erheblichen Kosten in Vorleistung für anwaltliche Beratung.
Das RNB hat mit Beginn der Berichterstattung über die Flutkatastrophe im Ahrtal immer wieder deutlich betont, dass es niemals um eine “ehrenamtliche” Tätigkeit geht, sondern um professionellen Journalismus, der ungeachtet von Personen oder Institutionen völlig unabhängig, neutral und kritisch berichtet.
Wir achten alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und deren Einsatz. Wir stellen aber auch kritische Fragen, die vielleicht nicht jedem gefallen. Journalismus hat nicht die Aufgabe, zu gefallen oder sich aktionistisch einzubringen, sondern unabhängig zu berichten. Das ist unsere Leitlinie – dabei kennen wir weder “Freund” noch “Feind”.
Das RNB stößt mit seinen kritischen Nachfragen immer wieder auf erhebliche Widerstände. Auch bei Behörden.
Wir agieren immer fair, nach professionellen Standards und ergebnisoffen.
Weil insbesondere die ADD und die Kreisverwaltung Ahrweiler sich wenig bis gar nicht kooperativ zeigen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, haben wir aktuell vor dem Amtsgericht Trier einen Eilantrag über unsere Anwälte eingereicht, um dringende Fragen zu klären.
Diese sind:
a. Welches Vertragsverhältnis zu welchen Leistungen gibt es zwischen der ADD und dem „Helfer-Stab“? Wir bitten um Auskunft, welchen „Auftrag“ der „Helfer-Stab“ von der ADD wann erhalten hat und ob dieser Auftrag auch erfüllt wird?
b. Erhält der „Helfer-Stab“ dafür eine Vergütung/Aufwandsentschädigung o.ä.? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag? Von welcher Kostenstelle wird das bezahlt?
c. Wurden dem „Helfer-Stab“ hoheitliche Befugnisse von der ADD übertragen? Wenn ja, welche?
d. Ist der „Helfer-Stab“ gegenüber irgendjemandem weisungsbefugt?
e. Kann der „Helfer-Stab“ von irgendjemandem Auskünfte verlangen?
f. Wie wird gewährleistet, dass an den Info-Pointen eingesetzte Mitarbeiter des „Helfer-Stabs“, die dort personenbezogene Angaben abfragen, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten?
g. Ist der „Helfer-Stab“ in Bezug auf die Tiny Houses einbezogen? Falls ja, in welcher Art und Weise?
h. Welche Funktion nimmt Frau Nicole Schober nach Kenntnis der ADD innerhalb des „Helfer-Stabs“ ein? Wurde die fachliche Qualifikation der Frau Schober durch die ADD überprüft? Wenn ja, wie?
i. Wie werden die Leistungen dieses Dienstleisters überprüft, welche Leistungspflichten wurden vereinbart?
Diese Fragen hatten wir an die Kreisverwaltung unter Interimsleitung von Horst Gries (MdL, CDU) gestellt und ebenso an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD). Beide Behörden waren nicht zur Auskunft bereit, weshalb wir jetzt auf Auskunft klagen.
Das kostet uns einen vierstelligen Betrag – um für die Öffentlichkeit wesentliche Fragen einzufordern.
Wir danken an dieser Stelle allen, die uns durch Überweisungen auf unser Bankkonto oder Paypal unterstützen, oder als Supporter auf Facebook und für Sterne, die gesendet werden, um unsere Arbeit zu finanzieren.
Ob wir mit dem Auskunftsanspruch gerichtlich Erfolg haben werden, wissen wir nicht. “Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand”, heißt es.
Wir gehen davon aus, dass wir im Rechtsstaat leben und Recht erhalten, also Auskunft.
Andere würden vielleicht klagen und erstmal abwarten, was rauskommt, um dann zu jubeln oder zu schweigen.
Weder Jubel noch Schweigen ist unsere Sache.
Das RNB steht für Transparenz und Aufklärung.
Dementsprechend berichten wir in den kommenden Tagen über die Entscheidung des unabhängigen Amtsgerichts Trier.