Weinheim, 21. Januar 2016. (red/pm) Gerade in den Schulferien haben Familien oder Alleinerziehende mit Kindern die Möglichkeit, die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Baden-Württemberg genauer kennenzulernen. Der Landesfamilienpass bietet hierzu in finanzieller Hinsicht Erleichterung. Mit ihm können zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen, kommunale Einrichtungen sowie eine immer größer werdende Anzahl von nicht-staatlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos besucht werden.
Information der Stadt Weinheim:
„Ab drei Kindern kann die Freizeit sogar günstiger werden. Das Land Baden-Württemberg gibt jetzt wieder über die kommunalen Verwaltungen den so genannten “Landesfamilienpass” an Familien heraus, die dessen Kriterien erfüllen.
Den Landesfamilienpass können Familien erhalten, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben; nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben; SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Preiswerte Kultur für die Familie
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2016 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2016 insgesamt 20 mal staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.
Sondertarife und Freikarten gibt es auch für eine ganze Reihe von Ausstellungen und Freizeiteinrichtungen des Landes wie den „Blühenden Barock“in Ludwisgburg, dem Erlebnispark „Trippsdrill in Cleebronn bei Heilbronn“, dem Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart, der „Wilhelma“ in Stuttgar oder dem Biosphärenreservat auf der Schwäbischen Alb, um nur eine Auswahl zu nennen.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“>“Leistungen für Familien“>“Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Antragsformulare und weitere Infos gibt es beim Bürgerbüro der Stadt Weinheim in der Weinheim Galerie, Telefon 06201/82 555.“