Rhein-Neckar/Ahrtal/Altenburg, 30. Dezember 2021. (red/pro) Rund um die Essensversorgung gab es in den vergangenen Monaten immer wieder Ärger. So auch in Altenburg. Hier wurde einem der Initiatoren der Versorgung, Dieter Fink, vor kurzem per „Whatsapp“ durch den Ortsbürgermeister Rüdiger Fuhrmann „Hausverbot“ im Versorgungszelt erteilt – nachdem sich Herr Fink in einem Video kritisch zur Lage geäußert hatte. Wir haben daraufhin bei Cornelia Weigand, Bürgermeisterin der übergeordneten Verbandsgemeinde Altenahr, nachgefragt.
Anm. d. Red.: Die Fragen wurden durch Frau Dr. Monika Hörig beantwortet, frühere Pressesprecherin der Stadt Bonn, die nach eigenen Angaben „ehrenamtlich“ als Pressesprecherin bei Frau Weigand „aushilft“, um so „ihren Beitrag“ beim Wiederaufbau zu leisten. Frau Weigand ist eine von vier Kandidat/innen für die Landratswahl am 23. Januar 2022.
Aus welchen Gründen droht Herr Fuhrmann ein Hausverbot für den Helfer Dieter Fink an?
Es war von Anfang an Ziel, einen ortsansässigen Caterer in die Essensverpflegung einzubinden. Der Auftrag für den neuen Caterer ist also aus unserer Sicht ein Schritt Richtung Normalität und obendrein der lokalen Wirtschaftsförderung. Es hat verschiedene Vorfälle gegeben, die dazu geführt haben, dass diese Entscheidung getroffen wurde. Im Übrigen arbeitet die Fa. Lukullus schon seit Mitte September nicht mehr ehrenamtlich, sondern liefert das Essen gegen Bezahlung.
Ist Herr Fuhrmann befugt, solche Maßnahmen anzuordnen. Bitte Nennung der Rechtsgrundlage.
Ja, er hat das Hausrecht.
Stützen Sie diese Entscheidung von Herrn Fuhrmann oder ordnen Sie etwas anderes an?
Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde hat gegenüber dem Ortsbürgermeister kein Weisungsrecht.
Da uns die Strukturen in RLP nicht genau bekannt sind: Wer ist Ordnungs, bzw Polizeibehörde? Die VG oder auch die Ortsgemeinden? Wo ist welche Befugnis festgehalten?
Im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Die örtliche Ordnungsbehörde ist bei der VG Altenahr angesiedelt. Die Fragestellung hat allerdings nichts mit dem Thema Hausrecht zu tun. Die Polizei würde nur gerufen, um das Hausrecht umzusetzen.
Haben Ihrer Ansicht nach die VG Altenahr oder die Ortsgemeinde eine Verfügungsgewalt über das Zelt?
Die Ortsgemeinde hat die Zuständigkeit für die Gestellung des Versorgungszeltes.
Nach unseren Informationen wurde bislang keine Miete bezahlt.
Die Miete für das Zelt ist versehentlich nicht gezahlt worden, was inzwischen aber geklärt ist. (Anm. d. Redaktion: Die Anfrage stammt von Mitte Dezember. Nach unseren Informationen ist die Miete nach Beantwortung am 16. Dezember bezahlt worden.)
Besteht aus Ihrer Sicht trotzdem ein Mietverhältnis, wenn ja, bitte Rechtsgrundlage.
Mietverhältnisse werden im BGB geregelt.
Ist Ihnen die tatsachenfalsche Berichterstattung zu Frau Müller und dem Versorgungszelt in den tagesthemen bekannt? Wenn ja, wie haben Sie darauf reagiert, dass sich jemand mit fremden Federn schmückt?
Falsche, unvollständige oder tendenziöse Berichterstattung erleben wir Tag für Tag, ohne dass derzeit Raum dafür ist, all diesen Dingen nachzugehen.
Unabhängig von den aktuellen Fragen: Stehen Sie in naher Zukunft für ein Gespräch mit dem RNB zu Ihrer Kandidatur bereit oder lehnen Sie dies ab?
Wenn meine Zeit es zulässt, stehe ich für ein Gespräch zur Verfügung. Derzeit muss ich allerdings mehr Medienanfragen absagen als ihnen nachkommen zu können.